Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips
#51
Zitat:ein bemerkenswertes Strafverfahren immerhin insoweit, dass ein Richter ein Plädoyer hält ...
OK es war ne Urteilsverkündung, mir fiel es nur nicht ein.
Zitat:auf die Ansicht der "Gegenseite" kommt es nicht an.
Hier war es in Form einer Nebenklage, der Staatsanwalt zuckte nur die Schultern.
Zitat:diese Schlussfolgerung zu treffen ist nach Vorstehendem aber absurd!
Aber es bleibt die Frage, wer denn nun der angebotenen Einstellung nicht zugestimmt hatte ...
Der Richter selbst hatte wohl wenig Interesse daran, die Angelegenheit vor's LG zu bringen, sonst hätte er keine Einstellung angeboten!
Ist oben erklärt
Zitat:Doch nur, weil es uns nicht gelingt, dagegen eine Front zu bilden, müssen wir nicht auf Gott und die Welt, den Rechtsstaat, die Justiz im Ganzen oder 'Genderwahn' oder 'Femokratie' schießen.
Natürlich! Wem's Spass macht ...
Für zielführend halte ich das allerdings nicht.
Nun da bin ich schon wieder bei dir.
Nur wenn das alles irrelevant ist, warum gibt es DAS ?
Zitieren
#52
(20-09-2012, 14:47)webmin schrieb: Ist oben erklärt
na ja ....
Und dass Alles ohne Aktenkenntnis (die ich vor diesem Hintergrund wohl besser nicht kenne, weil ich noch mehr "Unstimmigkeiten" vermute ...)

Zitat:
Zitat:Doch nur, weil es uns nicht gelingt, dagegen eine Front zu bilden, müssen wir nicht auf Gott und die Welt, den Rechtsstaat, die Justiz im Ganzen oder 'Genderwahn' oder 'Femokratie' schießen.
Natürlich! Wem's Spass macht ...
Für zielführend halte ich das allerdings nicht.
Nun da bin ich schon wieder bei dir.
Nur wenn das alles irrelevant ist, warum gibt es DAS ?
Das verliert doch seine Berechtigung nicht deswegen, weil unter vom Familienunrecht betroffenen Vätern allgemeine Rechtsunkenntis herrscht.

Wir müssen diese Unkenntnis nicht auch noch vollmundig und prahlerisch (damit meine ich niemanden in diesem Forum) zur Schau stellen.

Besser, man zielt, bevor man schießt!

Wer bspw. das Völkerstrafrecht bemüht, weil er familienrechtlich entsorgt wurde, macht sich lächerlich und hilft niemanden.
Es soll ja auch Aktivisten geben, die angeblich das Bundeskriminalamt eingeschaltet haben, das daraufhin die familiengerichtlichen Akten angefordert hätte ....
Andere sehen hinter Allem und Alles die Scientologen?

All das läßt sich nicht mit Rechtsunkenntnis begründen.
Ich halte das für schädlichen Eifer, der es jedem Richter leicht macht, z.Bsp. einem durch wen auch immer gestellten Gutachtenantrag nachzugeben oder sich von dem betroffenen Vater ein Bild zu machen, dass ihn veranlaßt, alles zu glauben, was eine Kreidekreismutter gegen ihn vorbringt.

Wenn sowas zum Zeitvertreib ausartet, verlieren Foren ihre Existenzberechtigung. Denn seine Zeit mit Unsinn zu verplempern sollte man hilfsbereiten Vätern nicht zumuten.

