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Titulierung
#1
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und reihe mich hiermit sehr ungern zu den Opfern dieser Zeit ein.

Aber zunächst einmal eins nach dem Anderen:

1. Ich bin Vater eines 9 Jährigen

2. Ich wurde nun vom JA zu 110% (309€) verdonnert, bei einem bereinigten Netto Einkommen von 1842,15€

3. Nun soll ich, wie viele vor mir, einen Titel erstellen lassen und unterzeichnen.


So, nach dem durchlesen der FAQ möchte ich mir die darin beschriebenen Ratschläge zu nutze machen und einen Titel beim Notar, über 90% der zu zahlenden Summe sowie statisch und zeitlich befristet bis zum 18 bzw. 15 Lebensjahr (für den Fall, dass das Kind eine Ausbildung beginnt), erstellen lassen.

-Wie sieht denn aktuell die Rechtslage in solch einem Fall aus?

-Hat jemand in letzter Zeit Erfahrungen damit gemacht?

-Wie schätzt ihr die Erfolgschancen ein?


Grüße

crocop
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#2
Bei 110% und statisch auf 90% dessen, vermute ich für die Zukunft Probleme. Was konkret spricht gegen die 110%?
Gegen eine zeitliche Befristung spricht mMn nichts.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#3
(14-11-2012, 00:28)crocop schrieb: -Wie sieht denn aktuell die Rechtslage in solch einem Fall aus?
Die Rechtslage sieht so aus, dass du zu 110% verurteilt wirst und dann vermutlich keine Befristung im Titel (Beschluss) hast.

(14-11-2012, 00:28)crocop schrieb: -Wie schätzt ihr die Erfolgschancen ein?
Nahe 0.
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#4
Stimme den Vorrednern zu. Bei "90% statisch" gibts mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit einen Prozeß.

In Abhängigkeit einer Risikoeinschätzung (Wie ist das Umfeld? Was ist bis zum jetztigen Tätigwerden des JA passiert? etc.) könnte ich mir vorstellen, dass man für 2 Jahre + X befristet tituliert. Hier würde sich bis zum Monat des 12. Geburtstages anbieten. Wenn man das geschickt kommuniziert, kann man sich noch ein wenig Zukunftsunsicherheit ersparen und das Prozeßrisiko senken, wenn auch nicht auf Null.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
(14-11-2012, 00:37)Bluter schrieb: Bei 110% und statisch auf 90% dessen, vermute ich für die Zukunft Probleme. Was konkret spricht gegen die 110%?
Gegen eine zeitliche Befristung spricht mMn nichts.

1. Ich wohne knapp 100km weit weg vom Kind. Wenn ich das Kind also regelmäßig zu mir holen möchte, ist dies auf Dauer mit hohen Kosten verbunden. Umgezogen bin ich im Übrigen aus beruflichen Gründen. Dies möchte ich hier aber nicht weiter thematisieren.

2. Ich möchte den Unterhalt für mein Kind gerne zahlen, mir aber dennoch etwas Zukunftssicherheit verschaffen. Ich bin während der Wi.+Fi.Krise schon einmal in Kurzarbeit geraten. Da fehlt dann u.U. ganz schnell mal eine Menge Geld.

3. And last but not least, möchte ich alle rechtlichen Mittel und Wege nutzen, um es dem Drachen, oh, verzeihung, der KM nicht zu leicht zu machen. Denn die ist gar nicht lieb zu mir und möchte auch gar nicht vernünftig mit mir sprechen. Allerdings habe ich auf sinnlose Rechtsstreitigkeiten wegen 18€ im Monat auch keine Lust.


So bin ich nun auf der Suche nach dem besten Kompromiss, um die Sache endlich zu Ende zu bringen.


Grüße

crocop
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#6
(14-11-2012, 09:24)crocop schrieb: 1. Ich wohne knapp 100km weit weg vom Kind. Wenn ich das Kind also regelmäßig zu mir holen möchte, ist dies auf Dauer mit hohen Kosten verbunden. Umgezogen bin ich im Übrigen aus beruflichen Gründen. Dies möchte ich hier aber nicht weiter thematisieren.

Hast Du mal die Kosten für den Umgang ausgerechnet?

Wenn Du das Kind mindestens 2x pro Monat siehst, kommen da ganz schöne Kosten auf Dich zu.

