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Frage um Hilfe
#1
Hallo, liebe Forengemeinde.
Ich lese hier schon seit vielen Jahren mit und habe viele wertvolle Ratschläge von euch bekommen.
Bis jetzt habe ich die " Hölle " des Unterhaltsrechts vor allem auch dank dieser Seite hier überlebt.
Seit einiger Zeit befinde ich mich wieder in einem Unterhaltsprozess bezüglich Kindesunterhalt und wundere mich natürlich nicht mehr über die Sichtweise der Dinge, die die Herrn Amtsrichter so von sich geben.
Da es  langsam aber sicher in die wirklich heisse Phase geht, hätte ich mal ein paar Fragen.
Ich möchte aber ( noch ) nicht öffentlich hier Details schreiben, weil der Feind könnte mitlesen.
Besteht die Möglichkeit, das ich den einen oder anderen von Euch direkt über PN anschrieben kann und wie geht das.
Einfach bei dem Benutzername  auf PN gehen und dann losschrieben ?
Gruss
Sugar
Ein wenig schreibe ich dazu, ist ja kein Geheimnis !
Ich bin seit vielen Jahren chronisch psychisch krank, was auch per Gutachter und Amtsartzt mehrfach bestätigt ist und arbeite im Rahmen meiner Möglichkeiten und nach ärtztlichen Vorgaben in einem Angestelltenverhältnis auf Teilzeitbasis, wo ich Jahresverträge bekomme, also jederzeit auch wieder auf der Strasse stehen kann.
Dem Grunde nach bin ich absoluter Mangelfall und habe aus diversen Gründen vor einiger Zeit ein Gewerbe angemeldet, um vieleicht ausserhalb von Hartzt IV leben zu können, wenn mein derzeitiger, psychisch sehr anstrengender Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht. Übrigens auf anraten meines Hausartztes.
Anmerken möchte ich noch, das ich über keinerlei Berufsausbildung verfüge und mich gegen Hartz wehre ....noch !
Für das Gewerbe habe ich mir von Bekannten Geld geliehen aber unterm Strich ausschliesslich Verluste eingefahren.
Mittlerweile ist das Gewerbe abgemeldet.
Durch die Verluste habe ich allerdings vom Finanzamt eine Steuerrückerstattung bekommen, die man mir nun Unterhaltsrechtlich ans Bein binden will, ohne jedoch die Steuerlichen Verluste gegenzurechnen.
Die Steuerrückerstattung wurde also durch Gewerbeverluste " verdient "
Mein Olg sagt in seinen Leitlinien unter Punkt 1.7 Steuerstattungen folgendes ; " Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen beruhen, bleiben in der Regel ausser Betracht ".
Ich verstehe das eindeutig so, wer meine Verluste nicht anerkennen will, darf auch Steuererstattungen daraus nicht anrechnen / berücksichtigen.
Ist ein Amtsrichter nicht an diese Leitlinien seines " Chefs " gebunden ?
Wie würdet Ihr vorgehen ?
Urteil abwarten und im Zweifel umgehend zum OLG ?
Danke für eure Meinung und Hilfe
Sugar
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#2
Privatnachrichtensystem benutzten, auf den "PN" Schalter klicken oder hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/privat...ction=send

Nein, Amtsrichterlein sind an gar nichts gebunden. Du kannst es nur versuchen und dann je nach Beschlussbegründung den Gang ans OLG entscheiden.
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