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Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ?
#26
(21-02-2016, 16:54)p__ schrieb: Versorgungsausgleich hat ausschliesslich mit Rentenpunkten zu tun, darüber hinaus auch noch die anderen Altersvorsorgesysteme wie z.B. eine betriebliche Altersvorsorge.

Ich glaube, ich habe Zugewinn mit Versorgungsausgleich verwechselt.

(21-02-2016, 21:45)the notorious iglu schrieb: Man sollte auch bedenken, dass das Kind in einem Alter ist, in dem es typischer Weise bei einer Trennung für einen Elternteil Partei ergreift:

Genau. Wie steht's um die Tochter?
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#27
(21-02-2016, 21:45)the notorious iglu schrieb: Elternteil Partei ergreift:
Dreckige Wäsche in der Öffentlichkeit zu waschen ist nicht meine Art und selbst wenn es so wäre sollte ich nicht jede persönliche Kleinigkeit öffentlich in einem Forum zur Schau stellen damit ich mich meinem Gegner nicht im Web zu erkennen gebe und wohl möglich Munition gegen mich liefere. Daher halte ich mich mit eventuellen Argumentationen was ich doch für ein toller Ehemann und Vater bin zurück.

Eines von beiden Elternteilen wird ohnehin der A... sein. Und wenn ich das bin dann bin ich das halt. Wir werden sehen.
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#28
Es geht nicht um dreckige Wäsche. Wenn das Kind bei der Mutter bleibt, dann ist auch Kindesunterhalt fällig. Beim Kindesunterhalt kennen Familienrichter in der Regel keine Gnade und Nachsicht. Wenn du beim Kindesunterhalt zu fiktiven Einkommen verurteilt wirst, dann wird der auch für die Mutter herangezogen.

Du scheinst mir da Vieles nicht durchdacht zu haben und sehr blauäugig in die Sache hineinzugehen. Das zeigen auch deine (typischen) Fragen und die Art der Fragestellung. Du bist nicht der Erste, der nach dem Motto wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass hier aufschlägt. In aller Regel is das aber nich.


In deiner Konstellation kann man dir eh nur raten verheiratet zu bleiben.
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#29
(21-02-2016, 22:24)the notorious iglu schrieb: In deiner Konstellation kann man dir eh nur raten verheiratet zu bleiben.
Es gibt Erlebnisse die dagegen sprechen. Das möchte ich aber hier nicht ausbreiten.

Ich sehe das weniger dramtisch als bei den gelegentlich dargestellten Fällen mit drei Kindern, gemeinsamen Häusern, per Gewaltschutzparagraph raus geworfenen Vätern usw.

Wir haben Gütertrennung, jeder hat ein eigenes Haus wo auch nur der jeweils eine Seite drin steht. Die Häuser stammen jeweils aus der Zeit vor der Ehe. Beide Häuser sind in etwa gleich groß, stehen jedoch in unterschiedlichen Ländern.

Bei uns geht es nur um eventuellen Ehegattenunterhalt und eventuellen Kindesunterhalt. Beides kann sich so und so entwickeln. Von den monatlichen Summen her sollte das im worst case Fall auch noch zu stemmen sein.

Bei dem Kindesunterhalt kann es sein das das Kind bei mir oder der Mutter oder beiden zu 50 % leben wird.
Beim Ehegattenunterhalt kann es durchaus sein das wir gewillt sind den gegenseitig aus zu schließen.

Der Ausgleich der Rentenanwartschaften bereitet mir kein Kopfzerbrechen da ich diesen als fest und nicht antastbar betrachte und ich es auch nicht vor habe diesen zu versuchen aus zu schließen.

Schauen wir mal.
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#30
(21-02-2016, 17:21)ohne mich schrieb: Aktuell bin ich seit fünf Monaten krank geschrieben. Die Untersuchungen für die GdB Erhöhung und den Rentenantrag laufen.
Wenn die EU Rente bewilligt wird ergibt sich daraus schriftlich das ich nicht mehr als x Stunden pro Tag arbeiten kann.

Wieso drehst Du das Ganze denn nicht einfach um?

Du bist während der Ehe immer kränker geworden, seit Monaten geht gar nichts mehr. Zum Zeitpunkt der Eheschliessung war die Grundlage deiner Erkrankung bereits vorhanden, also eheprägend. Voraussichtlich wirst Du EU-Rentner. Damit hast du die Zeit und die Möglichkeit, die Betreuung des Kindes sicherzustellen. Trenne dich, behalte das Kind bei dir und verlange von deiner Frau Trennungs- und Kindesunterhalt.

Mal schauen, ob das Gericht auch bei ihr eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit wegen Kindesunterhalt feststellt.

Zur Not kannst du immer noch einen Vergleich resp. eine Scheidungsfolgenvereinbarung akzeptieren, der gegenseitige Unterhaltsansprüche ausschliesst.

So herum würde ich das angehen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#31
(22-02-2016, 08:49)Austriake schrieb: Wieso drehst Du das Ganze denn nicht einfach um?
Also wenn es nach mir geht wäre es mir recht den nachehelichen Unterhalt aus zu schließen.
Je nach dem wie man das hin und her rechnet kommen mal bis zu 250 € pro Monat heraus die die eine an die andere Seite zahlen müsste.
Das Ergebnis welche Seite an welche Seite zahlen müsste liegt im Ermessensspielraum des Richters.

Die letzte Nuance der Argumente die für das eine oder das andere Ergebnis spricht möchte ich aus Selbstschutz nicht öffentlich aus rollen.

Aktuell können es sich beide Seiten vor stellen den nachehelichen Unterhalt per Notarvertrag aus zu schließen.