Ich schlage deswegen 'immer mal wieder gerne vor', bei der Sache zu bleiben!
Zitieren
#53
Zitat:na ja ....
Und dass Alles ohne Aktenkenntnis (die ich vor diesem Hintergrund wohl besser nicht kenne, weil ich noch mehr "Unstimmigkeiten" vermute ...)
Abschließend sei noch erwähnt, dass ich damals die komplette Akte im Väterwiderstand (Vaeterwiderstand noch ohne "ä") hochgeladen hatte.
Da war alles noch deutlicher.
Du kannst sie gern aber noch einmal haben.
Zitat:oder sich von dem betroffenen Vater ein Bild zu machen, dass ihn veranlaßt, alles zu glauben, was eine Kreidekreismutter gegen ihn vorbringt.
Auch das war mein Problem damals.
Zitieren
#54
Nun erreicht mich heute eine Menge Papier, darunter das Urteil vom OLG.
Zitat:Zusammengefasst hält das Beschwerdegericht dafür, dass es mir durchaus möglich gewesen wäre, "bei gehöriger Anstrengung" eine Arbeit zu finden, die mich in die Lage versetzt hätte, jedenfalls den Mindestunterhalt zu leisten. Ausgehend von ein einem Stundenlohn von 12€ könnte ich 2080€ brutto verdienen. Netto würde mir davon 1393€ für 2010 , 1386€ für 2011 und 1393€ für 2012. Nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen verbleiben durchgängig mehr als 1300€ monatlich. Der Selbstbehalt bleibt gewahrt.
Sie haben ebenfalls meine Erwerbsbemühungen reklamiert, angeblich seien zu wenig Bewerbungen vorgelegt worden.
(ich hatte 117 Bewerbungen für einen Zeitraum von 6 Monate vorgelegt)
Nun bin ich arbeitslos, Beziehungsweise befinde mich demnächst vorm Arbeitsgericht.
Zeitgleich flatterte ein Schrieb von Der UVK bei mir herein mit der höflichen bitte den Betrag von etwa 6000€ nebst laufenden Unterhalt auszugleichen, sonst gibts Pfändung. Den Segen ham se :-)
Zitieren
#55
Eine echte Karriere, die du da gemacht hast, fiktiv halt. Der erste Punkt meines Kommentars in #2 ist also nun eingetreten. Schreib noch einen lustigen Brief an das Vorschusskässchen und bereite dich auf Pfändung samt EV vor.
Zitieren
#56
Zeit für Plan B, wenn es ihn den gibt.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#57
Die ham doch so dermaßen einen an der Waffel...
Hoffe du hast einen Plan B, bzw. störst dich nicht an regelmäßigen Besuchen des Gerichtsvollziehers.
Zitieren
#58
Das Beispiel verdeutlicht nur, dass man allen in diesem finanziellen Grenzbereich raten sollte, sofort bei Eingang eine KU-Klage einen ALGII-Antrag durchzurechnen, ggfs. vorzubereiten und einzureichen.

Selbst wenn dann (seinerzeit mangels Titel) ein konkreter Anspruch verneint wird und der Antrag abgelehnt wird, hat man später die Möglichkeit aufgrund nunmehr "unrichtig gewordender Lebensverhältnisse" (durch den rückwirkenden Titel) eine Rückabwicklung der Einkommenanrechnung (mittels Überprüfungsantrag) zu verlangen.

So hatte ich schon manches Mal die Freude, den gerade "richterlich entstandenen Unterhaltsrückstand" vollständig in eine Nachzahlungsaufforderung an das Jobcenters zu verwandeln.

Spätestens bei Eingang des AG-Urteils hätte webmin dazu allerdings ergänzendes ALGII beantragen müssen und das ALGII-Amt über diese schwebende Forderung informieren müssen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#59
Alle Vorbereitungen sind getroffen,hatte nur nicht mit so kurzfristigen Verlust des Arbeitsplatzes gerechnet, deshalb gehts ja vors Arbeitsgericht.
Sonst kommt wohlmöglich eine Steilvorlage für ein 170er Verfahren dabei heraus. :-)
Durch eine Firmenpleite(obwohl ich heute fast schuldenfrei bin) kenne ich den Umgang mit einem GV.
Zitieren
#60
[quote='webmin' pid='90503' dateline='1352200802']
Nun erreicht mich heute eine Menge Papier, darunter das Urteil vom OLG.
[quote]Zusammengefasst hält das Beschwerdegericht dafür, dass es mir durchaus möglich gewesen wäre, "bei gehöriger Anstrengung" eine Arbeit zu finden, die mich in die Lage versetzt hätte, jedenfalls den Mindestunterhalt zu leisten. Ausgehend von ein einem Stundenlohn von 12€ könnte ich 2080€ brutto verdienen. Netto würde mir davon 1393€ für 2010 , 1386€ für 2011 und 1393€ für 2012. Nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen verbleiben durchgängig mehr als 1300€ monatlich. Der Selbstbehalt bleibt gewahrt.[/quote]

Sorry, warum hat Dein Anwalt nicht die Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt?

