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3.3 Getrennt lebende Elternteile im Rahmen von gemeinsamer Ausübung des Sorgerechts
Leben Eltern getrennt, üben das Sorgerecht gemeinsam aus, kann bei dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht bereits im Rahmen der Wohnungsgröße berücksichtigt worden sind, eine Überschreitung des Höchstwertes gemäß Ziffer 1.2 oder 2.1 von
bis zu 15 % als angemessen anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder sich regelmäßig auch in der Woche bei diesem Elternteil aufhalten und nicht nur am Wochenende oder in den Ferien zu Besuch kommen.
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Hoffentlich klagt dagegen jemand.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Ich reiche es meinem Anwalt weiter, weil der Richter meint wenns bei fast hälftiger Betreuung und voller Unterhaltspflicht mit dem Geld knapp wird soll ich Sozialleistungen ohne Sorgerecht beantragen. Sorgerecht wird vom JA und Gericht nicht für wichtig gehalten.
Ich werde mir keine Vollmacht holen um meine Tochter zu vertreten um jede Fachanweisung bei der Leistungen nur Sorgeberechtigten zustehen. Lieber stelle ich dar das meine Familie durch das fehlende Sorgerecht massiv diskriminiert wird, benachteiligt und sogar das sozialrechtliche Existenzminimum gefährdet sein kann. Also die Grundbedürfnisse von Kindern.
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Naja, das gilt doch nur für Leute, die das Sorgerrecht gemeinsam ausüben und bei denen das Kind unter der Woche bei dem UET ist. Alle anderen Umgangseltern können Wohnraummehrbedarf eben nach §22b SGB II i. V. m. §7 Abs. 3, Satz 4 beantragen, von der Notwendigkeit eines Sorgerrechts steht dort nichts im Gesetz.
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Die Fachanweisung bezieht sich auf den § 22. Die SB richten sich nach deren Fachanweisungen. Hat nicht jeder Leistungsberechtigte den Überblick wie wir. Mir ist es beim Amt für Wohnungsnotfälle gesagt worden das eine Übernahme von Mietschulden vom Sorgerecht abhängt.
Die übernehmen die Mietschulden trotzdem. Auch ohne Sorgerecht. Vielleicht sollte ich die trotzdem um eins Schreiben bitten das eine Übernahme wegen besagter Fachanweisung nicht geht. Das sie es später doch machen spielt ja keine Rolle wenn ich es beim Sorgerechtsstreit mit eingereicht habe.
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(19-05-2015, 15:33)Absurdistan schrieb: Vielleicht sollte ich die trotzdem um eins Schreiben bitten das eine Übernahme wegen besagter Fachanweisung nicht geht. Das sie es später doch machen spielt ja keine Rolle wenn ich es beim Sorgerechtsstreit mit eingereicht habe.
Auf jeden Fall. Hoffentlich findet sich da jemand, der für diese fragwürdige Anweisung gerade steht und die Richtigkeit mit Unterschrift bestätigt. Zeugen für einen späteres gerichtliches Verfahren kann man immer brauchen.
Wenn nicht, kann man sich ja auch über die Nichtbearbeitung noch beschweren, beim Bürgermeister als Rechtsaufsicht zum Beispiel. Herr Scholz freut sich bestimmt immer über solche Eingaben.
Schade, das die Antidiskriminierungsstelle in sozialrechtlichen Belangen nicht tätig wird.
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