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Gibt es Geschlechterdiskriminierung bei Hartz IV?
#26
(09-08-2012, 09:49)GeckoMan schrieb: Es gibt interne Sanktionsquoten! Das bedeutet in der Realität, dass viele Sanktionen erteilt werden, obwohl die Sanktion als solches rechtswidrig ist. Die meisten Betroffenen nehmen allerdings die rechtswidrige Praxis hin und scheuen den Weg zum Sozialgericht, um den Sachbearbeiter nicht „zu verärgern“. Die meisten SB kennen das SGB doch gar nicht! Undecided

Es geht lediglich die betreungsindustrie zu füttern und dich vom Schreibtisch des SB bzw. aus der Statistik zu bekommen. Kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen!
Beispiele für Maßnahmen mit ( Ironie an) "hohen Integrationsquoten" (Ironie aus) kann ich dir genügend liefern.

Du verbreitest hier Dinge, die schlichtweg falsch sind ... völlig unverantwortlich ...
Es gibt keine internen Sanktionsquoten in den JC ... Es gibt Sanktionsstatistiken - auch wieviel Mitteleinsparung dadurch erzielt wurden, aber keine Hitlisten oder Aufforderungen, die Sanktionen zu steigern.

Aus der Praxis heraus "scheitern" die meisten Sanktionen übrigens nicht aus der Tatsache der Pflichtverletzung heraus, sondern aufgrund des Verstosses
von Formverletzungen - kein Wunder bei der Unübersichtlichkeit des Rechts bei mittlerweile über 50 Änderungen und der uneinheitlichern Rechtssprechung....

Und was die Integrationsquoten anbelangt: Da musst Du mir schon erklären, warum Massnahmen mit weniger als 30 % Integrationsquote wieder aufgelegt werden-
es soll auch sowas wie Bildung auf Vorrat geben ...
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#27
(09-08-2012, 10:17)p schrieb:
(09-08-2012, 09:23)ArJa schrieb: treibt jedem Sozialrichter Pipi in die Augen

Die Verantwortung an die Sozialrichter weiterschieben und Kinderbetreuung in die Argumentationskette einzubauen halte ich für zu einfach. Die Arbeitsmarktforscher haben ja auch festgestellt: "Doch selbst kinderlose Single-Frauen werden seltener sanktioniert - ein Umstand, der die Nürnberger Arbeitsmarktforscher überraschte."

Dann solltest man mal differenzieren, welche Art von Sanktionen da gemeint sind ...

Meldeversäumnisse ? Da wird definitiv nicht nach Geschlecht differenziert ...

Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung ? Könnte im Einzelfall sein, müßte man sich genau anschauen ....

Arbeitsablehnung ? Wohl eher .. kein Wunder, die meisten Stellen im JC
sind für klassische Männerarbeit gemeldet . Wenn s darum geht, wäre die Aussage verständlich ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#28
(09-08-2012, 09:49)GeckoMan schrieb: " Entschuldige, aber das ist schlichtweg falsch!
Fast 38 Prozent der Widersprüche gegen Sanktionen wurde im Jahr 2010 voll stattgegeben. Und in rund 55 Prozent der Klagen gegen Sanktionen vor den Sozialgerichten konnten die Betroffenen Erfolge erstreiten. Diese Zahlen sind in 2011 sogar noch gestiegen.
Von der Prozentzahl der falschen ALG II Bescheide mal ganz abgesehen, die ist noch höher! "

" Die meisten SB kennen das SGB doch gar nicht! Undecided "

Quelle

" Sicher keine Absicht dahinter, trotzdem diskriminierend. Mal davon abgesehen, dass nach meiner Erfahrung die meisten SB bei der ARGE weibliche Sozialpädagogen sind. Evtl. besteht da auch ein Zusammenhang? "

" Es geht lediglich die betreungsindustrie zu füttern und dich vom Schreibtisch des SB bzw. aus der Statistik zu bekommen. Kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen! "

Da weiss man schon schlicht und ergreifend nicht mehr, gegen was man da anargumentieren soll , bzw. Du begibst Dich auf gleiche Argumentationsniveau wie die Arbeitslosenindustrie. Klar , die von Dir angegebene Quelle ist ja auch identisch ....

