Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunft über Verdienstbescheinigungen
#1
so hab da auch wieder ein kleines Problem. (ich weiß ich schreib wenig, lese aber viel mit).

Mein Problem, ich arbeite z.Z. Teilzeit und verdien so um die 800-1000 (je nachdem ob Überstunden ausgezahlt werden). Es besteht nen Titel über 100% den ich voll bediene.

Im Oktober 2012 hat meine Ex das letzte mal Nachgefragt über meinen Verdienst. Da ich gefälligst mehr Unterhalt und am besten auch noch BU zahlen sollte.
Im Februar dieses Jahr bekam ich dann Post von ihrem JC das mir Mitteilte das sie wieder H4 bezieht und ich doch gefälligst mich Offenlegen muss.
Dies verweigerte ich bezug auf den zwei Jahres Rythmus.
Das Interessierte sie nicht und verlangten es dennoch. Nach mehrerne Briefwechsel habe ich halt dem JC die Verdienstabrechnungen geschickt.
Sie teilten mir dann mit das ich nicht zahlungsfähig wären und bedankten sich das ich wenigsten den Mindestunterhalt zahle.

Mein Problem ist, ich soll ab Mai Konzernintern auf eine andere Stelle (Vollzeit ohne Überstunden 1500 Netto) desweiteren bekomme ich noch eine einmalige Gehaltsnachzahlung im vier Stelligen + Weihnachtsgeld + einmalig Leistungsbeurteilung.

Ich hab nur bedenken das ich dann zwei Tabellenstufe höher geschossen werde, obwohl ich ja "nur" 1500 bekomme. Aussetzen oder anderweitig auszahlen macht mein AG nicht (Weltkonzern, haben angst um ihren schlechten Ruf).

Meine frage, wenn Exe im Oktober ankommt, kann ich darauf hinverweisen das ich die Hosen schon im Februar runtergelassen habe, oder komme ich nicht drum rum?

Ködern hab ich scchon versucht, aber da sie z.Z. H4 bekommt isses ihr egal, da es eh angerechnet wird.
Ich bedanke mich schonmal im vorraus.
Zitieren
#2
(24-03-2014, 15:01)Bckstn schrieb: ..wenn Exe im Oktober ankommt, kann ich darauf hinverweisen das ich die Hosen schon im Februar runtergelassen habe, ...
Das wäre ein Versuch wert. Warum sollte sie überhaupt wissen, dass du dann mehr verdienst?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#3
naja, weil dann die zwei Jahre um sind, und sie naja vom Geld nicht abgeneigt ist Wink
Zitieren
#4
Die Auskunft hättest du nicht erteilen müssen, aber das ist jetzt akademisch.


(24-03-2014, 15:22)Bckstn schrieb: naja, weil dann die zwei Jahre um sind, und sie naja vom Geld nicht abgeneigt ist Wink

Aber du sagst doch selbst, dass sie davon nichts hat. Das einzige, was ihr einen Vorteil bringen würde, wenn sie so viel KU bekäme, dass das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen würde.
Im Falle des Falles kannst du ja versuchen, ob du auf dieser Schiene mit ihr übereinkommst.

Beziehst du ergänzendes ALG II?
Zitieren
#5
(24-03-2014, 15:01)Bckstn schrieb: Aussetzen oder anderweitig auszahlen macht mein AG nicht (Weltkonzern, haben angst um ihren schlechten Ruf).
Definitiv aussitzen! Die gute Mutter hat das Recht, alle zwei Jahre Dein Gehalt überprüfen zu lassen, ob dann nicht vielleicht etwas mehr für "ihren" Konsum bei rauskommen kann.

Das langt! Sonst hätte die GesetzgeberInn längst die Fristen kürzer gesetzt. Du selbst bist nicht auskunfstspflichtig wenn du mal einen Monat mehr verdient hast, weil Du etwas mehr für Deinen Arbeitgeber geleistet hast.

Im Grunde wird dann eh immer durch 12 Monate geteiltm und ob der Streit es dann wert ist, wird zuletzt dann ein Gericht entscheiden.

Wir unterhaltspflichtige Väter sitzen immer auf einem Pulverfass!
Da greif ich mir persönlich immer alles ab und "verkonsumiere", damit auch der Einzelhandel was davon hat. Big Grin

P.S. Dein Weltkonzern interessiert es einen Dreck. Wenn Du nicht mehr gebraucht wirst, dann bist Du halt bei der nächsten "Umstrukturierung" weg. Wenn Du was kannst, dann macht das deren Rechtsabteilung.


Um solchen Sachen zuvor zukommen, musste halt immer darauf achten, nix zum pfänden zu haben. Darum gehts doch letztendlich!
Zitieren
#6
@Timo Sassin Das ist im momment Korrekt, jedoch fängt sie ab und an zu Arbeiten. ich war erstaunt als ich erfahren hatte das sie sechs Monate nicht vom Amt lebte. Wenn wieder dieser Fall eintritt wird sie wieder zu mir kommen.

@blue
Das ist logisch. Mein AG macht nichts was mir helfen könnte, weil das für die noch mehr Arbeit wäre.
Sicher bringe ich mein Geld unter die Leute, möchte ja das die Wirtscchaft angekurbelt wird Big Grin
Also muss ich versuchen sie im moment noch zu ködern?
Ihr einfach meine Verdienstabrechnung und später dann sagen, jo hast du schon, vor xx Monaten bekommen bringt nichts?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Es wird Ernst - man begehrt Auskunft über meine Kohle Blattfalz 38 5.161 29-09-2024, 20:21
Letzter Beitrag: GermanyIsAShithole
  Trotz Sorgerecht keine Auskunft der Krankenkasse über Tochter Seppo 19 20.321 08-02-2023, 20:43
Letzter Beitrag: bubi
  Jugenamt will auskunft über vermögen Thomaskrueger 22 14.859 22-02-2021, 19:02
Letzter Beitrag: Ipanema
  Auskunft über Einkommen in der Vergangenheit Harry 3 2.256 10-12-2020, 22:18
Letzter Beitrag: Gast1969

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste