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Bafög erhalten wegen Schulden ?
#1
Hallo !
Ein Bekannter von mir ist mit ü60 noch Vater geworden. Huh 
Nun wird das Fräulein 17 und will natürlich studieren.
Sie ist im Gymnasium aber schlecht und kann sich gerade so mit Mühe und Not dort halten.
Eine Berufsausbildung lehnt sie kategorisch ab, weil heute schließlich alle normalen Menschen studieren usw.......
Grundsätzlich ist sie sehr bequem, weigert sich schon lange erfolgreich mal zu jobben.
Jedenfalls löchert mich mein Bekannter seit Wochen, was er da machen kann.
Er hat Angst da sonst einen ewigen Studenten bis über seinen Tot hinaus finanzieren zu müssen.
Jetzt hat er sich in den Kopf gesetzt, dass er sich frühzeitig verschuldet, damit Lady Bafög bekommt.
Davon habe ich ihm aber abgeraten, weil das imho schief gehen kann.
Zumal bei den derzeitigen Zinsniveau, müsste das ja eine ordentliche Summe sein.
Werden solche Schulden der unterhaltspflichtigen Eltern denn überhaupt so ohne weiteres beim Bafögantrag berücksichtigt ?
Habe dazu im Inet recherchiert und finde widersprüchliche Aussagen zu dem Thema.
Hat hier diesbezüglich schon mal jemand Erfahrungen gemacht und kann aus der Praxis berichten ?
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#2
Ob Tochter Bafög bekommt hängt vom Einkommen der Eltern ab. Berücksichtigungsfähige Schulden gibt es da praktisch keine (ausser Unterhalt für privilegierte Kinder Big Grin ).
Wenn Dein Bekannter in Rente ist werden seine Einkünfte so niedrig sein Daß Töchterchen Bafög beantragen kann und muss. Ich würde hier keine Experimente mit zusätzlicher Verschuldung machen. Es gibt im Internet einen Bafög Rechner, mit dem kann er sich online ausrechnen lassen ob Tochter Bafög bekommt und ob er überhaupt was zuschiessen muss.
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#3
Altersdummheit schützt nicht vor Unterhaltspflicht. Erst mal soll er sich ausrechnen, ob er überhaupt zahlen müsste. Der Selbstbehalt gegenüber Volljährigen ist höher, sie stehen in der Rangfolge weit hinten. Wenn er im fortgeschrittenen Alter nicht mehr ganz gesund ist, hat er deshalb vielleicht höhere Kosten, die einkommensbereinigend sind. Und dann gibt es da noch die Mutter, die ebenfalls zahlen müsste.
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#4
Den Bafögrechner habe ich bereits bemüht, da ist seine Pension zu hoch und das Mädchen hat somit "0" Anspruch.
Und Schulden kann man da nicht angeben.
Die ganzen Familienverhältnisse sind etwas kompliziert.
Fitt ist er soweit, hatte zwar vor 2 Jahren eine Bypss OP aber hat sich davon sehr gut wieder erholt.
Also hat keine zusätzlichen Medikamentenkosten, zudem ist er privat versichert, die zahlen eh alles.
Die Mutter hat kein Einkommen.

Stimmt das was der Anwalt da schreibt ?
Demnach müsste man Schulden berücksichtigen können.
Zitat:Berücksichtigung von Schulden und Darlehen nach dem BAföG

Beim Bafögantrag werden die Schulden ebenso wie alle anderen Verbindlichkeiten gemäß § 28 Abs. 3 BAföG berücksichtigt und vom Vermögen abgezogen.
Verbindlichkeiten können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie bei Antragstellung bestanden haben und nachgewiesen werden können. Es gilt das Stichtagsprinzip. Grundsätzlich müssen alle Verbindlichkeiten mit Nachweisen im Bafögantrag ausdrücklich angegeben werden, damit das Bafögamt in der Lage ist zu prüfen, ob die Forderungen gegenüber dem Auszubildenden tatsächlich in angegebener Höhe bestehen oder nicht.

Als berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten kommen daher grundsätzlich solche Darlehen in Frage, die von den Eltern gewährt worden sind und auch sonstige Schulden gegenüber anderen Verwandten oder aber Freunden. Wichtig ist dabei, dass Durchführung und Abwicklung des Darlehens dem sogenannten Fremdvergleich standhalten müssen.
Der Darlehensvertrag wird dabei einem "Realitätscheck" unterzogen und darauf überprüft, ob die Rückzahlungen pünktlich und wie vereinbart erfolgen. Die Prüfung muss also ergeben, dass es sich um "echte" Schulden handelt, die wie Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Dritten, insbesondere einer Bank, erfüllt werden.
Ebenfalls wird die Plausibilität geprüft, d.h. ob der Auszubildende das Darlehen benötigte und es tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Dieses ist regelmäßig nicht der Fall, wenn bei Hingabe des Darlehens noch eigenes Vermögen in einem dem Darlehen entsprechenden oder darüber hinausgehenden Betrag vorhanden war. In diesem Fall bedarf es besonderer Umstände, die hinzutreten und glaubhaft gemacht werden müssen, damit das Bafögamt das Eltern- oder Verwandtendarlehen anerkennt.
http://bafoeghilfe.blogspot.de/2014/06/b...n-und.html
neuleben
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#5
Also wenn er einen Pensionsanspruch hat (Beamter?) ist der offensichtlich so hoch daß kein BaföG gewährt wird.
Da wird er wohl entsprechend dem Ergebnis des Bafög Rechners das Studium finanziell entsprechend unterstützen dürfen.
Gehe aber davon aus dass ihm genug zum Leben bleibt Big Grin .
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#6
Wieso soll sie 16 gewesen sein Raid ????
Sie war damals um die 35.
Aber das ist hier nicht das Thema.
Hat jetzt schon mal jemand damit Erfahrungen gemacht mit Schulden machen um Bafög zu erhalten ?
Oder einen Link wo was belastbares steht ?
Habe immer noch nichts richtiges gefunden.
Im Baföggesetzt steht nur Vermögen gegen Schuldzins aufrechnen, aber nichts vom Gehalt, Rente, Pension.....
neuleben
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#7
Raid dachte du sprichst oben von der Mutter.
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#8
Die Mutter war als sie schwanger wurde um die 35 und die Tochter ist heute fast 17.
Jetzt klar ?
neuleben
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