20-01-2012, 19:31
siehe dazu:
Kindeswohlhandel.de
Damit hatte die KM nicht gerechnet. Noch vor dem Familiengericht Tecklenburg wurde ihr VKH-Antrag wohlwollend bewilligt.
In der Beschwerdeinstanz vertrat man zum großen Erstaunen des gegnerischen RA ('Borkenkäfer') eine andere Rechtsauffassung ...
und verweigerte Verfahrenskostenhilfe.
Sowas kommt von sowas her!
Schöner Trost zu wissen, dass das Unrecht selbst für Mütter nicht immer zum 'Null-Tarif' zu haben ist!
Kindeswohlhandel.de
Damit hatte die KM nicht gerechnet. Noch vor dem Familiengericht Tecklenburg wurde ihr VKH-Antrag wohlwollend bewilligt.
In der Beschwerdeinstanz vertrat man zum großen Erstaunen des gegnerischen RA ('Borkenkäfer') eine andere Rechtsauffassung ...
und verweigerte Verfahrenskostenhilfe.
Sowas kommt von sowas her!
Schöner Trost zu wissen, dass das Unrecht selbst für Mütter nicht immer zum 'Null-Tarif' zu haben ist!