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Ehegattentrennungsunterhalt gefordert - reagieren oder abwarten?
#26
Naja, der KU könnte durch den BKB schon sinken.
Jedoch nur, damit mehr für den BU übrig bleibt.

Für dich bleibt es bei 1.100,-
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#27
Moin,

so nachdem die Ex mir schon sagte, dass sie sich hat kündigen lassen kam jetzt der Brief der gegn. Anwältin, auf den ich gewartet habe: neue Berechnung des TU, natürlich viel höher, weil das alte Gehalt, was meine Ex sich hätte großzügig anrechnen lassen, obwohl es überobligatorisch war (eine Frau kann nicht arbeiten gehen, niemals... Kind ist anderthalb und in Vollzeitbetreuung) ja nicht mehr da ist.

Sie schreibt, dass die Ex eine Teilzeitbeschäftigung hat. Da diese aber überobligatorisch ist, muss das Gehalt auf den TU nicht angerechnet werden. Stimmt das?

Würde ihr gern ein Angebot machen, dass ich den KU + X bezahle und fertig oder es in Zukunft alles krachen lasse und sie damit gar nix mehr bekommt und ihr (Alb)Traum war wird, vom Amt zu leben...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#28
Posting an deine Trennungsunterhaltsthread angefügt. Nutze die vielen Threads, die du schon zum selben Thema aufgemacht hast.

Überobliagatorisch ist so ein Job vor allem dann, wenn gleichzeitig Kinder unter drei Jahren betreut werden. Aber auch dann wird im Normalfall die Hälfte des Einkommens angerechnet.
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#29
Vielen Dank und Entschuldigung. Bin etwas durcheinander heute.

Ja das denke ich doch auch.

Kann ich von der Ex jetzt auch erstmal ne Auskunft fordern?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#30
Ich grabe das hier mal wieder aus.

Ding Ding Ding... es geht in die 2. Runde

Heute, ja heute, kam seit langem mal wieder ein Brief der Ex-Rattin wo sie sich auf meinen Brief vom April bezieht.

Ein gerichtlicher Antrag für EU wurde bereits vorbereitet aber die Mandantin will es nochmal mit einer außergerichtlichen einvernehmlichen Lösungsversuch versuchen...

Sie bezieht sich darauf, dass ich angab dass meine Steuerklasse sich geändert hat und ich weniger verdiene.

Daraufhin will sie jetzt nochmal die Verdienstbescheinigungen von dem Zeitpunkt bis heute haben um dann kurzfristig darauf zurück zu kommen.

Sie sagt auch, dass die Ex nun eine Ausbildung zu nem völlig wertlosen "Job" macht wo sie kein Geld verdient.

Seit Trennung ist das Kind Vollzeit betreut! Ich finde damit trifft sie auch die volle Erwerbsobliegenheit.

So, was soll ich tun? Verdienstbescheinigungen kommentarlos hinschicken? Schon mal sagen, dass es weiterhin von mir nix gibt oder meine gesammelten Verwirkgründe nennen? Die wollte ich mir bis zuletzt auf ein Gerichtsverfahren behalten um sie damit zu überraschen.

Sie hat mir gegenüber auch nicht auf die Aufforderung nach Auskunft ihrerseits erfüllt... bis heute nicht. Sollte ich diese Aufforderung wiederholen oder lieber nicht, da dass ja auch ein Verwirkgrund ist?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#31
Moin,

es kehrt einfach nie Ruhe ein Wink

Aktuell: Anfang Januar Scheidung eingereicht. Antrag der Ex auf Versorgungsausgleich, Auszüge der Rentenversicherung bereits da.

Vorgeschichte: Trennung Dez. 2012, langer Briefwechsel wegen TU zwischen mir und Ex-RAttin bis ~April 2013. Dann nichts mehr. Oktober 2013 Antrag auf eA zur Zahlung von TU am Amtsgericht _meines_ Wohnorts. Kurzer Prozess, günstigere Berechnung des Richters: ~500€ ab Sept. 13. Beschluss im November, Lohnpfändung im Dezember, Pfändungsbeginn Januar.

Das läuft jetzt ( ~500 jeden Monat + 2000 rückwirkend).

Nun kommt _plötzlich_ ein Antrag des Amtsgerichts von Wohnort _der Ex_ an mich. Klage auf TU von Dez. 2012 bis Aug. 2013, Höhe nach der Berechnung aus der eA vom Amtsgericht _meines_ Wohnorts wird verlangt (in den Briefen vorher wurden knapp 700) verlangt.

Mit dem Versorgungsausgleich haben wir den Beweis, dass Exe von März bis August arbeitete, das wurde weder bei der eA im Okt. noch in der jetzigen Klage iiiirgendwie erwähnt!!!

