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Unterhalt an Volljährigen und Altersvorsorge
#1
Hallo,

ich wollte Euch mal fragen, wie Ihr folgenden Fall seht:

Das volljährige Kind hat sich entschlossen zu studieren, der Vater konnte aufgrund seiner bisherigen Unterhaltszahlungen in der Vergangenheit noch nichts für die private Altersvorsorge zurücklegen. Grundsätzlich scheint die Rechtsprechung bei minderjährigen Kindern ja davon auszugehen, dass die Zahlung des Unterhaltes vor die private Altersvorsorge geht, sofern der Mindestunterhalt nicht erbracht werden kann, aber wie sieht es denn bei einem vollljährigen Kind aus, das einem Studium nachgeht, haben die Eltern denn in diesem Falle das Recht 4 % vom Bruttoeinkommen für die private Altersvorsorge zurückzulegen, auch wenn der Mindestunterhalt dadurch nicht gedeckt werden würde?

Dürfte dieser Betrag ggf. auch auf einem Sparbuch angelegt werden, in dem man der Überweisung auf das Sparbuch zum Beispiel die Bezeichung für private Altersvorsorge hinzufügt?
Vielen Dank für die Antwort im voraus.
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#2
Da kann was nicht stimmen. Wenn bei einem Minderjährigen nicht mal der Mindesunterhalt aufgebracht werden kann, dann wird bei einem Volljährigen kaum mehr Unterhalt fliessen, denn der Selbstbehalt steigt.
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#3
Wenn beide Elternteile finanziell so schwach aufgestellt sind, sollte das Kind
1. BAföG beantragen ( was es dann bekommen wird )
2. Das Kindergeld auf das eigene Konto überweisen lassen ( was dem Kind zusteht )
3. In der Kneipe bedienen gehen und sich die restlichen 250 Ocken dazu verdienen
Dann können die Eltern endlich mal paar Kröten zurück legen und das Kind kann studieren und lernt gleichzeitig das wahre Leben kennen.

Zur letzten Frage: Nein. Sparbuch ist keine Altersversorgung. Man kann es aber trefflich dazu nutzen, Restgeld zu 0,5% Zinsen bei staatlich herunter gelogener Inflation, endgültig zu vernichten.
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