09-02-2015, 22:14
Folgende Situation:
Eine Bekannte lebt alleinerziehend mit zwei Kindern in eigenem Haus, ist berufstätig und verdient ca. 1.200.- € netto im Monat.Für ihre beiden Kinder erhält sie KU gem. Düsseldorfer Tabelle, in Summe etwas über 800.- €.
Die Tochter wird im März 17 Jahre alt und geht noch auf eine weiterführende Schule zur Erlangung des Abiturs resp. der Fachhochschulreife. Der Sohn ist 14 Jahre alt und auf der Realschule, 9. Klasse.
Wenn die Tochter 18 Jahre alt wird, wird sie mit der Schule noch nicht fertig sein und Unterhalt von beiden Eltern begehren, also auch von ihrer Mutter. Die Volljährigkeit erreicht die Tochter im März 2016. Zur Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens wird dann das Einkommen beider Elternteile aus 2015 zugrunde gelegt, richtig? Also die letzten zwölf Monate vor Anspruchstellung.
Die Mutter hat einen Teil des eigenen Hauses vermietet - einen ungenutzten Anbau (Scheune) an einen Gewerbetreibenden, der dieses Gebäude als Lagerraum nutzt. Die monatlichen Mieteinnahmen betragen 330.- €, der Kapitaldienst fürs ganze Haus incl. dieser vermieteten Scheune beträgt 600.- € monatlich.
Wie werden diese Mieteinnahmen unterhaltstechnisch bewertet? Als Einkommen (obwohl netto der Kapitaldienst für die Immobilie höher ist), oder?
Wenn die Auskunft zum Einkommen erteilt werden muss, also im März 2016, wird noch kein Einkommenssteuerbescheid für 2015 vorliegen, in 2014 erzielte die Mutter diese Mieteinnahmen noch nicht.
Austriake
Eine Bekannte lebt alleinerziehend mit zwei Kindern in eigenem Haus, ist berufstätig und verdient ca. 1.200.- € netto im Monat.Für ihre beiden Kinder erhält sie KU gem. Düsseldorfer Tabelle, in Summe etwas über 800.- €.
Die Tochter wird im März 17 Jahre alt und geht noch auf eine weiterführende Schule zur Erlangung des Abiturs resp. der Fachhochschulreife. Der Sohn ist 14 Jahre alt und auf der Realschule, 9. Klasse.
Wenn die Tochter 18 Jahre alt wird, wird sie mit der Schule noch nicht fertig sein und Unterhalt von beiden Eltern begehren, also auch von ihrer Mutter. Die Volljährigkeit erreicht die Tochter im März 2016. Zur Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens wird dann das Einkommen beider Elternteile aus 2015 zugrunde gelegt, richtig? Also die letzten zwölf Monate vor Anspruchstellung.
Die Mutter hat einen Teil des eigenen Hauses vermietet - einen ungenutzten Anbau (Scheune) an einen Gewerbetreibenden, der dieses Gebäude als Lagerraum nutzt. Die monatlichen Mieteinnahmen betragen 330.- €, der Kapitaldienst fürs ganze Haus incl. dieser vermieteten Scheune beträgt 600.- € monatlich.
Wie werden diese Mieteinnahmen unterhaltstechnisch bewertet? Als Einkommen (obwohl netto der Kapitaldienst für die Immobilie höher ist), oder?
Wenn die Auskunft zum Einkommen erteilt werden muss, also im März 2016, wird noch kein Einkommenssteuerbescheid für 2015 vorliegen, in 2014 erzielte die Mutter diese Mieteinnahmen noch nicht.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1