Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mehr Umgang gefordert damit sie mich auf EU verklagt? Was soll ich tun=
#1
Moin,

mache mal ein extra Topic nach "dem Anruf"!

Aktuelle Situation ist, dass ein KU-Titel (DDT3) besteht, der regelmäßig von mir bedient wird. Es besteht aktuell eine gerichtliche Umgangsregelung alle zwei Wochenenden.

Wir sind noch im Trennungsjahr. EU wurde gefordert und von Ex-RAttin berechnet aber nie bezahlt.

Letzte Korrespondenz deswegen im April. Habe weiter abgelehnt zu zahlen und sollte es gefordert werden ich aufs Äußerste gehe.

Dann war Ruhe. Verhältnis zur KM "war" gut, sie wollte es freundschaftlich, naja.

Nun kam sie an, dass sie weder Hartz4 noch Bafög bekommt, keine Krankenversicherung hat bla bla... habe das Kind daraufhin bei mir versichert.

Dann kam ein Einschreiben der Ex-RAttin dass ich erneut Einkommensnachweise einreichen soll und sie den EU nochmal berechnen und einfordern will, ansonsten sei die Klage dazu schon vorbereitet. So plötzlich nach 4 Monaten...

Die KM macht eine unentgeldliche (und völlig sinnfreie) Ausbildung, weswegen sie nix hat außer KU und Kindergeld.

Nun rief die KM die Tage an und meinte, sie müsse ein Nebenjob machen, weil ihr jeden Monat 400€ fehlen, bla bla und deswegen müsse ich das Kind an einem zusätzlichen Wochenende (also an 3 Wochenenden im Monat nehmen), ansonsten müsse sie ein Darlehen nehmen und hätte am Ende der Ausbildung 20.000€ Schulden. Dann sagte sie, dass ihre RAttin sagte, dass Klage und Pfändung mindestens 9 Monate dauern, die sie ja überbrücken müsse.

Ergo, ich soll mehr Umgang wahrnehmen, wahrscheinlich komplett auf meine Kosten, damit sie arbeiten gehen kann und mich dann trotzdem auf EU verklagt, damit sie keine Schulden hat?

Ich habe durch diese "nette Frau" bereits 20.000€ Schulden und wenn ich zu EU verdonnert werde und das warscheinlich noch rückwirkend kommt da nochmal die selbe Summe drauf + die Zukunft.

Wie soll ich mich verhalten? Umgang schön und gut, aber Geld und Zeit muss man dafür auch haben. Ich will nicht Zahlesel und Babysitter sein, so lieb mir mein Kind auch ist.

Meine jetzige Idee ist: Ich lehne ab und sage, wenn Du mich bankrott machen willst kannst dabei auch gern selbst bankrott gehen. Da sie anscheinend nicht vor der EU-Klage zurück schreckt.

Wie würdet ihr euch verhalten?

Das Thema "EU" wird eh ein langes, weil ich diverse Gründe habe, auf deren Basis sie es verwirkt hat und noch verwirken wird.

PS.: Eine kleine Frage: Der rückliegende EU ist schon über 5000€, also geht das denke ich direkt vors LG, oder? Anwaltszwang?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#2
scroll mal runter bis: mutwillig herbeigeführt

http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterha...erhalt.htm

http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/ve...m-147.html

oder googeln nach ehegattenunterhalt verwirkung - da findst einen haufen gründe und verfahren!

bb
netlover
Zitieren
#3
Der Gründe habe ich aktuell sieben Stück, alle mit OLG- bzw. BGH-Entscheidungen belegt.

Die Frage ist: Was soll ich jetzt tun? Den Mehrumgang ermöglichen, was erheblicher Aufwand ist (ich und meine Partnerin arbeiten in Schicht und am Wochenende) nur damit sie keine Schulden machen muss oder sie fallen lassen, weil Pech?

Und wie vermitteln?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#4
Den Umgang würde ich mitnehmen, sofern zeitlich und finanziell machbar.

