22-04-2015, 22:08
Hallo zusammen,
ich habe momentan einen üblen Sorgerechtsstreit. Kurz zur Vorgeschichte: Meine Frau, psychisch erkrankt, konnte sich nur temporär um die Kinder kümmern. Nach einigen Jahren habe ich die Notbremse gezogen und bin mit den Kindern ausgezogen (4 und 2 Jahre). Im Eilantrag erhielt ich das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Seit dem werde ich systematisch von der Gegenseite diffamiert, Absprachen mit der Kindesmutter sind nicht möglich und die KM beantragte nun das alleinige Sorgerecht... Die KM schaffte es die Verfahrenspflegerin auf ihre Seite zu ziehen. Von der Richterin werde ich übelst angegangen, lässt mich nicht zu Wort kommen, zeigt klare Tendenzen, die Kinder der Mutter zu geben... Und neben mir sitzt ein Anwalt der schweigt. Er meint, dass immer nur der Lebensmittelpunkt entscheidend sei. Und je länger ich diesen hätte, um so besser. Er findet auch das nun vereinbarte Erziehungsfähigkeitsgutachten zielführend. Ich bezweifel dies!
Die Verfahrenspflegerin, eine Diplom-Psychologin, hat in ihrem Bericht ein vernichtendes Urteil über mich geschrieben. Ich sei der KM ggü. abwertend, respektlos... Sie begründet es nicht anhand von Äußerungen, sondern schreibt es als Schlussfolgerung. Sie unterschlägt wesentliche Beobachtungen bzw. stellt sie verkürzt dar, so dass ein anderer Eindruck entsteht. Ich bezweifele, dass eine Verfahrenspflegerin, also der Rechtsbeistand der Kinder, überhaupt eine solche Aussage treffen darf, wenn sie sich doch ausschließlich nach dem Wohl der Kinder zu orientieren hat. Nun befürchte ich, dass dieser Verfahrensbericht von jedem Gutachter nicht mehr kritisch hinterfragt wird, sondern die Legitimation für die Übertragung der Kinder an die KM darstellen wird.
Mein Anwalt sieht wieder alles locker... Ich möchte gegen die Verfahrenspflegerin vorgehen und ein die Neuansetzung des Verfahrens erreichen - mit einem hoffentlich neutralen Verfahrenspfleger (wie im Oktober). Ggf. gegen die Richterin einen Befangenheitsantrag stellen, weil sie unkritisch die Feststellungen der Verfahrenspflegerin übernommen hat, aber auch wegen ihrem unglaublichen Verhalten mir gegenüber.
Wer kann mir Tipps geben, wie ich mich am besten dagegen zur Wehr setze? Weitere Details sehr gerne.
VG
ich habe momentan einen üblen Sorgerechtsstreit. Kurz zur Vorgeschichte: Meine Frau, psychisch erkrankt, konnte sich nur temporär um die Kinder kümmern. Nach einigen Jahren habe ich die Notbremse gezogen und bin mit den Kindern ausgezogen (4 und 2 Jahre). Im Eilantrag erhielt ich das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Seit dem werde ich systematisch von der Gegenseite diffamiert, Absprachen mit der Kindesmutter sind nicht möglich und die KM beantragte nun das alleinige Sorgerecht... Die KM schaffte es die Verfahrenspflegerin auf ihre Seite zu ziehen. Von der Richterin werde ich übelst angegangen, lässt mich nicht zu Wort kommen, zeigt klare Tendenzen, die Kinder der Mutter zu geben... Und neben mir sitzt ein Anwalt der schweigt. Er meint, dass immer nur der Lebensmittelpunkt entscheidend sei. Und je länger ich diesen hätte, um so besser. Er findet auch das nun vereinbarte Erziehungsfähigkeitsgutachten zielführend. Ich bezweifel dies!
Die Verfahrenspflegerin, eine Diplom-Psychologin, hat in ihrem Bericht ein vernichtendes Urteil über mich geschrieben. Ich sei der KM ggü. abwertend, respektlos... Sie begründet es nicht anhand von Äußerungen, sondern schreibt es als Schlussfolgerung. Sie unterschlägt wesentliche Beobachtungen bzw. stellt sie verkürzt dar, so dass ein anderer Eindruck entsteht. Ich bezweifele, dass eine Verfahrenspflegerin, also der Rechtsbeistand der Kinder, überhaupt eine solche Aussage treffen darf, wenn sie sich doch ausschließlich nach dem Wohl der Kinder zu orientieren hat. Nun befürchte ich, dass dieser Verfahrensbericht von jedem Gutachter nicht mehr kritisch hinterfragt wird, sondern die Legitimation für die Übertragung der Kinder an die KM darstellen wird.
Mein Anwalt sieht wieder alles locker... Ich möchte gegen die Verfahrenspflegerin vorgehen und ein die Neuansetzung des Verfahrens erreichen - mit einem hoffentlich neutralen Verfahrenspfleger (wie im Oktober). Ggf. gegen die Richterin einen Befangenheitsantrag stellen, weil sie unkritisch die Feststellungen der Verfahrenspflegerin übernommen hat, aber auch wegen ihrem unglaublichen Verhalten mir gegenüber.
Wer kann mir Tipps geben, wie ich mich am besten dagegen zur Wehr setze? Weitere Details sehr gerne.
VG