(09-12-2015, 23:08)McHammer schrieb: Es wurden keine Sanktionen festgehalten und auch kein richterlicher Beschluss gefasst am ende sind wenn wir ehrlich sind finazielle Sanktionen gegen die KM eh sinnlos weil bevor diese mal vollstreckt werden würden das Kindeswohl vorgeht.
Für die Vollstreckbarkeit einer Regelung braucht es keinen Beschluss. Die Vollstreckung in Kindschaftssachen ist zwar nicht aus bloßen Vereinbarungen der Beteiligten, aber nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG aus einem gerichtlich gebilligten Vergleich zulässig (§ 156 Abs. 2 FamFG).
Ob etwas sinnlos war, stellt sich erst hinterher raus, so wie der Nutzen eines Airbags sich erst beim Unfall rausstellt. Die Vollstreckbarkeit auch bei einem Vergleich hat mehrere Vorteile:
- Bereits im Gerichtssaal wird dadurch einiges klarer für die Beteiligten. Wehrt sich die Ex bereits so früh gegen die Vollstreckbarkeit, weiss man sofort, wohin die Reise bei ihr geht. Kommt auch beim Richter nicht gut an für sie und kann zu deutlichen Belehrungen führen.
- Auch wenn in der Praxis die tatsächliche Vollstreckung einer Umgangsregelung meist unrealistisch ist, so bietet sie doch ein paar Prozentpunkte mehr Gelingenschancen durch ihre psychologische Wirkung. So wie auf einsamer Strecke manche Leute auch dann an einer roten Ampel halten, auch wenn keine Strafe droht. Der Einsatz dafür für den Vater? Ziemlich billig: Ein Extrasatz in der Umgangsregelung.
- Schliesslich gibts auch Richter, die die Vollstreckbarkeit ernster nehmen, was dem Vater nochmal ein paar Prozentpunkte Gelingenschancen verschafft.
Wir sollten jeden Prozentpunkt mitnehmen, den wir kriegen können, vor allem wenn und das nichts kostet.