OK, ich versuchs ...

1. Selbst wenn diese Zahlen valide wären, erweckst Du damit denn Eindruck , als wenn jeder SGB II Bezieher durchweg sanktioniert würde. In der Realität sind es je nach Jahr jedoch nur zwischen 3-5 % aller Leistungsbezieher insgesamt. Zweitens neigen sowohl Sozialrichter als auch JC als auch Anwälte ( wie im Familienrecht ) zu Vergleichen .. da kann man sehr wohl darüber streiten , ob ein Bescheid falsch oder richtig war.

2. Das die meisten Sachbearbeiter das SGB II nicht kennen ist ein plakative Behauptung wie : Alle Väter sind Unterhaltsdrückeberger, also
völliger Unfug...

3. Also von den 12 Sachbearbeiterinnen im Bereich Vermittlung und Fallmanagement die ich kenne, ist nur eine von Haus aus Sozialpädagogin .....

Im letzten Punkt gebe ich Dir teilweise sogar recht: Richtig ist Dich vom Schreibtisch wegzubekommen und zwar möglichst durch Arbeitsaufnahme; das ist nämlich deren gesetzliche Aufgabe ...

Gruß
ArJa
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#29
(09-08-2012, 10:51)Skipper schrieb: Meine und Erfahrung meiner Anwältin mit Jobcentern ist die, daß dies völlig schmerzfrei, auf Teufel komm raus Antragsteller und Leistungsbezieher falsch beraten und bescheidet, drangsalieren, krimininalisieren im Wissen, daß Beschwerdeverfahren, Widersprüche und Klageverfahren ewig dauern können und ggf ohne Folgen für die Verantwortlichen bleiben.

Volle Zustimmung ! Leider sind die JC nur sehr schwer bis garnicht zur Verantwortung zu ziehen!

@arja: Die Quellen sind beliebig; auch "FAZ", "Die Welt" etc. melden sowas.
Ich hab´s jahrelang auch nicht geglaubt, nun erleb ich´s live! Damit wollen wir´s jetzt aber beenden.
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#30
Die Jobcenter nehmen massiv negativ Einfluss auf das Familienleben von Vätern mit Kindern.

Beispiel gestern:
"Der Vater ist nach §38,Abs 2 SGB II zwar für die Antragstellung und Entgegennahme der Leistungen berechtigt, nicht jedoch dazu, das minderjährige Kind im Widerspruchsverfahren zu vertreten.... "

So verdreht das Jobcenter die Pseudo-Lösungen der halbherzigen Politik.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/38.html

Beispiel heute (weil wir gerade beim SG waren)
Vorgeschichte: nichtver. Familie, 4 Kinder. Mutter ist Alleinmieterin und leitet Jobcenterzahlungen für Miete nicht an Vermieter weiter. Es kommt zur fristlosen Kündigung. Kurz vorher geht Mutter ins Frauenhaus und Vater erfährt erstmals, dass Räumung in wenigen Tagen ansteht. Kurzfristig hat die Mutter eine große Wohnung (bei der gleichen staatlichen Wohnungsgesellschaft, wo sie mehrer Tsd. Euro Schulden produziert hat) unter Beihilfe von bezirklicher Wohnungshilfe, Jugendamt, Frauenhaus udn Jobcenter bekommen. Inkl. Umzugsfinanzierung und Bewilligung von "Familienhilfe".

