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OLG FFM: Biologische Väter sind das Letzte
#1
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_he...nt=1360722

"Vaterschaft verwehrt
Gericht erkennt biologischen Vater nicht an

Frankfurt (dpa/lhe) - Der biologische Vater eines Kindes hat nicht zwangsläufig Anspruch auf die rechtliche Anerkennung seiner Vaterschaft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem grundlegenden Beschluss entschieden. Nach Darstellung des Gerichts muss das an sich berechtigte Interesse des biologischen Vaters gegenüber dem Kindeswohl zurücktreten, wenn das Kind eine feste Bindung zu seinem vermeintlichen Vater entwickelt hat (Az.: 3 UF 124/06)."


Die Mutter ist geschieden vom Scheinvater. Es liegt jetzt beim BGH. Die unterste aller Kategorien sind Väter ohne Vaterschaftsanerkennung. Entweder sie werden zwangsweise zum Vaterschaftstest vorgeführt wenn die Mutter bloss mit dem Finger drauf zeigt oder sie bleiben komplett draussen vor der Tür, wenn die Mutter mit dem anderen Finger schnippt. Verfügungsmasse.

Die Begründung, dem Kind den Vater zu nehmen: Es könne dadurch erheblichen Schaden nehmen. Soso, die Kenntnis der eigenen Herkunft führt zu erheblichen Schäden.
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#2
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.02.2017 - 13 WF 14/17

Verheiratete Frau nimmt sich Liebhaber. Frau bekommt Kind. "Liebhaber ging davon aus, dass er der Erzeuger ist, und forderte Umgang mit dem Kind. Das jedoch verweigerten die Mutter und ihr Ehemann – der über die Affäre Bescheid wusste. Die beiden hielten den Exgeliebten der Frau für einen Eindringling in eine intakte Familie und wollten daher jegliche Einmischung durch ihn verhindern. Die Kindsmutter lehnte deshalb auch die Durchführung einer Abstammungsuntersuchung ab. Der potenzielle Erzeuger des Kindes zog daraufhin vor Gericht und verlangte die Durchführung eines Vaterschaftstests."

Der Liebhaber bekommt vor dem OLG Oldenburg recht, der Abstammungstest muss geduldet werden.

"Vorliegend wiesen die Richter darauf hin, dass ein Umgangsrecht des Liebhabers gemäß § 1686a I Nr. 1 BGB nur besteht, wenn er der leibliche Vater ist. Eine Abstammungsuntersuchung war daher unerlässlich. Dies führte auch nicht zu Problemen innerhalb der Familie der Frau, da ihr Ehemann über die Affäre und die mögliche Vaterschaft des Exgeliebten seiner Frau Bescheid wusste.

Im Übrigen ist es grundsätzlich von Vorteil, die Vaterschaft möglichst früh zu klären, damit der leibliche Vater und das Kind die Möglichkeit haben, eine soziale Bindung und gegenseitige Vertrautheit aufzubauen. Das wäre nicht ohne Weiteres möglich, wenn das Kind schon älter ist und plötzlich einem Fremden gegenübersteht, der ihm als sein biologischer Vater vorgestellt wird.

Sofern die biologische Vaterschaft vorliegend festgestellt wird, muss infolgedessen geklärt werden, ob der Umgang mit dem Vater dem Wohl des Kindes entspricht. Sofern sich dagegen herausstellt, dass der Exliebhaber mit dem Kind gar nicht verwandt ist, wären weitere Ermittlungen zum Kindeswohl ohnehin nicht mehr nötig, weil ihm dann auch kein Umgangsrecht zustünde."

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Old...s23960.htm
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#3
Das Urteil ist zu begrüßen. Aber ich finde es doch interessant, wie viele "Experten" für das Kindeswohl wir in Deutschland haben...
Als würde ein Kind ab einem gewissen Alter nicht wissen wollen, wer sein/ihr wahrer Vater ist.
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#4
Nun, der Vaterschaftstest, sofern für den leiblichen Vater positiv, wird nix ändern.
Bisher liefen alle (mir bekannten, incl. meinem eigenen) Gerichtsverfahren darauf hinaus, Umgang wegen nicht Kindeswohl Dienlichkeit zu verweigern.
Ein positiver Test ist nicht anderes als ein Pyrrhussieg.
Geregelter Umgang wird auch diesem Fall mit Sicherheit nicht stattfinden.

(20-03-2017, 12:38)Pfanne schrieb: ...Als würde ein Kind ab einem gewissen Alter nicht wissen wollen, wer sein/ihr wahrer Vater ist.

Dazu muss ein Kind erstmal erfahren, dass der ''Vater'' nicht der leibliche Vater ist.
Die Mutter und der juristische Vater werden es in solchen Fallkonstellationen gewiss nicht freiwillig sagen.
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#5
Das Urteil ist im Vergleich zu früher ein winziger Schritt hin zu mehr Betonung der Abstammung. Der Witz darin ist, dass die Roben darin wieder kapitelweise wie üblich getragene Worte über Kind und Kindeswohl absondern, dann aber den entscheidenden Schubs am Wissen des Ehemanns über die Affäre festmachen. Als ob das Kind es interessiert, wenn ein Dritter über die Liebschaften der Mutter Bescheid weiss oder nicht! Er ist nun mal ein Dritter für das Kind, daran ändert auch ein Trauschein nichts.

