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Und zwar dann wenn die Stäätin selber zahlen soll. Im konkreten Fall hatte Opa "gleichberechtigt und kostenlos" mitbetreut. Folge: Kein Mehrbedarfszuschlag zum ALG II.
(Aktenzeichen: Sozialgericht Dortmund S 14 206/07 )
http://www.pr-inside.com/de/kein-zuschla...762344.htm
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"Landgericht Dortmund würdigt die Leistungen von Grosseltern" könnte eine mediengerechte Überschrift dafür lauten.
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Wenn sich nun die Mutter einen neuen Freund anlacht, wird der einfach zum "faktischen Stiefvater" des Kindes erklärt und sein Einkommen berücksichtigt, obwohl er mit dem Kind weder verwandt, noch verschwägert ist.
http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/se...OT=1183846
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Umgekehrt genauso. Ex und ihr neuer Lover haben sich ganz offiziell aus dem Kindesunterhalt bedienen, den der Vater herbeizuschaffen hat. Alles, was über das sozialrechtliche Minimum hinausgeht, kürzt die Ansprüche der Ex und ihres Lovers. Da das Kindergeld systemwidrig als Einkommen der Ex eingerechnet wird, fliesst auf diese Weise 90% des Kindesunterhalt an Ex + Lover.
Sippenhaft war schon immer ein urdeutsches Phänomen und schwingt sich zu immer neuen Höhen auf. Damals wegen Untreue und Widerstand gegen den Staat, heute wegen Geld.