Müsste er spätestens 28 Tage nach Beschlussfassung tun.

lg Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#61
Zitat:Sorry, warum hat Dein Anwalt nicht die Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt?
Weil er da augenscheinlich keine Lust dazu hat. VKH Opfer eben.
Aber ich sprech ja morgen noch einmal persönlich mit ihm wegen der Umgangssache vorm OLG die ja auch schon 1 1/4 J. andauert und weil Exe meint sie müsse sich einer neuen Rechtsvertretung zuwenden, die sogleich ein neues GA anfordert................würg....um damit noch einmal die Gerichte 2 J. beschäftigen möchte.
Zitieren
#62
(06-11-2012, 15:27)webmin schrieb: Weil er da augenscheinlich keine Lust dazu hat. VKH Opfer eben.
Aber ich sprech ja morgen noch einmal persönlich mit ihm wegen der Umgangssache vorm OLG die ja auch schon 1 1/4 J. andauert und weil Exe meint sie müsse sich einer neuen Rechtsvertretung zuwenden, die sogleich ein neues GA anfordert................würg....um damit noch einmal die Gerichte 2 J. beschäftigen möchte.

Dann drohe damit, dass er als Pflaume im Internet veröffentlicht wird, wenn er nicht bereit ist, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

lg Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#63
(06-11-2012, 15:15)webmin schrieb: .... hatte nur nicht mit so kurzfristigen Verlust des Arbeitsplatzes gerechnet, ...
Nach den eingangs erwähnten Zahlen, sind spätestens jetzt die Vorraussetzungen für ALGII da. Insbesondere wenn keine monatsbezogenen Einkommenszuflüsse da sind durch Arbeitsgerichtsverfahren dann ist Bedürftigkeit gegeben.

Die Gefahr ist jetzt übrigens nicht der GV. Das dauert. Da die Arbeitsagentur (und KKs) sehr unterhaltsmaximimierungsprinziporientiert arbeiten, droht eher eine "Abzweigung", veranlaßt durch UVG-Kasse oder Kimu-Fledermaus.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#64
Zitat:An
Landrat M-L
-Jugendasmt-


Datum
Schreiben v. 05.11.2012


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund Ihrer im Bezugsschreiben angekündigte Zwangsvollstreckungsmaßnahme teile ich mit, dass ich z.zt. arbeitslos gemeldet bin.


Freundliche Grüße

Das Ding ist gelaufen!
Es gibt Möglichkeiten, denen eine "Lange Nase" zu machen.

Im Wege einer Vb die Aufhebung dieser unsinnigen Einkommensfiktion zu erreichen, halte ich für mühsame Zeitverschwendung, obwohl das OLG nach meiner Rechtsauffassung den Bogen wieder einmal deutlich überspannt hat.

Wären wir effektiv organisierte Väter, könnte man über Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung (auch wenn sie vvh keine Chancen auf Erfolg haben) und über Verfassungsbeschwerden (Vb) nachdenken.

Aber so wie wir momentan aufgestellt sind, hat niemand wirklich Zeit dafür.
Schade.

Strafantrag wegen übler Nachrede oder wegen Verleumdung (§§ 185 ff StGB)werden wir aber in den weiter oben von webmin angesprochenen Umgangsangelegenehiten gegen die neue (sie scheint wirklich 'neu' zu sein) Rechtsanwältin der KM stellen und damit ein weiteres mal die Gelegenheit nutzen, Väterwiderstand.de der Damenwelt (die StA kennt uns ja schon recht gut) vorzustellen.