Du mußt in Deinem Einkommen unter 1500 EUR Netto kommen. Allerdings sehe ich realistischerweise keine echte Chance.

(14-11-2012, 09:24)crocop schrieb: 2. Ich möchte den Unterhalt für mein Kind gerne zahlen, mir aber dennoch etwas Zukunftssicherheit verschaffen.

Selten so gelacht!

Das hättest Du Dir vorher überlegen müssen, bevor Du das Kind zeugst!

Du bist in FEM-BRD, der feministischen Bananenrepublik.

Simon II
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#7
@crocop

Hallo erst mal

Nun, Dein Einkommen ist zumindest noch um die Umgangskosten zu bereinigen.

Also Widerspruch einlegen und darlegen, wie oft Du das Kind siehst, welche Wohnkosten Du hast, wie weit die Entfernung zum Kind ist und was Dir während des Umgangs an weiteren Kosten entsteht.

Vom Eis über den Burger bei MacD bis zum Schulheft.

Alles deklarieren.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
(14-11-2012, 11:18)Camper1955 schrieb: Nun, Dein Einkommen ist zumindest noch um die Umgangskosten zu bereinigen.

Also Widerspruch einlegen und darlegen, wie oft Du das Kind siehst, welche Wohnkosten Du hast, wie weit die Entfernung zum Kind ist und was Dir während des Umgangs an weiteren Kosten entsteht.

Vom Eis über den Burger bei MacD bis zum Schulheft.

Alles deklarieren.

Richtig.

Beispielsweise könntest Du an Fahrtkosten berechnen.

Bei 2 Umgangswochenenden/Monat:

Einfache Entfernung: 100 km

x 0,30 EUR/Km = 30 EUR

x 4 (je Umgangswochenende 1x Abholen und 1x Zurückbringen des Kindes) = 120 EUR/Monat

Verringert Dein Netto-Einkommen um diese 120 EUR!

Und das ist wichtig, damit Du nicht bei einer Gehaltserhöhung in die höhere Umgangsstufe rutscht, denn Du bist schon ziemlich am oberen Ende!

Simon II
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#9
Ich habe bezüglich der Umgangskosten folgendes gefunden:

Ich zitiere:
"Nach einem Urteil des BGH vom 23.02.2005 (Az.: XII ZR 56/02) bejaht dieser unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit der Anrechenbarkeit des Umgangsrechts.

Dieses wird wie folgt begründet:

Durch den neuen § 1684 BGB habe das Kind ein Umgangsrecht mit jedem Elternteil. Auf der anderen Seite habe jedes Elternteil auch eine Umgangspflicht. Diese Pflicht dürfe nicht durch die Unterhaltszahlungen vollkommen eingeschränkt werden. Wenn sich daher der Umgangsberechtigte – der gleichzeitig Unterhaltsschuldner ist – die Umgangskosten nicht leisten könne, dann müsse eine Berücksichtigung der Kosten möglich sein.

Allerdings sieht der BGH diese Möglichkeit nur dann gegeben, wenn das Kindergeld nicht angerecht werde: "


Den Vollständigen Text gibt es auf folgender Seite:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Umgangsk...52177.html


Also die Möglichkeit scheint tatsächlich zu bestehen, setzt aber vorraus, dass ich das Kind auch regelmäßig sehe bzw. abhole und dass das Kindergeld bei der Unterhaltszahlung nicht angerechnet wurde. Also Pustekuchen!

Denn a.) wird das Kindergeld angerechnet und b.) erschwert mir die KM den Umgang erheblich. Vereinbarte Termine wurden in letzter Zeit kurzfristig abgesagt. Die Begründungen sind z.T. absurd. Da heißt es mal: "Er hat sich nicht benommen" oder "Du darfst nicht zu Papa, weil er mich nicht versteht" und und und...

Das JA weiß hiervon "noch" nichts. Was ich aber bisher über das Zusammenspiel zwischen JA und Vätern gelesen habe, stimmt mich nicht gerade zuversichtlich.

Das nächste Problem wäre dann, ob das JA die Meinung teilt, dass der Umgang, durch die Entfernung und die dadurch entstehenden Kosten, erschwert wird... Ich meine, die wissen ja bereits, dass ich wir nicht Tür an Tür wohnen!

