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Rechtsauffassung zugrunde zu legender Zeitraum Unterhaltsberechnung
#1
Bin im Moment mit meinem Latein am Ende, daher ein neuer "Fred" zu einem Thema, wo ich nichts brauchbares bisher gefunden habe.

Folgender Sachverhalt in Kürze:

- seit 16 Jahren verheiratet
- seit 04.08.12 getrennt lebend
- 2 Kinder, 13 und 16 Jahre alt, Wechselmodell seit 04.08.12 bisher ohne größere Probleme, außer Kommunikations-Blockade seitens der EX was die Kinder betrifft.
- am 14.08.12 Trennungsunterhalt gefordert
- seit 24.08.12 zögerliche Reingabe der Unterlagen zum Einkommen der EX
- seit 13.09.12 "diesseitige Auffassung, wonach kein Ehegattenunterhalt geschuldet wird" seitens der Rattin der EX.
- seit 25.10.12 versuch der Rattin das Einkommen der EX runter zu rechnen.
- seit heute, Vorschlag meines Anwalts, erstmal eine eidesstattliche Versicherung über das Einkommen meiner EX außergerichtlich einfordern, oder gegen gutes Geld, Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt bei Gericht.
Wobei ich noch nicht schlüssig bin, was ich machen soll.

Problem ist jetzt folgendes.

Ich bin am 17.11.09 nach Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit gewechselt.
Habe Dezember 09 sowie 2010 gut Geld verdient. 2010 34250,-- EUR netto.
In 2011 habe ich dann einen heftigen Verlust von über 31.000,-- EUR eingefahren. Grund war der Diebstahl von 4 Tageseinnahmen.
Daher jetzt im Moment - kein Einkommen mehr.

Mein Anwalt vertritt die Auffassung, das 2009 nicht in den 3 Jahreszeitraum der zur Berechnung meines Einkommens heran gezogen werden muss (??), gehört.
Sondern nur 2010 und 2011, da 2009 geprägt war aus nicht selbstständiger Arbeit und Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit.

Selbstverständlich vertritt die Gegenseite das Argument, dass der 3 Jahrszeitraum anzuwenden ist.

Habe bisher nichts gefunden, was das eine oder andere bestätigt.

Nach meiner Rechtsauffassung ist nicht selbstständig und selbstständig zwei Paar Schuhe, die nicht zusammen geworfen werden können.

Weiß einer etwas genaueres oder war in ähnlicher Situation?????


Und für alle, die meinen, Frau sei nicht leistungsfähig:
Exe hat Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Verpachtung, Kapitalerträge (Rattin sagt, nicht eheprägend), ein bereinigtes Netto von 2420,-- EUR.

Errechneter Trennungsunterhalt an mich: 1061,-- EUR.


P.S.: Ich habe alle Unterlagen der EXE in Kopie vorliegen, daher wissen mein Anwalt und ich, dass sie einiges verschweigt.
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#2
Über die relevanten Zeiträume wird immer wieder gestritten, da gibt es auch kein festes Datum. Reines Richterrecht. Oft geht es da zu wie der Handel auf dem Viehmarkt.

Versuche zu argumentieren und hoffe, mehr kannst du nicht machen. Das Einkommen aus 2009 war charakteristisch für eine Erwerbsphase, die zu Ende ist und nichts mehr prägt. Allerdings ist die Einkommensnull durch den Diebstahl 2011 auch nicht charakteristisch.
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#3
Die Argumentation meines Anwalts lautet folgendermaßen:

"Die zuvor erzielten Erwerbsenkünfte des Antragstellers sind unterhaltsrechlich nicht mehr relevant und auch nicht in die Durschnittsberechnung einzusetzen.
Es ist kein Dreijahresschnitt zu bilden, nachdem nach der Kündigung durch ......... eine völlig andere - nämlich selbstständige - Tätigkeit vorliegt.
Nach diesem Wechsel ist die vormals nichtselbstständige Tätigkeit nicht mehr einzubeziehen.
Gleiches würde beispielsweise auch bei einem seit einem Jahr neu zugelassenen Rechtsanwalt gelten, bei dem auch nur das erste Jahr seiner selbstständigen Tätigkeit maßgeblich wäre und nicht das Einkommen im Vorjahr aus Referendarstätigkeit oder drei Jahre zuvor, als er noch studiert hatte.
Daher ist beim Antragsteller lediglich ein Schnitt der Einkommen aus der Selbstständigkeit der letzten zwei Jahre in in der Unterhaltsberecnung maßgeblich."
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