Für die Richter und Rechtspflege aber schon. Wäre der Trauschein nicht und der Rest des Falls völlig identisch, wäre der Vaterschaftstest überhaupt keine Frage.
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#6
(20-03-2017, 14:41)p__ schrieb: Für die Richter und Rechtspflege aber schon. Wäre der Trauschein nicht und der Rest des Falls völlig identisch, wäre der Vaterschaftstest überhaupt keine Frage.

Ja, die Familie als Kern der Gesellschaft steht eben unter besonderem Schutz.
Biologische Abstammung ist da zweitrangig.
Ich denke auch nicht, dass sich an dieser Meinung des Gesetzgebers mittelfristig etwas ändern wird.
Das ganze Gesetz zur vermeintlichen Stärkung der Rechte von leiblichen Vätern ist vorsätzlich als Sackgasse konstruiert worden.
Wer die Hürde Vaterschaftstest gegen den Willen der ''Eltern'' noch nimmt, wird spätestens an der fehlenden Dienlichkeit für das Kindeswohl beim Thema Umgang scheitern.
Spannende Frage ist dann eben nur, ''wann, wer und wie'', wird es dem Kind beibringen, dass da noch ein anderer Vater existiert.
Denn der Beweis Vaterschaftstest lässt sich ja nun mal nicht mehr aus der Welt schaffen, bzw. verleugnen.
Ich denke, da verweigern sich die Mutter und der juristische Vater jeglicher Realität.
Naja, Probleme auszusitzen kann eben auch ab und an zum Ziel führen!
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#7
Ganz anders tönt die regierende CDU, wenn es um Adoptionen geht: "Union will Adoption neu regeln".
„Die Adoption sollte auch unverheirateten Paaren eröffnet werden“, findet Dethloff. Das gelte auch für Stiefkinder. „Das Kind wächst hier faktisch mit beiden Partnern auf, rechtlich abgesichert ist derzeit aber immer nur seine Beziehung zu einem Partner.“
Die Stabilität einer Beziehung lasse sich in solchen Fällen auch unabhängig vom Bestehen einer Ehe sicherstellen, etwa indem eine gewisse Dauer der Partnerschaft oder häuslichen Gemeinschaft verlangt wird, so die Rechtsexpertin
.

http://www.fr.de/politik/familienrecht-u...-a-1206336

Dann zählt plötzlich die Ehe nichts mehr, sondern das Zusammenleben. Und wenns was zu kassieren gibts, sowieso: Mittels Bedarfsgemeinschaft werden Unverheiratete schlagartig dafür haftbar, dem Anderen alle Sozialleistungen zu zahlen.
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#8
Zwei Männer, die darum kämpfen für eine Frau Unterhalt zahlen zu dürfen...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#9
(20-03-2017, 21:24)Antragsgegner schrieb: Zwei Männer, die darum kämpfen für eine Frau Unterhalt zahlen zu dürfen...

Nein, der leibliche Vater wird mit Sicherheit keinen Unterhalt zahlen müssen.
Dafür hat er dann eben auch nichts zu melden, bzw. keinerlei Rechte...
Sollte der Test positiv sein, wird sich der Scheinvater trotzdem nicht aus der Rolle des juristischen Vaters drängen lassen, sprich, selbst die Vaterschaft nicht anfechten.
Solche Art Männer sind dann die wahren Helden, die wollen ''ihre'' kleine Familie beschützen, koste es, was es wolle...
In der Realität sind das meist völlig fragile, instabile Ehebeziehungen.
Denn sonst hätte ja kein Fremder von außen in die ''intakte'' Familie einbrechen können.
Das Kind kittet letztendlich temporär eine Weile die Risse, verdeckt erstmal tiefer sitzende Probleme.
Der große Knall wird kommen, irgendwann...
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#10
(21-03-2017, 08:20)Zuschauer schrieb: Solche Art Männer sind dann die wahren Helden, die wollen ''ihre'' kleine Familie beschützen, koste es, was es wolle...
In der Realität sind das meist völlig fragile, instabile Ehebeziehungen. 

Wer weiß, was da intern abgeht. Möglicherweise setzt die Alte ihn unter Druck: "Wenn du der Vaterschaft nicht zustimmt, mache ich Schluss und gehe zu ihm..."
Kein normaler Mensch/Mann würde so etwas mitmachen. Aber wie gut, dass wir in einem intakten Rechtsstaat leben, der seine rechtschaffenen Bürger in Schutz nimmt.
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#11
@Pfanne

Ach nee, glaube ich noch nicht mal, dass da Druck wegen Beziehungsende ist, oder so...
Vielmehr werden solche Männer nicht in der Lage sein, eigene Kinder zu machen.
Dann kann 'Mann' das eben nur auf diese Art und Weise lösen.
Natürlich will dann so ein 'Mann', wenn er schon in der Geburtsurkunde steht, nicht aller zwei Wochen daran erinnert werden, dass er es nicht gebracht hat!
Wer so eine Nummer abzieht, der ist er in meinen Augen schwer psychisch gestört.
Der braucht für sein Ego wieder, sich wenigstens ein bisschen als Held fühlen zu können.

Ich sag dazu ja immer, wenn du als 'Mann' keine Eier in der Hose hast, o.k., Schicksal, das kann passieren...wenn du dann aber zusätzlich noch dazu keinen Popo in der Hose hast, dann wird das Leben für dich als 'Mann' natürlich etwas schwierig werden.
Ernst nehmen kann ich auf jeden Fall solch einen 'Mann' nicht!
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