Wegen EU würde ich nur sagen: "Meine liebe baldige Ex, du kannst fordern was du willst: Ich hab selbst keinen Cent übrig für EU. Suche dir einen vernünftigen Job. Solltest du tatsächlich EU rückwirkend zugesprochen bekommen, wovon ich aber gar nicht ausgehe, gehe ich eben in die Privatinsolvenz und du bekommst so oder so gar nichts, außer weiteren Kosten. Willst du nicht doch lieber versuchen, dich mit mir über`s Geld zu einigen?"
Zitieren
#5
vor allem würde ich mit dem AG sprechen - ob nicht die eine oder andre schicht wegen umgangsübernachtung verschoben werden könnte. die AGs sind heute sehr flexibel! tus dem kind zuliebe!

bb
netlover
Zitieren
#6
Versuch es moeglich zu machen, dass Dein Kind oefters bei Dir ist! Egal wie.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#7
Ich würde es nicht für das schlechteste Argument halten, wenn Du sagen könntest, Du hättest dich vermehrt und zu Lasten deiner Berufstätigkeit um Dein Kind gekümmert, damit Mutti wirtschaftlich auf eigene Beine kommen konnte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#8
(21-08-2013, 12:30)Jessy schrieb: Wegen EU würde ich nur sagen: "Meine liebe baldige Ex, du kannst fordern was du willst: Ich hab selbst keinen Cent übrig für EU. Suche dir einen vernünftigen Job. Solltest du tatsächlich EU rückwirkend zugesprochen bekommen, wovon ich aber gar nicht ausgehe, gehe ich eben in die Privatinsolvenz und du bekommst so oder so gar nichts, außer weiteren Kosten. Willst du nicht doch lieber versuchen, dich mit mir über`s Geld zu einigen?"

Sie will ja eine außergerichtliche Einigung, wobei ich ihr genau 0€ anbiete... ich zahle den vollen KU, darüber soll sie froh sein, der treibt mich schon in die Zahlungsunfähigkeit...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#9
Habe jetzt zusammen mit meiner Familie ihr das 3. Wochenende angeboten mit der Prämisse dass das Kind geholt und gebracht wird. Mal schauen, wie sie reagiert.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#10
Im Trennungsjahr geht es nicht um EU sondern wohl um TU,
diesen zu verwirken wird sie nicht schaffen. Erst recht nicht wenn sie Mittellos ist.
Stell dich insofern mal auf eine Nachzahlung ein. Oder eben Privatinso.
Zitieren
#11
Weiß ich. Lustigerweise fordert die RAttin immer EU.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#12
§1361 BGB spricht ja auch nicht von TU, ich bin mir gar nicht sicher ob das Wort Trennungsunterhalt überhaupt im BGB gebraucht wird.
Es bezeichnet ja auch nur vereinfacht die Dauer des Getrenntlebens.
Merkwürdiger Weise steht im BGB, kann verwirkt werden, wird aber nie Praktiziert... es sei denn Härtefallscheidung. Also wenn du von deiner Ex kurz vor/nach Trennung erschossen wirst, brauchst du EU nicht so lange zu zahlen, dass wäre glaube ich ein Härtefall. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Zitieren
#13
Ne das Wort taucht im Gesetz nicht auf und es wird dort grundlegend nicht bei Unterhalt unterschieden.

Naja sollte es wirklich soweit kommen spiele ich voll auf Zeit. Verfahren kann man ja endlos strecken, was hab ich schon zu verlieren...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kann die Ex mehr Umgang erzwingen? Erzeuger 38 29.194 21-09-2021, 13:54
Letzter Beitrag: Ruckzuckmaschine
  Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein Sorino 9 10.808 15-06-2017, 17:25
Letzter Beitrag: p__
  Sie macht mich nur noch fertig, obwohl sie mich angeblich liebt. gelackmeierter 28 24.084 10-03-2017, 14:09
Letzter Beitrag: Bruno
  Soll ich Umgang erzwingen? Nappo 238 282.243 03-09-2015, 16:55
Letzter Beitrag: Sixteen Tons

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste