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Frage Pfändung
#1
Moin Leute,
Folgende Situation: Meine LG hat ein Fahrzeug erworben Anzahlung Raten Schlussrate also liegt der Fahrzeugbrief bei der Bank.
Ich als Unterhaltsschuldner hab dieses Fahrzeug jedoch auf meinen Namen zugelassen. Wäre das Fahrzeug bei einer Pfändung in Gefahr ? Oder zählt der Besitzstand also Bank LG ?
Grüße
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#2
Die Frage ist ein Klassiker und die Antwort ist viel länger, wie es sich die Fragesteller immer erst vorstellen. Hier einige Antworten: http://alt.f-sb.de/forumneu/showthread.p...-eines-Kfz

Eigentümer, Besitzer, Halter, Käufer, Beweis eines Rechtsgeschäfts... durch diese Begriffe und ihre Unterschiede muss man erst durchsteigen. Falsch ist die immer wieder geäussserte Ansicht, Eigentümer sei der, der den Brief hat. Tatsächlich sind die Eintragungen in den Papieren viel weniger wichtig wie vermutet.
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#3
Ah ja das erklärt es , Fahrzeug ist nicht pfändbar wenn es lediglich auf den Schuldner zugelassen ist jedoch jemand anderes Besitzer ist...
Ein Leasing Fahrzeug kann man ja auch nicht pfänden außer die finanzierende Bank wäre gläubiger und man bezahlt die leasingrate nicht
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#4
Richtig. Nur aber trotzdem nicht die Begriffe "Besitz" und "Eigentum" verwechseln. Das Fahrzeug befindet sich im Eigentum Deiner LG.
Ein finanziertes Fahrzeug unterliegt dem Eigentumsvorbehalt der Bank. Nur diese könnte das Fahrzeug bei notleidender Finanzierung verwerten.
Beim geleasten Fahrzeug ist der Eigentümer ohnehin die Leasing. Da das Fahrzeug rechtlich lediglich gemietet ist. Hier gibts nicht mal im Ansatz was zu pfänden.
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#5
edit: gelöscht, da es bereits erwähnt wurde.
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