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Offenlegung der Einkünfte per Notar nicht möglich?
#1
Question 
Hallo, ich muss für den Kindesunterhalt + Mutterunterhalt (unehelich) meine Einkünfte als Geschäftsführer der letzten 12 Monate (gehaltsabrechnung), sowie die Bilanzen der letzten 3 Jahre meiner GmbH offenlegen.

Ich fand auf eurer website folgende Aussage:

"Man kann sich beispielsweise von einem Notar bescheinigen zu lassen „ausweislich der vorgelegten Unterlagen, in Form von xxxx erzielte Herr X in der Zeit von x.x.x bis x.x.x folgende Einkünfte: xxxx EUR“."

lt. meinem Anwalt geht das nicht, bzw. ist nicht sinnvoll weil:

"Auch ich sehe die Aussage aus dem Internet kritisch. Vorallem in Hinblick auf § 1605 BGB. § 1605 I S.1 BGB gibt dem Unterhaltsberechtigen das Recht Auskunft über Dein Einkommen zu bekommen. Hier würde die Auskunft des Notars reichen. Allerdings kann über § 1605 I S.2 BGB auch die Vorlage der Belege eingeklagt werden. Sollte dem Unterhaltsberechtigten die Auskunft des Notars nicht reichen, so könnte er die Vorlage der Bilanzen verlangen. Dann hättest Du viel Geld für den Notar gezahlt und wärst auch nicht besser gestellt."

Wie seht Ihr das? Ist die Aussage von meinem Anwalt richtig?
Kann ich es auch im Bezug der Bilanz auf eine Auskunftsklage ankommen lassen + dann nur dem Richter die Bilanz in der Verhandlung vorlegen, ohne das eine Kopie für die Gegenseite angefertigt werden darf?

Dankeschön!

Jimmy
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#2
Das System will willfährige, zahlungsbereite, brave Zahlesel. Wer Zahlesel sein will, mag all seine Daten ungefragt in dreifacher Ausfertigung bei den Behörden vorlegen.
Auch wenn der Staat am längeren Hebel sitzt, bedeutet das noch nicht die Pflicht zum vorauseilendem Gehorsam und Verzicht auf (hinhaltenden) Widerstand.

1. Anwälte sind Teil des Systems.
1.a) Anwälte und Richter haben in denselben Unversitäten diesselben Staatsexamen abgelegt.
1.b) Anwälte werden täglich in Gerichten darauf konditioniert, was das System von ihnen verlangt.
1.c) Anwälte sind Teil der Helferinnenindustrie.

2. Anwälte vertreten auch Frauen.
2.a) Anwälte gehen davon aus, dass die Ansprüche auf Unterhalt im Prinzip berechtigt sind.
2.b) Es wäre ja noch schöner, wenn Männer plötzlich Mätzchen machen würden und Sand ins Systemgetriebe streuen würden.

3. Dem Anwalt kommt nicht in den Sinn, dass Ihnen das Interesse an der Oberhoheit Ihrer Daten die Notarsgebühr wert sein könnte.
3.a) Es kommt dem Anwalt auch nicht in den Sinn, dass der Staat (ggfs. aus Überlastung) nicht alle Belege einklagen kann oder will und er Sie unnötig zu "vorauseilendem Gehorsam" drängt. Vorauseilender Gehorsam sieht jedes Herrschaftssystem gerne, aber dafür muss man die trennungsfaq-Seiten nicht lesen.
3.b) Der Anwalt unterscheidet aus Bequemlichkeit nicht zwischen "Vorlage von Belegen", die man vorzeigt und wieder mitnimmt und der Abgabe von "Kopien von Belegen" die permant im unermässlichen Gedächtnis des Systems abgeheftet und unbeschränkt lange und überall verfügbar gemacht wird.
3.c) Sie kennen es noch aus der Kindheit: "Wenn Du brav bist, dann erhälst Du einen Lutscher!", hier können Sie für Wohlverhalten eine Notarsgebühr sparen.

Ist diese Antwort ausreichend? ;-)
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#3
Zu dem Thema habe ich eine zusätzliche Frage:

Bei derartigen Auskünften wird auch die Einkommensauskunft des Ehepartners gefordert.

Ist man dazu eigentlich verpflichtet?
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#4
(03-02-2009, 03:28)jimmy schrieb: Wie seht Ihr das? Ist die Aussage von meinem Anwalt richtig?

Es ist die Antwort auf eine andere Frage.
Frage: Kann ich die Auskunftspflicht umgehen, indem ich über einen Notar gehe? Antwort: Nein.
Frage: Habe ich Vorteile, wenn ich bei einem Notar tituliere? Antwort: Ja.

In dem Trennungsfaq-Kapitel gehts nur um Titulierung. Die Berechtigte kann trotzdem klagen und extra Auskünfte einfordern. Zum Auskunftsersuchen gibts ein anderes Kapitel und andere Regeln.

Einkommen des neuen Partners muss nicht offengelegt werden. Das nimmt die Gegenseite aber zum Anlass, dir den Selbstbehalt wegen Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Partner zusammenzustreichen.
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#5
(03-02-2009, 09:33)p schrieb: Frage: Kann ich die Auskunftspflicht umgehen, indem ich über einen Notar gehe? Antwort: Nein.

Bin begriffsstutzig: Das heißt, ich muss zur Einkommensauskunft der berechtigten Instanz z.B. dem Gericht, die originären Belege vorlegen, z.B. Bilanzen?
Es reicht nicht, wenn ein Notar die Einkünfte in seinen Worten zusamenfasst und nieder schreibt?
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#6
Der Notar macht nur den Titel über einen bestimmten Betrag.
Die Gegenseite kann Auskünfte einfordern. Tut sie das und kommt zu dem Schluss, dass der sich daraus ergebende Unterhalt dem entspricht, was sie realistisch vor Gericht zugesprochen bekommen würde, dann ist die Sache erledigt. Ansonsten klagt sie, der Streitwert schrumpft aber auf die Differenz aus gefordertem und tituliertem Unterhalt.
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#7
Ich meinte eher den Fall vor Gericht:

Titel besteht schon, nach 2 Jahren fordert RAtte erneut zur Einkommensauskunft auf.
Kann ich dann einen Zettel vom Notar vorlegen auf dem sinngemäß steht: "Ich Notar X bestätige, dass Herr Beppo über ein Jahreseinkommen von Y,- € verfügt!"
Würde das Auskunftspflicht genügen?
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#8
Aha, jetzt verstehe ich was du meinst. Ja, das geht. Aber nicht jeder Amtsrichter ist damit zufrieden und wird trotzdem auf extra Belegen bestehen. Ist eine Frage, wieviel Aufwand man bereit ist in diese Sache zu investieren.
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#9
Danke!
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#10
Androhung von Zwangsgeld, danach Verhängung von Zwangsgeld.
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#11
Wenn das Zwangsgeld nicht gezahlt wird, kann der Richter gleich in die Vollstreckung gehen, wenn nichts zu vollstrecken ist kommt die Eidesstattliche Versicherung. Die kann auch mit Beugehaft durchgesetzt werden.
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#12
Beugehaft maximal 6 Monate, danach sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft!
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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