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Gebt nicht auf - es lohnt sich!
#1
Smile 
Mal nach langer Zeit ein positives Feedback:

Kurzer Abriß: 
  • Mutter ver-/behinderte seit kurz nach der Geburt die Umgänge mit meinem Sohn
  • zwischenzeitlich über anderthalb Jahre keinerlei Kontakt zum Kind
  • war kurz davor aufzugeben und meine Aktivitäten einzustellen, da ich mittlerweile ein Fremder für meinen Sohn war
  • nach dem letzten Verfahren (nach dem ich aufgeben wollte) dann plötzlich begleitete Umgänge möglich - langsame Annäherung an meinen mittlerweile 5jährigen Sohn allerdings nur stundenweise und bei jedem Abholen mit sehr viel Geduld und Einfühlungsvermögen verbunden
  • dann plötzliche Wendung: KM wurde wegen Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert, ihre vier Kinder (1 von mir, 3 von einem anderen Papa) wurden von KM an den anderen Papa übergeben (anderer Papa ist wichtige Bezugsperson für meinen Sohn)
  • ab da Umgänge unter Regie des anderen Papa auch mit Übernachtung möglich
  • nach Entzug der KM Kids wieder zu ihr
  • erneuter alkoholbedingter Zusammenbruch der KM 3 Wochen später im Beisein der Kids
  • daraufhin bin ich mit dem anderen Papa umgehend zum Jugendamt - Kommentar: "Wir sehen keinen Handlungsbedarf..." (zum JA fällt mir nix mehr ein - was muss noch passieren?)
  • direkt vom JA zum Richter - der sah zum Glück Handlungsbedarf und übertrug mir vorübergehend das alleinige Sorgerecht (bis dahin hatte die KM das aSR) 
  • danach noch 3 Verhandlungen innerhalb eines Jahres, in denen Mami Zeit gegeben wurde, eine Therapie zu machen - sie hat bis heute keinen Nachweis über eine Therapie vorgelegt
  • jetzt hatte auch der Richter die Nase voll und hat mir endgültig das aSR übertragen!
  • jetzt eine Art Wechselmodell: 6 Tage bei mir, 3 Tage mit seinen Geschwistern beim anderen Papa und 5 Tage mit den Geschwistern bei KM
  • Sohn glücklich, Papa glücklich  Cool
In Summe habe ich fast 6 Jahre lang kämpfen müssen und wenn Muttern nicht angefangen hätte zu saufen, hätte ich vermutlich keine Chance gehabt. Aber ich hab nicht aufgegeben und bin froh darüber, meinem Sohn eine angenehme Zukunft ermöglichen zu können.
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#2
Prima, du bist die richtige Mitte zwischen heftigem Kampf und Dauerkonzilianz gefahren. Traurig bleibt

- die alte Wahrheit wurde wieder bestätigt: Als Vater erhält man ausschliesslich dann Chancen für das Kind etwas zu tun, wenn die Mutter es gnadenlos überreisst und über sich selbst stolpert. Aus der Rolle des zweitklassigen Backups sind wir nie rausgekommen.
- Alkoholsucht ist immer ein Problem, auch in einem Wechselmodell. Die Vorstellung, dass Kinder über eine im Suffkoma liegende alleinige Betreuungsperson hüpfen, ist nicht prickelnd.
- Ein Dreier-Wechselmodell stelle ich mit aufwendig zu organisieren vor und auf Dauer nicht stabil zu halten. Hoffentlich klappt das in der Praxis auf Dauer.
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#3
(29-06-2015, 13:53)p__ schrieb: Prima, du bist die richtige Mitte zwischen heftigem Kampf und Dauerkonzilianz gefahren. 
Ich gebe mir Mühe!

(29-06-2015, 13:53)p__ schrieb: - die alte Wahrheit wurde wieder bestätigt: Als Vater erhält man ausschliesslich dann Chancen für das Kind etwas zu tun, wenn die Mutter es gnadenlos überreisst und über sich selbst stolpert. Aus der Rolle des zweitklassigen Backups sind wir nie rausgekommen.
Ja, das ist leider so. 

(29-06-2015, 13:53)p__ schrieb: - Alkoholsucht ist immer ein Problem, auch in einem Wechselmodell. Die Vorstellung, dass Kinder über eine im Suffkoma liegende alleinige Betreuungsperson hüpfen, ist nicht prickelnd.
Das ist richtig und macht auch mir jedesmal Bauchschmerzen. ABER: der Kurze liebt seine Mama und solange sie einigermaßen stabil ist, werde ich ihm den Umgang auch mit Muttern ermöglichen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Kinder BEIDE Eltern brauchen. Zum Glück hat der Richter es jetzt eingesehen, dass meinem Sohn nur dann beide Eltern erhalten bleiben, wenn ICH das Sagen habe.

