14-02-2013, 11:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-02-2013, 12:03 von Absurdistan.)
@skipper
Du schätzt die Mutter falsch ein. Sie versteht das als Rückendeckung des Gerichts und wird jetzt der gemeinsamen Sorge niemals zustimmen. Egal wie sehr ich den Kniefall mache oder ihr in den Popo krieche. Sie wird nicht auf die totale Macht verzichten.
Zum zweiten Mal jetzt schießt das Gericht mitten in einer aussergerichtlichen Einigungsphase die ja immerhin auch von Gerichten angeordnet wurde so extrem dazwischen. Da kann man nur davon ausgeshen das Gerichte nicht an friedlichen Lösungen interressiert sind, sondern eher die Streiteskalation fördern.
Will ich jetzt doch VKH haben muss ich also den Streit eskalieren lassen damit meine Aussicht auf Erfolg steigt. Was natürlich im Gegensatzt zu einer friedlichen Einigung steht. Also Ex pathologiesieren, Diagnosen der Persönlichkeitsstörung abgeben und, und, und.
Was für ein Wahnsinn
Es war ja Absicht in der Verhandlung auf gem. Sorge abzuzielen und nicht auf alleinige. Antrag mit Hilfsweise gem. ging nicht weil ja Beschwerde gegen Ursprungsantrag
Du schätzt die Mutter falsch ein. Sie versteht das als Rückendeckung des Gerichts und wird jetzt der gemeinsamen Sorge niemals zustimmen. Egal wie sehr ich den Kniefall mache oder ihr in den Popo krieche. Sie wird nicht auf die totale Macht verzichten.
Zum zweiten Mal jetzt schießt das Gericht mitten in einer aussergerichtlichen Einigungsphase die ja immerhin auch von Gerichten angeordnet wurde so extrem dazwischen. Da kann man nur davon ausgeshen das Gerichte nicht an friedlichen Lösungen interressiert sind, sondern eher die Streiteskalation fördern.
Will ich jetzt doch VKH haben muss ich also den Streit eskalieren lassen damit meine Aussicht auf Erfolg steigt. Was natürlich im Gegensatzt zu einer friedlichen Einigung steht. Also Ex pathologiesieren, Diagnosen der Persönlichkeitsstörung abgeben und, und, und.
Was für ein Wahnsinn
Es war ja Absicht in der Verhandlung auf gem. Sorge abzuzielen und nicht auf alleinige. Antrag mit Hilfsweise gem. ging nicht weil ja Beschwerde gegen Ursprungsantrag