Es wird also komplizierter als es so schon ist!


Was meint ihr?


Grüße
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#10
@corcop

Man merkt, Du bist neu bei uns.

Hier

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6644

Kannst Du ein aktuelles Urteil nachlesen.

Du musst nur nachweisen, dass Du Umgang hast, und was der Umgang kostet.

Siehe dazu Randziffer 28

Du musst das fiktive Einkommen nur durch Dein tatsächliches Einkommen ersetzen.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#11
(14-11-2012, 13:26)crocop schrieb: Das nächste Problem wäre dann, ob das JA die Meinung teilt, .....
Das JA "teilt" oft unsere Meinung nicht - weil sie Unterhaltsmaximierung betreiben. Dennoch sollten wir deutlich unsere Auffassung zur Grundlage machen, welche Absetzungsbeträge bei der Einkommensbereinigung zu berücksichtigen sind. Umgangskosten zweifellos - über die "angemessene Höhe" kann man anderer Meinung sein als das JA.

Wenn du durch eine schlüssige Begründung auf einen anderen Prozentsatz kommst, dann kannst du eher das einfach titulieren als "einfach so 90%".

Ansatzpunkte für Umgangskosten:

Wohnungsmehrbedarf: Was die im Selbstbehalt "drin seienden 360" warm übersteigt, kann man als umgangsbedingten Kinderzimmerbedarf selbstbehaltserhöhend gelten machen. Obergrenze dürften jedenfalls die angemessenen Kosten für je ein Kinderzimmer sein.

Fahrtkosten für Holen- und Bringen

allgemeiner Lebensbedarf - wir machen den in Höhe von 1/30 des geforderten KU pro Umgangstag entsprechende Elternvereinbarung / Umgangsurteil geltend.

In einigen Fällen wurde das dann letztlich akzeptiert, in manchen gings zu Gericht und bisher liegt noch keine abschließende Entscheidung insbesondere zu letzterem vor. Bezüglich Wohnungsmehrbedarf hat ein Gericht das bisher anerkannt, insoweit es dann zum Ausschluß von BU/TU führte mangels zu verteilender Masse. Bezüglich Fahrtkosten gibt es etliche Gerichtsurteile, die das anerkennen. Am kritischsten wird es wohl in der Frage, ob das Kind bei Vater auch was zu essen braucht....

Also, bisher hat das JA nur die Bereinigungsposten akzeptiert, die sie wollten - jetzt mußt du die geltend machen, die außerdem wichtig sind für ein vernünftiges Familienleben deiner Vater-Kind-Familie.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#12
(14-11-2012, 15:33)sorglos schrieb: Bezüglich Fahrtkosten gibt es etliche Gerichtsurteile, die das anerkennen.

Z.B. bei mir.

(14-11-2012, 15:33)sorglos schrieb: Also, bisher hat das JA nur die Bereinigungsposten akzeptiert, die sie wollten - jetzt mußt du die geltend machen, die außerdem wichtig sind für ein vernünftiges Familienleben deiner Vater-Kind-Familie.

Eben!

Simon II
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#13
Zitat:Bezüglich Fahrtkosten gibt es etliche Gerichtsurteile, die das anerkennen.

Beim 12. Senat des OLG Hamm interessiert das niemand.
Umgangskosten, Fahrtkosten e.t.c werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
In meinem Fall waren es 108km Hin und zurück.
Es wird ersetzt durch: "Dann ziehen Sie doch näher zur Arbeitsstätte...."
Selbst im Urteil wurde nur "5% berufsbedingte Aufwendungen" erwähnt.
Lt. meinem RA ist nicht nur der 12. Senat betroffen.
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#14
(14-11-2012, 15:53)webmin schrieb: Beim 12. Senat des OLG Hamm interessiert das niemand.
Ist mir auch bekannt, dass es Gerichte gibt, die das ignorieren. Es gibt eben überall Verfassungsfeinde, die die Vater-Kind-Familie nicht schützen wollen.

Daher sage ich ja auch: Wenn man eine vernüftige Begründung der Abzugsposten macht, und dann entsprechend (befristet) tituliert, dann steigt die Chance stark, dass es die JA und Kimu darauf beruhen lassen. Nur darum geht es.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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