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Unterhaltsforderung aus Österreich nach 8 Jahren
#26
Hallo guten Tag.
Ich hatte ja im März kurz meine kleine Geschichte geschildert wo ich von der Kindsmutter nach 8 Jahren über das Jugendamt in Kärnten aufgefodert wurde nun für den Unterhalt von 375 Eus zu sorgen...Ich schrieb dann darauf hin das ich leider Hartz 4 beziehe und dies wohl auch aufgrund langjähriger Wirbelsäulenerkrankung so bleiben wird.Mit anbeigefügtem Hartz 4 Bescheid.Dann war erstmal Ruhe,heute bekam ich dann was vom dortigem Amtsgericht,aber anders als erwartet ,eigentlich nicht so drastisch formuliert.(Leider ist mein Scanner defekt sons hätt ich das schreiben mal abgebildet,)
Zitat Amtsgericht"
Dem Betreffendem Kind(Meiner Tochter) wird unterhaltsvorschuss in Höhe von 100.- Euro gewährt bis zum 29.02.2016.
(Meine Tochter ist jetzt fast 16 Jahre alt)
2. Der Präsident des Oberlandesgerichts Graz wird um Auszahlung der Vorschüsse an den Empfänger ersucht.
3.Dem unterhaltsschuldener wid aufgetragen,die Pauschalgebühr in Höhe von 100.-Eur monatlich auf das angegeben Konto zu zahlen.
4.Ferner wird dem Unterhaltsschuldner aufgetragen,alle Unterhaltsbeiträge-sonst hätten sie keine schuldbefreiende Wirkung an den Jugendwohlfahrtsträger zu zahlen.
5. Der Jugendwohlfahrtsträger wird ersucht,die bevorschussten Unterhaltbeiträge einzutreiben und,soweit eingebracht,monatlich dem Oberlandesgricht zu überweisen.
Begründung: Die Führung einer Execution scheint aussichtlos,weil kein Einkommen oder Vermögen dessen Verwertung einen die laufenden Unterhaltsbeiträge deckenden Ertrag erwarten läßt bekannt ist.
Die Stellung eines Antrages nach Europäischem Unterhaltsschuldenübereinkommen ist derzeit ebenso aussichtlos und entbehrlich,zumal der Unterhaltsschuldner nach Erhalt einer Mahnung dem hiesigem Amt mitgeteilt hat das er Hartz 4 Empfänger ist und dies auch Glaubhaft belegte.Diese Bezüge zur sicherung des Lebensunterhalts sind nicht Pfändbar.(O Zitat)

Dann steht dort nur noch die Rechthilfehinweise wenn ich mit was nicht einverstanden wäre und Begriffserläuterungen.
Ganz zum Schluss steht noch das die Mutter auf Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses verklagt werden kann wenn grob fahrlässig die Geldmittel für andere Zwecke als zum Kindeswohl verwendet werden sollten. ENDE..

Meine Frage nun wie soll ich darauf reagieren? Selbst die 100.- Euro Pauschalgebühr würde nicht gehen bei derzeit 315.- Hartz 4.
Ich bin jedoch zutiefst erstaunt wie das Gericht ohne weiteres Zutun meinerseits von 375 Euro (Vorstellung Jugendamt Kärnten) die Summe auf 100.- runterkorrigiert hat...Man staune was doch in Österreich wo man eigentlich nur schlimmes diesbezüglich hört geht....

Also liebe User für wirklich gute Tipps bezüglich weitern Vorgehens bin ich euch dankbar.

Soll ich dem Gericht kurz und direkt aber höflich Antworten das es mir trotz der stark Reduzierten Summe von 100.- nicht möglich ist diese Zahlung zu tätigen?
Mehr kann ich ja eigentlich eh nicht machen....
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#27
Was ist "was"? War das jetzt ein Beschluss des Amtsgerichts in Österreich, der in deiner Abwesenheit gelaufen ist? Ohne dich zu laden?

Threads vereinigt, für das selbe Thema des selben Falls keine neuen Threads aufmachen.
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#28
Ja ganz genau so ist es,es ist ein Amtlicher Beschluss des Zuständigen Landesgerichtes,wurde mir auch per Zustellurkunde mit Unterschrift ganz Hochamtlich gestern übergeben.
Geladen wurde ich nicht,hätte eh nicht hinfahren können wegen der Heftigen Fahrtkosten bis dahin.Gefragt wurde ich auch nicht,mich hatte anfang des Jahres lediglich das dortige JA hingewiesen wenn ich nicht das geforderte Geld zahlen würde 375 .- Euro dann ginge die Sache zum zuständigem Amtsgericht die dann ein Urteil darüber fällen werden.Im Forum hier sagte man mir ich solle erstmal gar nichts machen und es darauf ankommen lassen hab ich auch getan,und es war anscheinend der Richtige Weg...Mein RA sagte mir das gleiche,und eigentlich ist es schniezegal was das Gericht dort entscheidet,wo kein Geld ist kann auch keines geholt werden und Schulden hat heute eigentlich jeder ,der eine mehr und der andere eben weniger...Es ist tatsache wohl so,das es nicht verboten ist KEIN GELD ZU HABEN! Wohl aber welches zu haben!!!! Bin jedenfalls über diese entscheidung zufrieden,hätte schlimmer ausgehen können und selbst die schulden die bis dahin auflaufen sind in wirklich sehr überschaubarem Größenmaß.Für mich siehts wohl erstmal danach aus als das die Sache zu einem vorläufigem Ende gekommen ist.Das ganze schreiben war ein offizielles Urteil in der sog"Pflegschaftssache" so nennt man das wohl in Ösiland und ich werde eigentlich zu nichts weiter aufgefordert als die 100.- Pauschale zu zahlen was ich aber nicht zu tun gedenke da ich das schlicht weg nicht kann.
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#29
Ist der Beschluss rechtsgültig? Gibt es eine Einspruchs/Revisionsfrist?
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#30
Mir wird eine 14 Tägige Einspruchsfrist eingeräumt.
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#31
Kannst du mir den Beschluss gescannt zuschicken, p@trennungsfaq.com? Ich würde ihn dann anonymisieren und einstellen. Kannst du auch selbst probieren.
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#32
Sorry das möchte ich eigentlich unterlassen,nichts gegen das Forum nur es ist mir dann zu öffentlich.Ich habe ja bereits den genauen Wortlaut geschrieben.Zumal wie bereits erwähnt mein Scanner defekt ist und seinen Dienst verweigert.
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#33
Bei der indirekten Schilderung steigen ich jedenfalls nicht durch. Sie anerkennen jedenfalls, dass du nicht pfändbar bist, wollen dich pfänden und geben gleichzeitig zu, dass sie nicht pfänden können. Im Endeffekt glaube ich nicht, dass du irgendeine Vollstreckung zu erwarten hast. Also kannst du auch dem Gericht irgendetwas antworten oder fragen, da hast du nichts mehr zu verlieren.

Wie das im Detail mit dem österreichischen Unterhaltsvorschuss ist, ob das mit der Rückzahlung vielleicht eine grundsätzliche Formalie ist ohne die nichts gezahlt wird - keine Ahnung.
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#34
Prinzipiell haste Recht mit Deiner Antwort.
Genau so stellt es sich mir auch dar,im übrigen hatte ich mal so ne unangenehme Rotlichtblitzer Geschichte gehabt und es drauf ankommen lassen,da waren die Formulierungen fast die selben(Nur das es trotzdem einen Monat gab als Bonus"
Vieleicht sind alle Bechlüsse und Urteile in diesem uns allen Wohlbekanntem Juristen Kaudawelch formuliert um zusätzlich Verwirrung zu stiften.
Jedenfalls werden in meinem Fall die Tatsachen die nunmal vorliegen auch ausreichend gewürdigt und nicht ignoriert,wie ich das hier oft in anderen Fällen las.
Und dort in Österreich saß anscheinend ein Richter der noch geradeaus denken kann,und nicht die Mühlen der Justiz anlaufen läßt wohlweislich das eh nichts rauskommt ausser Kosten.
Ich denke mal ich belasse es dabei wie es ist und werde keinen Einspruch erheben warum auch.....
Vieleicht ist ja doch eine Liberalere Denkweise langsam im Kommen wo nicht die Machtverteilung bei 100 zu 0 für die Frau an der Tagesordnung ist.
Könnte aber auch gar nichts bedeuten,das z.b ein gleicher Fall bei dem nächsten schon wieder mit idiotischen Wunschurteilen "belobigt" wird,man steckt einfach echt nicht drin....
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