Hallo guten Tag.
Ich hatte ja im März kurz meine kleine Geschichte geschildert wo ich von der Kindsmutter nach 8 Jahren über das Jugendamt in Kärnten aufgefodert wurde nun für den Unterhalt von 375 Eus zu sorgen...Ich schrieb dann darauf hin das ich leider Hartz 4 beziehe und dies wohl auch aufgrund langjähriger Wirbelsäulenerkrankung so bleiben wird.Mit anbeigefügtem Hartz 4 Bescheid.Dann war erstmal Ruhe,heute bekam ich dann was vom dortigem Amtsgericht,aber anders als erwartet ,eigentlich nicht so drastisch formuliert.(Leider ist mein Scanner defekt sons hätt ich das schreiben mal abgebildet,)
Zitat Amtsgericht"
Dem Betreffendem Kind(Meiner Tochter) wird unterhaltsvorschuss in Höhe von 100.- Euro gewährt bis zum 29.02.2016.
(Meine Tochter ist jetzt fast 16 Jahre alt)
2. Der Präsident des Oberlandesgerichts Graz wird um Auszahlung der Vorschüsse an den Empfänger ersucht.
3.Dem unterhaltsschuldener wid aufgetragen,die Pauschalgebühr in Höhe von 100.-Eur monatlich auf das angegeben Konto zu zahlen.
4.Ferner wird dem Unterhaltsschuldner aufgetragen,alle Unterhaltsbeiträge-sonst hätten sie keine schuldbefreiende Wirkung an den Jugendwohlfahrtsträger zu zahlen.
5. Der Jugendwohlfahrtsträger wird ersucht,die bevorschussten Unterhaltbeiträge einzutreiben und,soweit eingebracht,monatlich dem Oberlandesgricht zu überweisen.
Begründung: Die Führung einer Execution scheint aussichtlos,weil kein Einkommen oder Vermögen dessen Verwertung einen die laufenden Unterhaltsbeiträge deckenden Ertrag erwarten läßt bekannt ist.
Die Stellung eines Antrages nach Europäischem Unterhaltsschuldenübereinkommen ist derzeit ebenso aussichtlos und entbehrlich,zumal der Unterhaltsschuldner nach Erhalt einer Mahnung dem hiesigem Amt mitgeteilt hat das er Hartz 4 Empfänger ist und dies auch Glaubhaft belegte.Diese Bezüge zur sicherung des Lebensunterhalts sind nicht Pfändbar.(O Zitat)
Dann steht dort nur noch die Rechthilfehinweise wenn ich mit was nicht einverstanden wäre und Begriffserläuterungen.
Ganz zum Schluss steht noch das die Mutter auf Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses verklagt werden kann wenn grob fahrlässig die Geldmittel für andere Zwecke als zum Kindeswohl verwendet werden sollten. ENDE..
Meine Frage nun wie soll ich darauf reagieren? Selbst die 100.- Euro Pauschalgebühr würde nicht gehen bei derzeit 315.- Hartz 4.
Ich bin jedoch zutiefst erstaunt wie das Gericht ohne weiteres Zutun meinerseits von 375 Euro (Vorstellung Jugendamt Kärnten) die Summe auf 100.- runterkorrigiert hat...Man staune was doch in Österreich wo man eigentlich nur schlimmes diesbezüglich hört geht....
Also liebe User für wirklich gute Tipps bezüglich weitern Vorgehens bin ich euch dankbar.
Soll ich dem Gericht kurz und direkt aber höflich Antworten das es mir trotz der stark Reduzierten Summe von 100.- nicht möglich ist diese Zahlung zu tätigen?
Mehr kann ich ja eigentlich eh nicht machen....
Ich hatte ja im März kurz meine kleine Geschichte geschildert wo ich von der Kindsmutter nach 8 Jahren über das Jugendamt in Kärnten aufgefodert wurde nun für den Unterhalt von 375 Eus zu sorgen...Ich schrieb dann darauf hin das ich leider Hartz 4 beziehe und dies wohl auch aufgrund langjähriger Wirbelsäulenerkrankung so bleiben wird.Mit anbeigefügtem Hartz 4 Bescheid.Dann war erstmal Ruhe,heute bekam ich dann was vom dortigem Amtsgericht,aber anders als erwartet ,eigentlich nicht so drastisch formuliert.(Leider ist mein Scanner defekt sons hätt ich das schreiben mal abgebildet,)
Zitat Amtsgericht"
Dem Betreffendem Kind(Meiner Tochter) wird unterhaltsvorschuss in Höhe von 100.- Euro gewährt bis zum 29.02.2016.
(Meine Tochter ist jetzt fast 16 Jahre alt)
2. Der Präsident des Oberlandesgerichts Graz wird um Auszahlung der Vorschüsse an den Empfänger ersucht.
3.Dem unterhaltsschuldener wid aufgetragen,die Pauschalgebühr in Höhe von 100.-Eur monatlich auf das angegeben Konto zu zahlen.
4.Ferner wird dem Unterhaltsschuldner aufgetragen,alle Unterhaltsbeiträge-sonst hätten sie keine schuldbefreiende Wirkung an den Jugendwohlfahrtsträger zu zahlen.
5. Der Jugendwohlfahrtsträger wird ersucht,die bevorschussten Unterhaltbeiträge einzutreiben und,soweit eingebracht,monatlich dem Oberlandesgricht zu überweisen.
Begründung: Die Führung einer Execution scheint aussichtlos,weil kein Einkommen oder Vermögen dessen Verwertung einen die laufenden Unterhaltsbeiträge deckenden Ertrag erwarten läßt bekannt ist.
Die Stellung eines Antrages nach Europäischem Unterhaltsschuldenübereinkommen ist derzeit ebenso aussichtlos und entbehrlich,zumal der Unterhaltsschuldner nach Erhalt einer Mahnung dem hiesigem Amt mitgeteilt hat das er Hartz 4 Empfänger ist und dies auch Glaubhaft belegte.Diese Bezüge zur sicherung des Lebensunterhalts sind nicht Pfändbar.(O Zitat)
Dann steht dort nur noch die Rechthilfehinweise wenn ich mit was nicht einverstanden wäre und Begriffserläuterungen.
Ganz zum Schluss steht noch das die Mutter auf Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses verklagt werden kann wenn grob fahrlässig die Geldmittel für andere Zwecke als zum Kindeswohl verwendet werden sollten. ENDE..
Meine Frage nun wie soll ich darauf reagieren? Selbst die 100.- Euro Pauschalgebühr würde nicht gehen bei derzeit 315.- Hartz 4.
Ich bin jedoch zutiefst erstaunt wie das Gericht ohne weiteres Zutun meinerseits von 375 Euro (Vorstellung Jugendamt Kärnten) die Summe auf 100.- runterkorrigiert hat...Man staune was doch in Österreich wo man eigentlich nur schlimmes diesbezüglich hört geht....
Also liebe User für wirklich gute Tipps bezüglich weitern Vorgehens bin ich euch dankbar.
Soll ich dem Gericht kurz und direkt aber höflich Antworten das es mir trotz der stark Reduzierten Summe von 100.- nicht möglich ist diese Zahlung zu tätigen?
Mehr kann ich ja eigentlich eh nicht machen....