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Moin,
möchte von euch mal etwas taktische Hilfe.
Mein KU-Titel läuft diesen Monat aus (2 Jahre um). Bis jetzt noch keine Meldung der Ex-RAttin.
Nach meiner Berechnung aufgrund Stellenwechsels würde ich mindestens eine Stufe runter rutschen.
Zur schnelle Antwort gliedere ich meine Fragen einfach mal:
Soll ich reagieren oder abwarten?:
1. Abwarten: Alten KU weiter zahlen und nichts tun?
2. Abwarten: Neuen KU stillschweigend zahlen (ohne Titel)?
3. Reagieren: Einfach neuen Titel erstellen und wortlos zuschicken sowie zahlen? - Kann mich die RAttin ab nächsten Monat, wo das Kind titellos is, sofort verklagen oder so?
Zur Neuberechnung, wenn RAttin sich meldet:
4. Wo steht eigentlich, dass ich Nachweise der letzten 12 Monate liefern muss?
5. Ich hab durch die neue Stelle und Fahrerei Aufwendungen von knapp 800€, die ich abziehen will: Muss ich der RAttin die neue Stelle mitteilen? (genaue Details oder nur ungefähr?) - Ich will eigentlich nicht wieder komplette Entgeldnachweise hinschicken.
6. Ich bin nach meiner Berechnung auf Stufe 2 und nur knapp 70€ von Stufe 1 entfernt. Hab als Abzug nur einen Kredit und die Aufwendungen - habe durch den Stellenwechsel allerdings n haufen alte Überstunden ausbezahlt bekommen, die zwar branchenüblich sind aber nicht deren Auszahlung sowie wurde mir eine betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt - ist da irgendwas abzugsfähig oder über mehr als ein Jahr verteilbar???
7. Wenn ich Gehaltsnachweise schwärze: Was muss die RAttin wissen? Doch eigentlich nur das Netto und vllt noch, dass ich Steuerfreibeträge in Anspruch nehme.
Glaube, das waren alle Fragen, die grad brennen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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(03-04-2015, 17:27)Antragsgegner schrieb: Nach meiner Berechnung aufgrund Stellenwechsels würde ich mindestens eine Stufe runter rutschen.
Ist das wirklich eine solide Rechnung? Wenn sich nicht schon vorher jemand bei dir melden, dann den neuen Unterhaltsbetrag zahlen und auf zwei Jahre statisch titulieren.
Die Titulierung werden sie eh verlangen. Zahlen, was auch ein Richter vermutlich urteilen würde senkt Risiken und Streitwerte. Sonderfaktoren deines Einkommens würde ich aussen vor lassen, wenn du nachweisen kannst dass es wirklich Sonderfaktoren waren. Sollte bei Überstunden nicht allzuschwer werden. Der wichtigste Schwärzungsgrund in Gehaltsnachweisen ist der Arbeitgeber.
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Eine Auszahlung der Überstunden war beim alten AG eine absolute Ausnahme und es wurde bis zum Schluss mit mir und meinem Chef diskutiert, dass ich die abfeiern soll. War allerdings aufgrund des Arbeitsaufkommens einfach nicht drin.
Das war das erste und einzige Mal in 9 Jahren Betriebszugehörigkeit für mich, dass die ausgezahlt wurden.
Was meinst mit solide Rechnung?
Mein neuer Arbeitsweg beträgt etwas über 90km - hab auf glatte 90 abgerundet.
Laut OLG-Leitlinien gibs für die ersten 30km gefahrene Strecke 0,30€ und danach weniger, nach billigem ermessen, empfohlen sind 0,20€.
Also hab ich entsprechend für 30km 0,30€ gerechnet und 60km mit 0,20€.
Das ganze zweimal am Tag, auf 224 Arbeitstage hoch und aufn Monat wieder runter.
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Wie alt ist Dein Kind?
Vielleicht ist das gar nicht so unpraktisch, ohne Titel unterwegs zu sein.
Mein Titel ist schon seit Jahren ausgelaufen, keiner hat's gemerkt.
Kind käme jetzt in die nächste Altersstufe, keiner hat mich aufgefordert, mehr zu bezahlen. Das wäre mehr auch wenn ich runter gestuft würde.
... da mach' ich einfach mal den Nuhr und lasse den Dauerauftrag weiter laufen.
Vielleicht ist das auch für Dich ein Ansatz?
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Wenn plötzlich weniger Geld kommt, wird die Gegenseite das mit dem Titel und Anderes (z.B. Auskunftspflicht) recht schnell merken. Den Dauerauftrag weiter laufen zu lassen würde bedeuten, dass er mehr zahlt wie er vermutlich müsste und er damit beweist, dass er trotz Einkommensänderung den alten höheren Unterhalt weiter zahlen kann.
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Wir unterhalten uns über etwa 30 Eur mehr als nötig.
Wenn bald eine Erhöhung wegen Kindesalter anstünde, ohne dass reagiert wird, dann wäre eine Kompensation da.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-04-2015, 21:03 von Antragsgegner.)
Kind wird Ende des Jahres 4.
Ja das is halt die Frage. Weiterzahlen, Fresse halten. Aktuell DDT3.
Oder Fass aufmachen, Klage riskieren, letztendlich vllt doch wieder DDT3, oder wenn alles gegen mich läuft sogar DDT4 zahlen und das mit unbegrenztem Gerichtsurteil plus Kosten. (Wenn Fahrtkosten nicht beachtet wird und mir ein Umzug zugemutet wird - in eine Gegend wo der Mietspiegel 2,5x höher ist...)
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Wenigstens noch 12 Monate warten ist auch keine Option?
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(03-04-2015, 21:01)Antragsgegner schrieb: Wenn Fahrtkosten nicht beachtet wird und mir ein Umzug zugemutet wird - in eine Gegend wo der Mietspiegel 2,5x höher ist...
Du gehst da ein etwas hohes Risiko ein. Ich dachte erst, du kommst auf Stufe 1 oder 2, weil du gekündigt wurdest, einen neuen Job hast und etwas weniger verdienst.
Du hast selber gekündigt? Erstmal musst du im Konfliktfall erklären, wieso dein Einkommen gesunken ist und du das bessere Einkommen gekündigt hast. Dann kommt die sehr wackelige Entfernungsrechnung dazu. Kein Job in der Nähe gefunden, warum nicht? Umziehen zu teuer? "Im Mietspiegel steht vieles, ziehen sie eben um, wenn sie wirklich höhere Miete zahlen müssen kommen sie wieder, dann sehen wir weiter". Das sind so die Sätze, mit denen gerade noch OLG-fest vom Richter abgebügelt wird.
Die Entfernung ist nicht gerade gering. Vielleicht wäre der Mietspiegel bei 20km sehr viel niedriger, dass es 0km sind muss ja nicht sein.
Unterm Strich schätze ich deine Chancen, bei einer Klage mit weniger Unterhalt nach Hause zu gehen auf unter 50% ein.
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Wieso freiwillig einen Titel machen? NIE im Leben, wenn dazu keine Aufforderung erfolgt!
Einfach Zahlen reicht vollkommen.
Alter Grundsatz: Wer fragt verliert.
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Okay.
Werde nichts tun und Dauerauftrag weiter laufen lassen.
Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen würst.
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Das war mein Plan - eigentlich zwei Stufen sogar.
Aber p hat mir ja sehr gut dargelegt, dass meine Chancen sehr klein sind.
Wenn ich auf Offenlegung und Neuberechnung aufgefordert werde, werd ich erstmal auf niedrigere Stufe argumentieren.
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