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was ist jetzt mit dem UVG-Antrag und der unsachgemäßen Bewilligung? Das Nervt mich eigentlich auch sehr, jeztz im Dezember ist der kleine auch wieder über 14 Tage bei mir...und trotz dessen bekommt sie Kohle?
(26-11-2013, 23:14)quinch schrieb: Ich möchte den Vergleich zum Umgang ja gar nicht festsetzen, da ich ja mehr möchte. Und wir müssen uns doch beide daran halten, oder? Ja - ihr müßt euch beide dran halten!
Wenn du dein Wunschdenken nicht baldigst einstellst und aktiv wirst, wird dir deine Ex (die sich bei Allem auf das Kontinuitätsprizip berufen kann und wird)
auf der Nase herum tanzen. Auf mich macht sie nach dem, was ich von dir lese, nicht den Eindruck, als wenn sie mit Vernunft zu überzeugen wäre. Auch das JA hat dir ja nicht geholfen, sondern es waren die Umstände, die du oben erwähnt hattest.
Wenn der Streit eskaliert, bevor du deine Rechtsposition gestärkt hast, wird das JA sich hinter die Mutter stellen und du darfst zufrieden sein, wenn se wohlwollend Umgang genehmigt!
Wach auf - aber schnell!
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Ich stärke meine Rechtsposition doch erheblich mit dem Sorgerecht...und es ist zum greifen nahe. Sieht ihr da Probleme? Was soll sie in de jetzigen Situation machen?
das gemeinsame Sorgerecht ist immer zum greifen nah - du darfst nur nicht nach greifen.
Nur unzertstrittenen Eltern hilft die neue Gesetzeslage. Das gemeinsame Sorgerecht Eltern, bei denen einer (nämlich in der Regel die Mutter) nicht will, zu ermöglichen, ist mit der Gesetzesänderung nicht beabsichtigt. Sonst hätte man nicht auf das Kindeswohl abgestellt, sondern es von Anfang an für gegeben erklärt und nur im konkreten Einzelfall auf Antrag darüber verhandelt. Mit dem Hinweis auf das Kindeswohl war jedem Deppen klar, dass damit den Familiengerichten die Chance eingeräumt wird, Vätern weiterhin das gemSR vorzuenthalten, wenn die Mutter weiterhin allein bestimmen will.
Das Kindeswohl hat der Gesetzgeber mütterfreundlichen Kinderfeinden überantwortet. Die sitzen in den Jugendämtern und in den Familiengerichten!
Natürlich wäre Deine Rechtsposition mit Sorgerecht gestärkt und nur du -wenn überhaupt- kannst die Mutter beurteilen.
Meine Erfahrungen sagen mir, dass bei einer solchen Konstellation wie von Dir beschrieben, Mütter skrupellos werden und sich ihre Alleinentscheidungsbefugnisse und Alleinbesitzansprüche unter keinen Umständen wegnehmen lassen.
Besteht ein vollstreckbarer Unterhaltsbeschluss, kann man Druck ausüben.
Das zeigt gelegentlich Wirkung!
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Bei meinem großen, der bei mir lebt, habe ich alleinige Sorge.
Einen Unterhaltstitel habe ich nicht. Ich kenne nicht mal die aktuelle Adresse der Mutter.
Bei dem kleinen: Das mit der Sorge (nur ohne streit) ist mir bewusst. Deswegen spiele ich dieses Spiel ja mit. Auch wenn ich dabei psychisch manchmal halb drauf gehe!
Ganz konkret, was kann sie jetzt machen in dieser Situation?
