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Wie kann ich 2. Scheidungstermin erzwingen ?
#1
Hallo zusammen.

Lebe seit Juni 2011 getrennt und zahle jeden Monat 400 € Trennungsunterhalt an meine Ex. Der erste Scheidungstermin lief im Oktober 2012. Beide Seiten erklärten, dass die Ehe gescheitert sei und die Ehe nicht wiederhergestellt werden soll. Gegenseite hat der Scheidung nicht zugestimmt wegen nachgehendem Betreuungsunterhalt und nicht geklärtem Zugewinnausgleich. Alles Andere ( Versorgungsausgleich, Hausrat, Umgang lt. OLG-Vergleich ) ist geklärt.

Ich habe Exe im November ein Angebot gemacht : Ich zahle ihr freiwillig weiterhin 400 € TU mit Schlußrate 01.07.2013 . Ab Juli 13 kann Exe dann ihre Vollzeitstelle als Bankerin antreten und TU ist damit obsoleth geworden. Ihre von mir verlangte Gegenleistung : Scheidung sofort und Zugewinnverfahren ist erledigt ....

Nach ewigem Hin und Her hat Exe im Dezember zugestimmt und ich hatte gehofft Herr Familienrichter hätte einen 2. Scheidungstermin anberaumt , aber weit gefehlt .. Nichts passierte , obwohl ihm sämtliche Korrespondenz vorlag.

Klar ist, dass ich aufgrund meines Angebots eh bis Juli 13 zahlen muss... aber es wurmt mich, dass nur ich eine Leistung erbringe und die Gegenseite nichts macht .. d.h. letzte Woche hat sie eine neue Sau entdeckt, die sie durchs Dorf treibt. Sie revidiert ihr Einverständnis dahingehend dass sie nachgehenden BU für den Fall verlangt, dass sie nach Scheidung erkrankt und wieder auf Teilzeit gehen muss oder die schulischen Leistungen unserer Tochter so nachlassen sollten, dass sie wieder mehr betreuen und weniger arbeiten müsse.

Ich werde dem selbstverständlich nicht zustimmen ... Scheidung ist Scheidung und ihr allgemeines Lebensrisiko werde ich nicht finanzieren und für Tochter ( 10 ) gibts ggf. Nachhilfe ..

Mit meinem Anwalt bin ich unzufrieden, möchte aber so kurz vor der Scheidung nicht mehr wechseln ..

Kernfrage ist : Wie kann ich das Gericht zu einem dann hoffentlich letzten Termin bewegen ??

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
Hallo ArJa,

so geht das Spiel. Ich habe meinen ersten Scheidungstermin nach einem Jahr Trennung im März 2012 gehabt. Zweiter Termin wurde auf März 2013 terminiert und ein Ende ist nicht in Sicht. Die lassen einen ausbluten, damit der Staat nicht zahlen muss. Ich würde nicht darauf wetten, dass Du nicht ihr allgemeines Lebensrisiko finanzieren musst. Ich bin übrigens auch nicht mit meinem Anwalt zufrieden. Auf meine Einwände hin, dass wir mit seiner Vorgehensweise nicht gewinnen können, hat er erwidert, dass wir das ohnehin nicht können und es nur darum geht meinen Schaden in Grenzen zu halten. Ich hab dann meine eigene Entscheidung getroffen und die Zahlungen dann mal eingestellt. Von wegen mich zwei Jahre zahlen lassen ohne Scheidung.

Gruß aus der Ferne

Pennfred
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#3
(05-03-2013, 15:41)ArJa schrieb: Kernfrage ist : Wie kann ich das Gericht zu einem dann hoffentlich letzten Termin bewegen ??

Leider kenne ich da keine Möglichkeit. Mit einem halben Jahr nach dem letzten Termin bist du noch gut im Rennen, das kann auch *sehr* viel länger dauern. Man kann strittige Verfahrensteile abtrennen, das wars dann auch schon.

Scheidung beschleunigen, untätige Richter zur Arbeit bewegen - das steht nur deshalb nicht in der faq, weil es guten Antworten gibt.
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#4
(05-03-2013, 16:14)Pennfred schrieb: Hallo ArJa,

Ich hab dann meine eigene Entscheidung getroffen und die Zahlungen dann mal eingestellt. Von wegen mich zwei Jahre zahlen lassen ohne Scheidung.

Gruß aus der Ferne

Pennfred

Tja - rosige Aussichten ... Ich kann mich erinnern , dass @ p in anderem Zusammenhang mal von der Reduzierung des TU im Zusammenhang von
" nicht mehr eheprägend " gesprochen hat .

Wenn ich mein Richterlein schon nicht zu dem bewegen kann, für das er aus Steuermitteln bezahlt wird (nämlich zu arbeiten ), möchte ich ab August ( gern schon früher ) TU mindern oder ganz einstellen.

Gibt es da eine rechtliche Argumentationslinie ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#5
Die ersten zwölf Monate nach Trennung ist der Trennungsunterhalt ziemlich ausgreifend und stellt eine unflexible Fortschreibung der ehelichen Verhältnisse (aus Juristensicht) dar. Danach steigen die Anforderungen Richtung Niveau des Ehegattenunterhalts.

Soweit die schöne Theorie. Ein Richter kann das nach Belieben machen, es passiert aber nicht von allein, sondern muss explizit eingeklagt werden.
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#6
(05-03-2013, 16:14)Pennfred schrieb: Auf meine Einwände hin, dass wir mit seiner Vorgehensweise nicht gewinnen können, hat er erwidert, dass wir das ohnehin nicht können und es nur darum geht meinen Schaden in Grenzen zu halten.
Der Mann war ehrlich. Tatsächlich wird die Unterhaltsreduzierung durch Übergang auf nachehelichen Betreuungsunterhalt, sofern es eine Reduzierung gibt, in Deutschland für gewöhnlich auf den Termin der Antragstellung abgestellt.
https://t.me/GenderFukc
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#7
Wenn der Unterhaltspflichtige den Trennungsunterhalt bisher brav und pünktlich gezahlt hat, dann wird es für den Richter keinen Grund geben, etwas an diesem erfolgreichen System zu ändern. So ist es immer schon gewesen.
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#8
Moin zusammen.

Hab gestern Abänderungsklage mit Zielrichtung Einstellung des Trennungsunterhaltes eingereicht. Begründung : Trennung vor 21 Monaten, Trennungsjahr ist längst vorbei, Trennungszeitraum / Höhe TU ist nicht mehr eheprägend, Exe hätte sich nach Ablauf des Trennungsjahres einen Vollzeitjob suchen müssen....

Zumindest wird der Richter gezwungen sein, einen neuen Termin anzusetzen.

Ferner habe ich den Dauerauftrag TU ab sofort auf " Zahlung unter Vorbehalt bzw. Rückforderung/Verrechnung wird vorbehalten" umgestellt.

TU einstellen ging leider nicht, da ein Urteil vorliegt, dass mich zur Zahlung verpflichtet und ich ansonsten sofort von meiner Exe gepfändet würde.

Mehr kann ich z.Zt. nicht tun ... schaun wir mal, wie es jetzt weitergeht.

Grüße an Alle
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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