Habe das nun an mein Anwalt gegeben, aber will hier eure Erfahrungen nutzen.

Es soll auch noch zum eA-Verfahren der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens durch die Gegenseite gestellt werden. Damit wurde abgewartet, damit es nicht in einen Scheidungsverbund läuft.

Natürlich wird für alles wieder fleissig VKH beantragt.

Meine Fragen, nummeriert zur leichten Beantwortung:
1. Liegt Missbrauch der VKH vor, weil zweimal wegen desselben geklagt wird (Sie hätte doch die eA schon auf die gesamte Zeit ansetzen können)?
2. Was rechtfertigt den plötzlichen Gerichtsstand bei ihr? Es hat ja nichts mit der Scheidung zu tun.
3. Sie hat ja mit dem eA-Antrag und auch in der eA-Sache knapp 700 verlangt und nie was von ihren Einkünften angegeben. Rechtfertigt dies eine Anzeige wegen versuchten Betrugs gegen mich vorher, durch die Briefe und im Nachhinein wegen Prozessbetrugs im eA-Verfahren?
4. Ich hatte den TU vor der eA eig. als freiwillig verwirkt angesehen, da in der eA nur ab Sept. geklagt wurde. Kann man das anführen bzw. dass der TU zumindest von Dez. bis Apr. verwirkt wurde weil über 1 Jahr alt?

Als Hinweis: Die Ex-RAttin hatte beim eA-Antrag die komplette Korrespondenz an das Gericht geschickt. Es wussten also alle, dass nicht erst seit September, sondern seit der Trennung Schriftwechsel erfolgte. Trotzdem wurde TU nur ab Sept. beantragt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#32
Niemand eine Idee/Info/Meinung?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#33
Was sagt denn der Anwalt zu den ausgreifenden Fragen?

1. Bei der Verfahrenskostenhilfe kannst du nur einem aktuellen Antrag widersprechen. Dass ihr für einen alten Antrag nachträglich Verfahrenskostenhilfe entzogen wird, kannst du nicht veranlassen.
2. Korrekt ist doch sowieso ihr Wohnort, oder?
3. Unterlagen nicht beizubringen ist kein Betrug.
4. Nach einem Jahr schon Verwirkung? Anbringen kannst du alles, aber das löst keine Verwirkung aus, das entscheidet der Richter.
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#34
Ich würde mir eine andere Frage stellen:

wovon hat Exe gelebt von Dezember 2012 bis August 2013 ? In dieser Zeit ist sie doch wohl ihrer Erwerbsobliegenheit nachgekommen und hat selbst ihren Lebensunterhalt verdient. Wieso verlangt sie jetzt plötzlich Trennungsunterhalt rückwirkend für diesen Zeitraum? Das kann doch nur daraus begründet werden, dass beide Partner ja noch verheiratet sind und, da die Ehe noch fortdauert, keiner schlechter gestellt werden darf als während des Zusammenlebens - auch der Mann nicht!

Wenn Exe ihr Einkommen nicht korrekt und wahrheitsgemäß dargelegt hat, trotz Aufforderung (und notfalls Auskunftsklage), dann ist ein Strafantrag nach § 263 StGB wegen Betrugs/Prozeßbetrugs durchaus gerechtfertigt. Wobei eine rechtswirksame Verurteilung wegen Prozeßbetrugs später, wenn es evtl. um nachehelichen Unterhalt und Verwirkungstatbestände nach § 1579 BGB geht, sehr hilfreich sein kann.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#35
Austriake: Darauf will ich hinaus. Habe zwar einige andere Verwirkgründe gesammelt, aber dieser Grund wegen Betrug wäre optimal.

Habe Sie mehrmals aufgefordert bzw. ihre Anwältin. Da dann kein Schreiben ihrer Anwältin mehr kam, habe ich es dahingehend auch gelassen. Dann kam ja die 1. TU-Klage an meinem Wohnort, wo ab aktuellem Datum Unterhalt gefordert wurde (Sept.). Nun die 2. Klage, plötzlich an ihrem Wohnort.

Bei TU/EU kenne ich es so, dass der Gerichtsstand beim Pflichtigen liegt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#36
(04-05-2014, 09:43)Antragsgegner schrieb: Bei TU/EU kenne ich es so, dass der Gerichtsstand beim Pflichtigen liegt.
Ich vermute, weil jetzt (Januar 2014, soweit ich verstanden habe), wo der Scheidungsantrag gestellt wurde, das im Verbund gesehen wird.
Und da ist der Gerichtsstand bei Kind und Mutter.
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