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Natürlich nicht in Deutschland. In England: Alleinerziehender Trennungsvater (die Mutter ist eine illegale Einwanderin aus Thailand, die sieben Jahre lang Rechtsstreitigkeiten betrieb) einer Tochter kritisiert Sozialarbeiterin für ihr Verhalten in einem Sorgerechtsstreit. Die antwortet mit einer falschen Missbrauchsbeschuldigung, für die er von der Polizei verhaftet, abgeführt und zehn Stunden verhört wird.
Als pädophil diffamiert, aber unschuldig: Er klagt und ihm werden £86000 zugesprochen.
http://www.dailymail.co.uk/news/article-...ghter.html
Es lohnt ein weiterführender Blick auf die Leserkommentare. Vom grundsätzlichen her scheint im Britischen Familienrechtssystem also auch ganz schön was nicht in Ordnung zu sein. Grund genug zur Freude, das es ausnahmsweise mal einem Vater gelungen ist, das System an die Wand zu nageln.
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Es ist die alte Sache, Kinder als Trennungswracks und kaputtgemachte Väter kratzen keine Sau im Land, egal wo. Aber wenn etwas hier und heute, jetzt und sofort viel Geld kostet, dann wird es ernst. Deshalb sind gelungene Klagen, nach denen kräftig gezahlt werden muss viel wert, mehr wie z.B. eine halbgare Sorgerechtsreform.
man weiß nicht, wie lange das Verfahren gedauert hat und kennt die Einzelheiten nicht.
Grundsätzlich ist das auch in Deutschland machbar.
Möglich über Amtshaftung. Das ist nicht unkompliziert, erfordert neben juristischen Support insbesondere Zeit, die man mit Organisation und Aufgabenverteilung gewinnen könnte.
Ein paar von diesen Dingern, und man bekommt auch Erfahrung und Routine.
Väterwiderstand muss sich besser organisieren. Das predige ich seit langem.
Ich selbst gehe bald in den wohlverdienten Ruhestand und stehe für diese Dinge nicht mehr zur Verfügung.
Hilferufe wird's auch weiterhin genug geben.
Aber eben keine Helfer !
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(22-04-2014, 20:10)blue schrieb: (22-04-2014, 16:20)Gerald Emmermann schrieb: Grundsätzlich ist das auch in Deutschland machbar.
Das glaube ich nicht!
Das ist ein Jurist. Wenn der "grundsätzlich" schreibt, dann meint er, "bis auf die Ausnahmen", also möglicherweise "nie".