18-05-2014, 11:28
Hallo,
Vielleicht könnt ihr mir bei meinem Fall auch ein paar hilfreiche Tipps geben:
Meine Freundin erwartet unser gemeinsames Kind.
Wir haben bis vor kurzem ein paar Monate zusammengewohnt, dann habe ich mir wieder eine eigene Wohnung genommen, weil es wegen fehlender Rückzugsmöglichkeiten u.a. zu Problemen in der Beziehung kam.
Meine eigene Wohnung liegt nun auch wieder nur 3 km entfernt von meinem Arbeitsplatz, ihre ca. 80 km.
Sie hat einen Teilzeitjob und erhält aufstockend Leistungen nach SGB II vom Jobcenter in Höhe von ca 700€ monatlich.
Vor wenigen Tagen erhielt ich Post vom Jobcenter mit der Aufforderung meine Einkommensverhältnisse offen zulegen.
Ich habe deren Vordrucke wahrheitsgemäß ausgefüllt, gewünschte Belege beigefügt und erklärt, dass ich auf Grund meiner Einkommensverhältnisse und der Bereinigung vom Netto welche ich aufgeführt habe (berufsbed. Aufwendungen, Kindesunterhalt, Schulden) klar unter den Selbstbehalt von 1100 € komme und somit für Betreuungsunterhalt nicht leistungsfähig bin.
Nun bekam meine Freundin Post vom Jobcenter mit folgendem Inhalt:
Sie wird aufgefordert umgehend einen Rechtsanwalt unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches für sich zu beauftragen.
Außerdem soll sie einen Vertrag über Rückübertragung und Abtretung des Unterhaltsanspruches § 33 Abs. 4 SGB II (anläßlich Geburt § 1615 I BGB) unterschreiben.
Den Unterhalt für mein Kind aus einer früheren Beziehung und das zu erwartende Kind bezahle ich ohne wenn und aber (291 und 238 €).
Was würdet ihr uns bzw mir hier raten?
Hat das Jobcenter ein Recht, dies zu fordern?
Macht es Sinn gemeinsam dann zu "ihrem" Rechtsanwalt zu gehen und alles zu klären oder soll ich mir einen eigenen Rechtsanwalt nehmen?
Danke für Eure Meinungen.
Vielleicht könnt ihr mir bei meinem Fall auch ein paar hilfreiche Tipps geben:
Meine Freundin erwartet unser gemeinsames Kind.
Wir haben bis vor kurzem ein paar Monate zusammengewohnt, dann habe ich mir wieder eine eigene Wohnung genommen, weil es wegen fehlender Rückzugsmöglichkeiten u.a. zu Problemen in der Beziehung kam.
Meine eigene Wohnung liegt nun auch wieder nur 3 km entfernt von meinem Arbeitsplatz, ihre ca. 80 km.
Sie hat einen Teilzeitjob und erhält aufstockend Leistungen nach SGB II vom Jobcenter in Höhe von ca 700€ monatlich.
Vor wenigen Tagen erhielt ich Post vom Jobcenter mit der Aufforderung meine Einkommensverhältnisse offen zulegen.
Ich habe deren Vordrucke wahrheitsgemäß ausgefüllt, gewünschte Belege beigefügt und erklärt, dass ich auf Grund meiner Einkommensverhältnisse und der Bereinigung vom Netto welche ich aufgeführt habe (berufsbed. Aufwendungen, Kindesunterhalt, Schulden) klar unter den Selbstbehalt von 1100 € komme und somit für Betreuungsunterhalt nicht leistungsfähig bin.
Nun bekam meine Freundin Post vom Jobcenter mit folgendem Inhalt:
Sie wird aufgefordert umgehend einen Rechtsanwalt unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches für sich zu beauftragen.
Außerdem soll sie einen Vertrag über Rückübertragung und Abtretung des Unterhaltsanspruches § 33 Abs. 4 SGB II (anläßlich Geburt § 1615 I BGB) unterschreiben.
Den Unterhalt für mein Kind aus einer früheren Beziehung und das zu erwartende Kind bezahle ich ohne wenn und aber (291 und 238 €).
Was würdet ihr uns bzw mir hier raten?
Hat das Jobcenter ein Recht, dies zu fordern?
Macht es Sinn gemeinsam dann zu "ihrem" Rechtsanwalt zu gehen und alles zu klären oder soll ich mir einen eigenen Rechtsanwalt nehmen?
Danke für Eure Meinungen.