10-07-2014, 19:09
Hallo,
ich habe mal gelesen bzw. gehört, es gäbe einen Grundsatz, daß alle Familienrechtssachen wenn möglich vom gleichen Richter behandelt werden. Ich bin jetzt gerade bei einem Amtsgericht in einem Verfahren zu KU und einem zweiten Verfahren zu einer Umgangsregelung. Beim KU eine Richterin und bei der Umgangsregelung ein Richter. Das ist aus meiner Sicht nicht gut und führt zu Irritationen.
Jetzt zu meiner Frage: lässt es sich einfordern, daß ein Richter beide Angelegenheiten behandelt? Wenn ja, wie geht man da vor?
Gruß
c
ich habe mal gelesen bzw. gehört, es gäbe einen Grundsatz, daß alle Familienrechtssachen wenn möglich vom gleichen Richter behandelt werden. Ich bin jetzt gerade bei einem Amtsgericht in einem Verfahren zu KU und einem zweiten Verfahren zu einer Umgangsregelung. Beim KU eine Richterin und bei der Umgangsregelung ein Richter. Das ist aus meiner Sicht nicht gut und führt zu Irritationen.
Jetzt zu meiner Frage: lässt es sich einfordern, daß ein Richter beide Angelegenheiten behandelt? Wenn ja, wie geht man da vor?
Gruß
c