(29-06-2015, 13:53)p__ schrieb: - Ein Dreier-Wechselmodell stelle ich mit aufwendig zu organisieren vor und auf Dauer nicht stabil zu halten. Hoffentlich klappt das in der Praxis auf Dauer.
Das ist weniger aufwendig, als es klingt. Es läuft jetzt seit einem Jahr in ähnlicher Form und mein Sohn besteht auch darauf. Er sagte zur Verfahrenpflegerin: Ich möchte, dass es so bleibt, wie es jetzt ist. Papa, Mama und [Name des anderen Papas] wollen ja alle was von mir haben... :-D Er ist da sehr selbstbewußt und das find ich Klasse.

(29-06-2015, 13:54)raid schrieb: Jetzt wäre ich beinahe vom Stuhl gefallen. Allerdings habe ich vergessen, dass die Papas ja für gewöhnlich nach Belieben für die sogenannten Mütter auswechselbar sind. 

Allerdings das mit '3 Tage mit seinen Geschwistern beim anderen Papa' würde ich über kurz oder lang noch ändern (wollen). Die Geschwister sind ja sowieso 5 Tage zusammen bei der Mutter. Also insofern führt imho ein weiterer Papa auf Dauer nur zur Verwirrung. 
Ja, Papas sind für die Mütter auswechselbar. Nicht jedoch für die Kinder. Der andere Papa war über Jahre der einzige Papa für meinen Sohn - er kannte mich ja quasi nicht. Demzufolge liebt er auch den anderen Papa. Wir (die Papas) verstehen uns mittlerweile super und mein Sohn ist ganz stolz, wenn er sagt, er hat 2 Papas. :-)

(29-06-2015, 13:54)raid schrieb: Jedenfalls freue ich mich riesig für dich, dass Madame nun game over ist. 
Dankeschön!

(29-06-2015, 13:54)raid schrieb: Wer kam eigentlich auf diese unsinnige Idee mit '3 Tage beim anderen Papa'? So eine Umgangsverteilung möchte ich mal sehen, wenn eine Frau das alleinige Sorgerecht hat. Da heißt es dann 12 Tage bei der Mutter und 2 Tage beim Vater.
Die Idee kam von uns Papas. Geboren vor allem aus dem Wunsch meines Sohnes nach Kontakt auch mit seinem anderen Papa.
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#4
Hallo Mischka,

ein schöner Erfolg, der natürlich insofern einen bitteren Beigeschmack hat, als Deine Ex ihr Alkoholproblem nicht in den Griff bekommt. Ich hoffe, Ihr beiden Väter könnt das so weit wie möglich abfangen/ausgleichen.

(29-06-2015, 13:54)raid schrieb: Allerdings das mit '3 Tage mit seinen Geschwistern beim anderen Papa' würde ich über kurz oder lang noch ändern (wollen).
Beim Wollen würde es jedoch bleiben. Der sozialer Vater hat nach § 1685 (2) ein eigenständiges Umgangsrecht. Aber das Thema Deiner mangelnden Bindungstoleranz hatten wir ja schon einmal.
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#5
Mischka und der andere Vater haben es sehr gut und verantwortungsvoll im Sinne seines Sohnes geregelt. Gute Eltern sind in der Lage ihre eigenen Bedürfnisse, so es hier gegenläufige Bedürfnisse gibt, hinter die ihrer Kinder zurückzustellen. Recht und Paragraphen hin oder her.

Ein sehr großes Lob von meiner Stelle auch an den anderen Vater, dass er seine Verantwortung für Mischkas Sohn wahrnimmt, obwohl ihn keine Verpflichtung dazu trifft - Das muss Man(n) erst einmal bringen. Folge diesem Kompass weiter und lass dir hier nichts von den üblichen Verdächtigen einreden.

Ansonsten vielen Dank für diese Erfolgsmeldung. Wir haben es nötig.
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#6
(29-06-2015, 14:22)raid schrieb:
(29-06-2015, 14:15)Theo schrieb: Aber das Thema Deiner mangelnden Bindungstoleranz hatten wir ja schon einmal.
Na, das habe ich aber anders in Erinnerung. Wer hat denn hier von uns (beiden) vor mehreren Monaten gejammert, dass er die Patchwork-Familie auf Dauer nicht mehr erträgt? 

Oh, die Kinder dürfen durchaus noch Kontakt mit dem demnächst Ex-Ehemann meiner zunkünftigen Frau haben.  Smile  Nur was die Frau selbst betrifft, da bin ich zugegeben extrem bindungsintolerant. (Allerdings ist das Interesse des demnächst Ex-Ehemannes meiner zukünftigen Frau, mit irgendjemandem aus unserer Familie je wieder Kontakt aufzunehmen, zur Zeit gleich null (was ich irgendwie auch verstehen kann)).

Aber was Mischka betrifft, hier war es ja so, dass der soziale Vater ja derjenige war, den das Kind über Jahre ausschließlich als Vater kannte. Eine solche Bindung kappt man nicht einfach ohne dem Kind zu schaden.
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#7
6 Jahre; und im Elternunterhalt handelt es sich um Jahrzehnte
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