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Ungleichbehandlung von Umgang und Unterhalt durch das JA?
#1
Hallo zusammen,

mal eine Frage:

Wenn ich das richtig verstanden habe, setzt das JA bei einer Beistandschaft die UH-Forderungen des Kindes (vertreten durch die KM) selbstständig durch. Notfalls gerichtlich. Soweit mir bekannt, entstehen dabei der KM keinerlei Kosten, sie muss noch nichtmal selbst bei Gericht erscheinen oder einen Anwalt beauftragen.

Warum greift nicht das Gleiche beim Thema Umgang?
Hier muss der KV selbst einen Anwalt bezahlen, bei Gericht antanzen, etc. wenn er dieses Recht der Kinder durchgesetzt wissen will.

Hintergrund:
Die KM hat in unserem Fall ja eine Beistandschaft einrichten lassen, d.h. wegen Unterhalt kommunizieren wir nur noch mit dem JA, und die KM lehnt sich entspannt zurück.

Bei dem Thema Umgang scheint der Weg über das JA aber sehr schnell erschöpft. Die KM wurde zwar zum Gespräch vorgeladen, ist aber bei keinem der Termine erschienen. Offensichtlich hat das null Konsequenzen. Wir bekommen zwar noch eine schriftliche Stellungnahme, dass die KM nicht kooperationsbereit ist, aber das war`s dann seitens des JA.

Nun sind aber Unterhalt und Umgang ja beides gleichrangige Rechte der Kinder. Auf welcher rechtlichen Grundlage fusst dann eigentlich diese Ungleichstellung?
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#2
Auf nichts außer den Grundsätzen, dass Frauen Opfer und Männer Täter sind und Unterhalt wichtiger als Umgang ist
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#3
Okay, dann andersherum gefragt: Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf deren Basis man als Umgangsberechtigter die gleiche "bevorzugte" Behandlung einfordern kann wie ein Unterhaltsberechtigter?
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#4
Nein.
Ein Gesetz gibt es darüber nicht und wenn du vor das BVerfG ziehen würdest, wegen Ungleichbehandlung, wird es heißen alle Betreuungselternteile werden gleich behandelt und alle Umgangselternteile auch, es somit keine Ungleichbehandlung gäbe.
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#5
Hm. Danke erstmal.
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#6
Ein wenig ausführlicher dargestellt: http://www.väterwiderstand.de/index.php?...tid=1:news
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#7
Jessy schrieb:
Zitat:Bei dem Thema Umgang scheint der Weg über das JA aber sehr schnell erschöpft. Die KM wurde zwar zum Gespräch vorgeladen, ist aber bei keinem der Termine erschienen. Offensichtlich hat das null Konsequenzen. Wir bekommen zwar noch eine schriftliche Stellungnahme, dass die KM nicht kooperationsbereit ist, aber das war`s dann seitens des JA.
Das Schriftstück vom JA zu einer mangelnen Kooperationsbereitschaft kann dir vor Gericht hilfreich sein. Deine EX handelt unklug, denn sie verschießt ihr Pulver sinnlos das sie vom JA umsonst erhält.Und bei mir war das JA bei jeder Gerichtsverhandlung anwesend. Anfangs mutterlastig und zuletzt voll gegen den Antrag von Mutter auf alleiniges Sorgerecht vor dem OLG.
Es war harte Arbeit das JA von den Falschaussagen der Mutter zu überzeugen und letzendlich haben sie Kind/mir geholfen.
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