(P.s. Ibykus, ich habe großen Respekt vor deinen Beiträgen und denke das ich auf dein Wissen noch zurück kommen "muss". Denn ich bin in manchen Themen stur. Nur möchte ich aber jetzt nichts überstürzen und gefährden, taktisch clever Vorgehen.)
quinch schrieb:Da ihr leben aber geprägt von neuen Beziehungen waren bot es sich irgendwann an den kleinen ja doch bei mir abzuschieben. was ich natürlich gerne annahm, ab ca. Juni einigten wir uns dann auf ein Wechselmodel. Anfangs lief es, dann fing Sie an zu stänkern, entzog mir mal die Abholerlaubnis aus der Kita oder hole Ihn einfach früher ab...Pech für mich...Ich kann garnicht aufzählen was es alles für kleine gemeine Schikanen gab...letztendlich wandte ich mich an einen Anwalt um das Sorgerecht, welches ich nicht habe, einzuklagen. Darauf hin eröffnete sie jegliches Feuer was man eröffnen kann...Anwaltsschreiben zum Hausrat etc., Stalkinganzeige, UVG-Erpressungen, Beistand und eine Umgangsklage (da sie scheinbar feststellte das ich bei dem Wechselmodel nichts zuholen sei)...sie bestreitet auf einmal das es je ein wechselmodel gegeben hat. Ich sehe da ehrlich gesagt noch kein greifbares Sorgerecht.
Eher das Gegenteil! Nämlich die Gefahr, auch den Umgang zu verlieren. Wie Dein Anwalt in einer solchen Situation darauf kommt, ein (gem) Sorgerecht zu erklagen, ist mir schleierhaft.
Ich kann unter diesen Bedingungen nur empfehlen, sich um ein wenigstens rechtlich gesichertes und vollstreckbares Umgangsrecht zu bemühen. Und zwar besser gestern als heute!
Und was die Alimente hinsichtlich des Großen angehen, kann man als sorgeberechtigter Vater ja auch mal das JA auf die Füße treten. Wenn die KM in Lohn und Arbeit steht, sollte es auch möglich sein, Unterhalt zu pfänden. Du musst das Prinzip Hoffnung aufgeben und Dir das Mögliche sichern!
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ibykus: wenn er der papa...personelle kontinuität dem kind gibt, sehe ich in diesem fall durchaus auch das sorgerecht ebenso das abr! das kind ist 9 jahre alt und kann vom gericht gehört werden! und wenn ein verfahrenspfleger gestellt wird, der die selbe meinung vertritt, dann kann exe im bordell arbeiten und der junge bleibt beim papa!
bb
netlover
ja, wenn!
Aus unserer Sicht gibt's da sicher keine Bedenken.
Leider entscheiden nicht WIR darüber und die Erfahrung, die wir mit Sorgerchtsanträgen bei völlig zerstrittenen Eltern gemacht haben, sprechen auch eine andere Sprache ....
Ich würde mich schnellstens -und zwar bevor die Angelegenheit weiter eskaliert- um einen sicheren Umgang bemühen!
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(29-11-2013, 07:19)netlover schrieb: ibykus: wenn er der papa...personelle kontinuität dem kind gibt, sehe ich in diesem fall durchaus auch das sorgerecht ebenso das abr! das kind ist 9 jahre alt und kann vom gericht gehört werden! und wenn ein verfahrenspfleger gestellt wird, der die selbe meinung vertritt, dann kann exe im bordell arbeiten und der junge bleibt beim papa!
Meine Güte, lies doch erst einmal die Beiträge richtig, bevor Du hier solchen Unsinn gepaart mit hirnlosen Kraftmeiersprüchen von Dir gibst. Um das Sorgerecht des 9-Jährigen und auch um dessen Aufenthalt geht es gar nicht. Beides liegt bereits beim Vater.
@quinch: Momentan gibt es eigentlich für Dich wenig zu tun außer abzuwarten:
Das Umgangsrecht ist nach Deiner Aussage bereits ausverhandelt.("Der Termin beim Amtsgericht war im Oktober, hier wurde der Umgang nun im vergleich ... festgesetzt der kleine... 5tage bei mir ist und 9 tage bei ihr.") Auch wenn es für Dich weniger gegeben hat als Du wolltest, bist Du im Vergleich zum Standardumgang sehr gut weggekommen.
