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Anspannungsgesetz
#1
Weiß jemand wie das mit dem Anspannungsgesetz in Österreich funktioniert?
Das heißt, man darf Väter unters Existemzminimum pfänden..

Gilt das auch für deutsche Väter wo das Kind aber in Österreich lebt?
Mein Mann muss nach österreichischem Unterhaltsgesetz bezahlen..Kann mein Mann auch unters Existenzminimum gepfändet werden, falls er arbeitslos wird..???
Oder ist das nur in Österreich zulässig.. Ein östereichischer Bekannter meinte nämlich, das gilt nur in Österreich...

Kann ich mir aber nicht vorstellen.. Oder ist das in Deutschland nicht zulässig..?
Danker derweil für die Antworten...Tongue
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#2
In Deutschland gibts das alles auch, es heisst das fiktives Einkommen und gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Über die Verhältnisse in Österreich steht viel im Internet, z.B. http://familienrecht.at/fileadmin/jur_au...heorie.pdf
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#3
(05-11-2012, 13:39)p schrieb: In Deutschland gibts das alles auch, es heisst das fiktives Einkommen und gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Da gibts aber noch einen kleinen Unterschied - bei fiktivem Einkommen laufen bei Dir Schulden auf. Letztlich bleiben immer die 930 € zum Leben. In ÖReich siehts so aus, dass einem Vater dass real verbleibende Einkommen erheblich unter das Existenzminimum gepfändet werden kann - dass er dann seine Wohnung verliert, sich vielleicht keine Fahrkarte mehr leisten kann oder nicht mehr genug zu essen hat, spielt keine Rolle.

Solange der Vater sich jedoch nicht in Österreich befindet, ist er vor dem Zugriff in sein Existenzminimum nach dem Recht Deutschlands sicher - vorausgesetzt, er räumt sein Konto ausreichend schnell nach Zahlungseingang ab.
https://t.me/GenderFukc
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#4
Ah, ok, dann gilt dies nur für Väter die sich auch in Österreich befinden.. Es ist echt abartig..
Und da hat noch keiner dagegen geklagt? Auf dem Konto wird sich dann natürlich nichts mehr befinden.. ;-)

Siehe hier:

http://www.youtube.com/watch?v=E2WlIR2V3bQ
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