Das was mich da zögern lässt ist folgendes:
- Wir haben Gütertrennung ab Ehebeginn per Ehevertrag.
- Beide haben jeweils ein eigenes Haus im Geburtsland (ich in D).
- Das "Haus" der Frau gehört ihr bereits vor der Hochzeit (Keine Ahnung wer da in einem Grundbuch vergleichbaren Register steht. Ich stehe da jedenfalls nicht drin)
- Mein Haus habe ich während der Ehe alleine gekauft und bezahlt   (stehe auch alleine im Grundbuch)

Der Richter könnte bei seiner Bewertung im Wurst Käse Fall zu dem Schluss kommen das:
- Ein so eine lang abgehangener Gütertrennungsvertrag für sich alleine völlig unangreifbar ist. Aber:

Wenn er messerscharf zu dem Schluss kommt das mein Haus einen Wert von 300 k€ und die Blechhütte meiner Ex hat einen Wert von 1 € (in Worten: ein Euro) hat. Das wäre doch voll fies und motiviert doch sicherlich zur Suche nach Möglichkeiten für einen Transfer zur Dame. Da muss doch für die Dame was zu machen sein.

- Wenn nun noch ein je nach Betrachtung zu Lasten der Frau ein einseitiger Verzicht in irgend einer Fantasiehöhe auf nachehelichen Unterhalt dazu kommt dann würde wohl möglich auch die Gütertrennung mit dem Ausschluss des nachehelichen Unterhalts für nichtig erklärt werden.

Das ist ein von mir befürchteter Verlauf der mich zögern lässt einen gegenseitigen Unterhaltsverzicht zu akzeptieren bzw. zu forcieren.

Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach :-))
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#32
Die Vermögensdisposizion (Ausschluss Zugewinnausgleich/ Gütertrennung) ist der Bereich, wo größte Dispositionsfreiheit herrscht.

Wenn Einnahmen einigermaßen gleich, dann sollte auch gegen den Ausschluss nachehelichen Unterhalts nichts sprechen.

Geh mit ihr doch gemeinsam zum Notar, da erklärst Du, dass Du eigentlich Ansprüche hättest aber ihr verzichtet für gütliche Einigung. Dann siehst Du ihre Reaktion.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#33
(22-02-2016, 22:22)CheGuevara schrieb: Geh mit ihr doch gemeinsam zum Notar, da erklärst Du, dass Du eigentlich Ansprüche hättest aber ihr verzichtet für gütliche Einigung. Dann siehst Du ihre Reaktion.
Also Madam hat einen Ausschluss des nachehelichen Unterhalts bereits selbst mehrfach vorgeschlagen und gesagt das ich einen Termin beim Notar machen soll. Gerade solch ein Vorschlag einer bisher extrem berechnenden Frau macht mich misstrauisch.
Dem Notar ist so eine Regelung mit Sicherheit Banane. So eine Regelung (das konkrete Thema) ist ja nicht verboten.

Sorgen bereitet mir der Gedanke das das Gericht unter Umständen die Gütertrennung und den Ausschluss des nachehelichen Unterhalts in seiner Gesamtheit kippt weil sie es als unausgewogen an sehen oder einer der beiden Parts ja nur minder bemittelt sein kann wenn er so etwas vorschlägt und dann auch noch unterschreibt.

Da muss ich wohl noch etwas recherchieren. Schauen wir mal.

Hilft da so ein Wundersatz wie:
"Wir vereinbaren zusätzlich zu der bereits bestehenden Gütertrennung den gegenseitigen Ausschluß des nachehelichen Unterhalts. Diese Vereinbarung gilt vorbehaltlich der gerichtlichen Bestätigung im Scheidungsverfahren, ansonsten soll es alleinig bei der bereits bestehenden Gütertrennung bleiben."

Kennt da jemand eine bewährte Formulierung ?

Hab ich das richtig auf dem Schirm das ein Verzicht auf Ausgleich der Rentenanwartschaften das ist was im nachhinein am ehesten angreifbar ist oder war das der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ?
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#34
Der Verlauf dieses Scheidungsverfahrens ist vorhersehbar.

Deine Angetraute wird erklären, dass sie damals der deutschen Sprache nicht so richtig mächtig war und deshalb nicht verstanden hat, was sie da in dem Ehevertrag zur Gütertrennung eigentlich unterschrieben hat. Ihr Anwalt wird darauf herumreiten und den Ehevertrag angreifen wegen unangemessener Benachteiligung oder aus sonst irgend einem Grund. Das Gericht wird nur allzu willig dieser Argumentation folgen, und somit wird er Ehevertrag und der Ausschluss der Zugewinngemeinschaft in seiner Gesamtheit nichtig. Klopapier. Du bist der Fisch.

Entweder du änderst die Vorzeichen und verlangst Geld ohne Ende von deiner Frau, und lässt dir deine Forderungen sukzessive abhandeln gegen entsprechende Gegenleistung, oder das Ding ist gelaufen für dich.

Meine Meinung, gewonnen aus reichem Erfahrungsschatz mit der Kreativität deutscher Familienrichter, Frauen NICHT zu benachteiligen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#35
Unwirksamkeit von Eheverträgen; Karlsruhe

http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...16080.html

Und:

http://www.sueddeutsche.de/politik/karls...e-1.887832

Zitat:Die Gültigkeit eines Ehevertrages muss dem Karlsruher Urteilsspruch zufolge künftig in zwei Stufen überprüft werden: zum einen nach den Lebensverhältnissen bei Vertragsabschluss und zum anderen nach den Bedingungen bei der Scheidung. Auch wenn der Vertrag bei Abschluss nicht sittenwidrig war, kann er durch Veränderungen innerhalb der Ehe anfechtbar geworden sein.
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