07-09-2015, 18:26
Hallo, Gemeinde!
Heute suche ich wieder Euren Rat.
Nachdem ich mehrere Threads bei uns zu dem Thema durchgeschaut habe,habe ich immer noch offene Fragen. Ich hoffe, ihr hilft mir.
Zum Tatbestand :
Der Grosse wird im nächsten Monat 18 und besucht Gymnasium, wohnt bei Mami.
So wie ich es verstanden habe, fliesst der Unterhalt ab 18 auf seinen Konto, der Mehrbedarf vermutlich auch. Es besteht ein dyn. Titel. Das Verhältnis mit dem Vater ist gut.
Nun die Fragen:
1. Von wem sollte man die Herausgabe des Titel fordern? Von der Mutter oder von dem Sohn? Und zu welchem Zeitpunkt?
2. Wie berechnet man Unterhaltrelevantes Einkommen der Mutti? (Sie arbeitet nicht, kriegt EU per Einstweilige Anordnung, und Wohnwert ist angerechnet). Wird man EU und Wohnwert als Einkommen betrachten, den man für KU anrechnen kann?
Das Kindergeld bleibt erstmal bei ihr, allerdings wird komplett angerechnet, oder?
Vielen Dank für die Antworten,
Lelja
Heute suche ich wieder Euren Rat.
Nachdem ich mehrere Threads bei uns zu dem Thema durchgeschaut habe,habe ich immer noch offene Fragen. Ich hoffe, ihr hilft mir.
Zum Tatbestand :
Der Grosse wird im nächsten Monat 18 und besucht Gymnasium, wohnt bei Mami.
So wie ich es verstanden habe, fliesst der Unterhalt ab 18 auf seinen Konto, der Mehrbedarf vermutlich auch. Es besteht ein dyn. Titel. Das Verhältnis mit dem Vater ist gut.
Nun die Fragen:
1. Von wem sollte man die Herausgabe des Titel fordern? Von der Mutter oder von dem Sohn? Und zu welchem Zeitpunkt?
2. Wie berechnet man Unterhaltrelevantes Einkommen der Mutti? (Sie arbeitet nicht, kriegt EU per Einstweilige Anordnung, und Wohnwert ist angerechnet). Wird man EU und Wohnwert als Einkommen betrachten, den man für KU anrechnen kann?
Das Kindergeld bleibt erstmal bei ihr, allerdings wird komplett angerechnet, oder?
Vielen Dank für die Antworten,
Lelja