22-10-2012, 16:22
Meine (Noch)frau hat seit ca.2,5 Jahren eine eigene Wohnung. Anfangs nach ihrer Aussage wohl nur als Zweitwohnung gedacht. Mittlerweile hat sie wohl auch einen neuen "Lebensgefährten" und bezeichnet uns nun als "getrennt lebend".
Der neue Lebensgefährte wohnt im ca.30km entfernten Ausland. Wir haben für unser 7-jähriges Kind (2.Schulklasse) das gemeinsame Sorgerecht. Der neue Lebensgefährte will meine Familie bei sich haben.
Habe ich da Erfolgsaussichten, wenn meine Frau das alleinige Sorgerecht inkl. Aufenthaltbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragt?
Sie kommt aus einer nicht ganz "unproblematischen Familie" im Hinblick auf psychische Erkrankungen. In der Schule wurde uns geraten, mit dem Kind einmal zu einer speziellen Klinik zu gehen, weil es teilweise etwas bockig und langsam ist. Das hat meine Frau abgelehnt, um zu verhindern, daß eine Diagnose gestellt wird, weil sie befürchtet, bei unserem Kind könne etwas ähnliches diagnostiert werden wie in bei ihren Geschwistern.
Könnte das unabhängig davon, daß unser Kind gesund ist, evtl. vor dem Familiengericht eine Rolle spielen?
Der neue Lebensgefährte wohnt im ca.30km entfernten Ausland. Wir haben für unser 7-jähriges Kind (2.Schulklasse) das gemeinsame Sorgerecht. Der neue Lebensgefährte will meine Familie bei sich haben.
Habe ich da Erfolgsaussichten, wenn meine Frau das alleinige Sorgerecht inkl. Aufenthaltbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragt?
Sie kommt aus einer nicht ganz "unproblematischen Familie" im Hinblick auf psychische Erkrankungen. In der Schule wurde uns geraten, mit dem Kind einmal zu einer speziellen Klinik zu gehen, weil es teilweise etwas bockig und langsam ist. Das hat meine Frau abgelehnt, um zu verhindern, daß eine Diagnose gestellt wird, weil sie befürchtet, bei unserem Kind könne etwas ähnliches diagnostiert werden wie in bei ihren Geschwistern.
Könnte das unabhängig davon, daß unser Kind gesund ist, evtl. vor dem Familiengericht eine Rolle spielen?