Jetzt solltest Du sehen, ob der gerichtliche Vergleich auch eingehalten wird. Falls nicht, kannst Du bei Gericht beantragen, eine Zwangsgeldandrohung aufzunehmen.
Was die gemeinsame Sorge betrifft, so musst Du ohnehin erst einmal bis Anfang Februar abwarten.
Um den geforderten Kindesunterhalt für den Kleinen wirst Du nicht herumkommen. Der kann durchaus eingeklagt werden und dieses Verfahren würdest Du verlieren (zumindest was den Mindestunterhalt betrifft). Macht also wenig Sinn, da ein Fass aufzumachen. Gleiches gilt für den Unterhaltsvorschuss von September (außer Du kannst klar belegen, dass Du in diesem Monat noch hälftig betreut hast).
Alles in allem solltest Du Dich jetzt auf den Umgang konzentrieren und gegebenenfalls eruieren, ob sich für Deinen bei Dir lebenden Großen Unterhalt einklagen lässt.
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Hallo Gemeinde, erst einmal nen schönen 1 Advent!
Es könnte alles so schön sein!War heute mit den Jungs im Kino etc....
In solchen Momenten kann ich mal wieder einfach nicht glauben das man Geschwister lieber trennt nur weil es einer gerne so möchte...um sich ausleben zu dürfen...naja...diese Gedanken nur am Rande..
Theo: sehr Sachlicher Beitrag, danke! Ich denke genau das bleibt mir erst einmal...Abwarten. Wobei ich, zumindest nicht für die nahe Zukunft, glaube das sie den Umgang vereitelt.
Was ich noch nicht rauslesen konnte bei euren Beiträgen: Was kann Sie konkret tun um mitte Januar nun nicht mit mir "freiwillig" einen Termin zur Sorgerechtsunterzeichnung zu vereinbaren? Oder im Umkehrschluss, was soll ich tun wenn Sie dem nicht nachkommt?
Mit dem Unterhalt habe ich echt Bauchschmerzen und stehe da momentan auf Stur-Modus...ich habe enorme Kosten dadurch, nicht das ich die nicht tragen möchte, nur hinten herum für vier tage noch 225 je Monat draufzahlen??...plus Kindergeld ist das aber nen nettes Sümmchen für die kurze Zeit...die lacht sich ins Fäustchen, das weiß ich!
Zum Thema UVG, was heißt klar belegen? Ich meine es war so, definitiv! Nur konnte ich ja jetzt nicht jeden Tag nen Beweisfoto mit Tageszeitung vom kleinen machen. Aber belegen kann ich es nen stückweit schon!
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Beweisen koenntest Du es z. B. durch Zeugen (Achtung: Familienmitglieder wie Mutter, Vater, Onkel etc sind wertlose Zeugen). Ich denke da z. B. an Nachbarn oder auch Schule oder Kindergarten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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@theo - dto - lies mal: Umgangsregelung des kleinen aktuell alle 14 tage von Freitag nach der Kita bis Mittwoch zur Kita. (5zu9) Wobei es faktisch 6 Betreunungstage für mich sind.
Sorgerecht soll, wenn ihr nicht noch was einfällt, bis zum 01.02.14 geteilt werden.
noch fragen - theo?
ich würde jetzt auf das geteilte sorgerecht hinarbeiten, vorab antrag auf rückführung stellen - EGAL ob gem. sorgerecht oder nicht UND in diesem antrag den antrag stellen, daß verminderte erziehungsfähigkeit vorliegt! dann hat der richter erst mal was zu kauen - berufe dich dabei auf das urteil vom EMRGH!
bb
netlover
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Ich wünsche euch allen ein gesundes neues Jahr...auf ein neues!
Ebenso hoffe ich ihr hattet eine schöne Weihnachtszeit.
Liebe Grüße
Quinch
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