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Ich muss nochmal eine Frage stellen. Wenn ein Mann für 2 Kinder unterhaltspflichtig ist, und dann mit einer neuen Partnerin zusammenziehen will, wird dann automatisch der Unterhalt neu berechnet und zu seinem Nachteil nun mehr berechnet?
Sagen wir, die Partnerin verdient bedeutend mehr als er, müsste sie ihm dann nicht 1/7 der Differenz der Gehälter "abgeben" und dann wird das auf sein pfändbares Einkommen addiert, so dass indirekt die neue Freundin seine Kinder mitfinanziert?
Oder gibt es da Schlupflöcher? Hat jemand eine solche Situation und wie löst man die? Oder kann man mit einem Unterhaltszahler einfach aus finanzieller Sicht nicht ohne Einbussen zusammenziehen? Oder muss man als WG zusammenziehen, vielleicht mit noch einer dritten Person, damit es auch eine "richtige" WG ist, und dafür Sorge tragen, dass der Unterhaltszahler auch weiterhin dieselbe Mietsumme zahlt wie bisher allein? Wäre das eine mögliche Lösung?
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Wohnung behalten, gemeldet bleiben, Freundin oft besuchen. Wohnung fuer Air b&b zur Verfuegung stellen
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(30-07-2015, 15:56)Rakete schrieb: ....wird dann automatisch der Unterhalt neu berechnet und zu seinem Nachteil nun mehr berechnet?
Automatisch wird da nichts neuberechnet. Du bist nicht verpflichtet das "zu melden". Erst mal muss die Kimu davon erstmal wissen. Dann könnte sie es aber bei einer Neuberechnung z.B. nach den 2 Jahren geltend machen.
Praktisch könnte man es so lösen, dass verdienende Freundin eine größere Wohnung nimmt (in der ihr öfter seid) aber du eine Kleinstwohnung behältst oder dahin umziehst. Oder einfach zwei gegenüberliegende Wohnungen aufm selben Stock/Flur beziehen.....
Direkt abgegeben müsste dir die Partnerin nur was, wenn ihr heiratet.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Das Problem mit dem fiktiven Einkommen durch eine Haushaltsersparnis tritt erst auf, wenn du Mangelfall wirst. Viele Väter machen den Fehlern, sich neu zu verbandeln, weil sie es nicht sind und deshalb kein Problem sehen.
Die Probleme kommen aber meistens doch noch. Kindesunterhaltspflicht eine verflucht lange Sache, die sich in Jahrzehnten und nicht nur in Jahren misst. Irgendwann passiert was: Jobwechsel weil der neue Chef einen fertigmacht, Krankheit, Entlassung... und blitzschnell wird man doch zum Mangelfall.
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31-07-2015, 13:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2015, 13:10 von Dzombo.)
Der TO braucht doch nur mit besagter Frau zusammen zu ziehen und eine Haushaltgemeinschaft begründen.
Die verkehren praktisch im gleichen Wohnhaus, in der gleichen Etage und in der gleichen Wohnung miteinander. Wobei der Schwerpunkt auf VERKEHR gelegt werden sollte. Wenn ihr wisst, was ich meine. Denn solcher spielt ja bekanntlich im Sozialrecht keine Rolle. Da geht es ja um nach außen hin wirkende Beziehungen. Ergo um Hingabe füreinander. Also fast so wie in der Ehe. Deshalb heißt es ja für Unverheiratete eheähnlich.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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Tritt erst ein bei Mangelfall. Weil,dann wird geschaut wo gespart werden kann. Dann muss Deine Partnerin mit einspringen. Kann dann sehr weit runtergehen.
Bezahlt Du jedoch ganz normal Deinen Unterhalt, interessiert es niemanden.
Wie ist Dein Fall?