Der Vater sucht auch mehrere geeignete und angemessene Wohnungangebote und wird von Jobcenter mehrfach abgewimmelt. Die gleiche Wohnungsgesellschaft lehnt einen Mietvertrag für große Wohnugn ab, obwohl er dort keine Schulden hat bzw. wäre nur bereit bei Zusicherung des Jobcenters.....
Wir verlangen (und erhalten) vom Jugendamt ein Schriftstück, dass der Vater eine für den Umgang geeignete Wohnung braucht. Das Schriftstück ist zwar unter aller Kanone (die JA-Tusse ist halt auch aggressiv- wollte "betreuten Umgang" durchsetzen, aber ältere Kids kommen nach Schule einfach so zum Vater...), aber das wesentliche steht drin. Heute waren wir dann mit Vater gemeinsam beim JC. Auch auf höfliches Vorbringen, mit JA Schreiben, sind die Damen nur bereit eine Zusicherung für eine 1-Raum-Wohnung zu geben und haben mündlich große Wohnung abgelehnt. Die Ablehnung würde er dann schriftlich per Post bekommen..... Ergo sind wir direkt zum Sozialgericht und haben mit e.Vers. des Zeugen einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Auch dort in der Rechtsantragstelle... "Ja, das ist aber dünn, brauchen Sie wirklich so eine große Wohnung"

Fazit: Die sind alle komplett gehirngewaschen und glänzen in Übererfüllung väterfeindlicher Ideologie. Gesetzliche Normen treten anscheinend nur periphär in ihr Blickfeld.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#31
(09-08-2012, 15:05)sorglos schrieb: Beispiel gestern:
"Der Vater ist nach §38,Abs 2 SGB II zwar für die Antragstellung und Entgegennahme der Leistungen berechtigt, nicht jedoch dazu, das minderjährige Kind im Widerspruchsverfahren zu vertreten.... "

Diese Befugnis ist auch in Absatz 1 nicht genannt. Dann darf niemand jemanden im Widerspruchsverfahren vertreten?
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#32
(09-08-2012, 10:51)Skipper schrieb: Meine und Erfahrung meiner Anwältin mit Jobcentern ist die, daß dies völlig schmerzfrei, auf Teufel komm raus Antragsteller und Leistungsbezieher falsch beraten und bescheidet, drangsalieren, krimininalisieren im Wissen, daß Beschwerdeverfahren, Widersprüche und Klageverfahren ewig dauern können und ggf ohne Folgen für die Verantwortlichen bleiben.

Mal wieder ein Beispiel dafür:

Fakten: Eltern mit mehreren Kindern trennen sich und vereinbaren Wechselmodell. Dieses wird praktiziert und in übereinstimmender Erklärung dem JC bekannt gemacht. Aus familiengerichtlichem Streit, der auch anhängig ist, liegt zusätzlich ein richterlicher Hinweis vor in dem es heißt "das Gericht geht davon aus, dass die wechselnde Betreuung fortgeführt wird bis zu einem Gerichtstermin, der erst nach Abschluß der Elterngespräche bei TrägerXY terminiert werden wird."

Was passiert?
Familienkasse schiebt ganzes Kindergeld an die Mutter. Jobcenter teilt der Mutter die vollen Monatssätze für die vier Kinder zu plus Alleinerziehungszuschlag zu. Dem Vater wird lediglich die ausreichend große Wohnung weiterbewilligt + Regelsatz für 1 Person.

Bei Vorsprache (mit Beistand!) versucht das JC den Vater abzuwimmeln und ihn auf die Bearbeitung seines Widerspruchs zu verweisen (= 3 Monate). Nach Hartnäckigkeit landet man beim Gruppenleiter. Dieser will das nicht ändern. Wörtlich: "Das machen wir hier immer so, dass wir die Leistungen erstmal an die Mütter zahlen. Schließlich wüßte man nicht, ob sich die Väter auch tatsächlich um die Kinder kümmern würden".
Und auf die Elternvereinbarung und das richterliche Schreiben angesprochen "Na sowas, das ist doch kein Beweis".

--
Na gut. Also direkt zum Sozialgericht. Der Sozialrichter hat ihm jetzt 4 Tage Zeit gegeben, seine Meinung zu überdenken.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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