Wir handeln nach dem Motto: Wehrt Euch!
Zitieren
#65
Hat zwar nicht direkt etwas mit dem Thema zu tun, jedoch mit dem Ursprung. Also:
Nach dem Unterhaltsurteil vom OLG wurde ich auch noch mit fristloser Kündigung meinen Job los.
Nun, die Kündigung war überspitzt aber Cheffe hatte wohl kein Vertrauen mehr in einem Mitarbeiter, dem noch ne Salamischeibe vom Gehalt übrigbleibt......Big Grin.
Also vors Arbeitsgericht und auch, wie zu erwarten, gewonnen.
Nun stehen noch 1,5 Gehälter + Abfindung(kleine 3-stellige Summe) offen.
Nun steht ja das JA da und üben das scharren mit den Hufen, ob nu endlich Kohle anläuft.
Ich habe ja P-Konto.
Frage: Bekommt das JA meine Kohle in die Klauen(Hufen)?
Tip: Mein Gehalt lag knapp unter dem Selbstbehalt.
Zitieren
#66
Wenn 1,5 Gehälter + Abfindung auf einen Schlag eintreffen, wird man dir davon nehmen, was über der Pfändungsgrenze liegt, Schulden sind ja schon da, oder?
Zitieren
#67
Genau das ist der Punkt.
Nun ist es eine Nachzahlung vom Vormonat, wo ich weder H4 oder sonstiges bekommen hatte. Es wurde zunächst eine komplette Sperre verhängt.
Es kann doch nicht sein, dass das Geld, von dem ich u.A. meine Miete nachbezahlen muss, einfach einbehalten wird.
Es geht ja weiter: Da ja alles Brutto ist, wird es auch noch höher versteuert. Bei einer Einkommensteuererklärung wird von seitens der UVK auch noch aufgerechnet, wie schon zuvor passiert.
man wird vera***** nach Strich und Faden.
Zitieren
#68
Die Wirkung von Einmalzahlungen ist ein altes und grosses Problem im Vollstreckungsrecht, das bei der letzten Reform absichtlich bestehen gelassen wurde. Absichtlich deshalb, weil es bekannt und immer wieder thematisiert wurde, aber nicht angegangen. Am meisten problematisch ist es für Selbständige, deren unregelmässiges Einkommen auch quer zum monatlichen "Haircut" des p-Kontos läuft.

Bei eingeklagtem Geld wirst du natürlich nicht auf Entgegenkommen des Gegners hoffen können, aber am einfachsten wäre es, sich das Geld deinerseits in drei monatlichen Raten ausbezahlen zu lassen. Deine Gläubiger sind wahrscheinlich nicht schnell genug, das bereits an der Quelle über den Drittschuldner zu pfänden. Du könntest dem auch über eine geschickte Überweisungsterminwahl begegnen.
Zitieren
#69
Kann ich definitiv bestätigen, ich bin auch so dumm gewesen bis jetzt an das Gute und Erwachsene und Vernünftige und das Recht zu glauben.
Alles für den [Unterschreitung des Mindestniveaus]. Von vorneherein (wenn es absehbar ist, dass die Exe nicht will) alles komplett gegen die Wand fahren und Arschlecken 1,5€

(14-09-2012, 14:43)p schrieb: Die Grundsätze, destilliert aus zwei Generationen Erfahrungen von Trennungsvätern sind:

- Den Anforderungen des Unterhaltsrechts kann man in der Regel nicht entsprechen. Vielleicht eine Zeit lang, aber nie auf Dauer.
- Früher oder später kommt der finanzielle Zusammenbruch. Mal durch Krankheit, mal durch Jobwechsel, mal durch neue Trennung, mal durch besondere Erhöhungen, mal durch Auszehrungen... die Unterhaltspflichtigenkarriere endet in der Regel mit dicken roten Zahlen.
- All die Zappelei, die Hoffnung, jahrelange Bemühungen, bauen auf Gerichtsverfahren sind nur eine schmerzens, -verschleiss und stressreiche Verzögerung des Unvermeidlichen.
- Bis der Endpunkt tatsächlich eintritt, will es kein Vater "so recht glauben". Lieber glaubt er noch jahrelang an Recht, Gerechtigkeit, Möglichkeiten, Glück, konformes Verhalten, bravsein.
- Fazit: Sich sinnlose Mühen sparen, Restgeld sichern, ohne rummachen sofort in die Pleite oder mittels aufstockendes SGB den Staat selber zahlen lassen. Macht aber kaum einer, lieber noch ein paar Jahre stramme Bemühungen im Sinne der hohen Herrschaften. Siehe vorletzter Punkt.

An deiner Stelle würde ich das Urteil abwarten und dann mit dem Urteil, Gehaltszetteln und sonstigen Geldunterlagen zur ARGE marschieren, Details stehen ja genug im Forum dazu. Wenn du weniger Lust darauf hast, bleibt dir die kommenden Jahre das Leben mit dem Pfändungsfreibetrag - dafür würde ich mir beruflich aber nicht mehr einen abarbeiten.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste