01-11-2016, 14:53
Mehrbedarf in Form eines Kindergartenbeitrages darf man doch auch direkt an den Kindergarten überweisen?
Jetzt sagte ein Steuerberater zu mir, man könne ihn aber trotzdem nicht absetzen, da dass nur das betreuende Elternteil dürfe.
Ich war da anderer Meinung und nun suche ich nach der entsprechenden steuerlichen Gesetzgebung. Hat da Jemand solches schon erlebt und weiß da was?
Jetzt sagte ein Steuerberater zu mir, man könne ihn aber trotzdem nicht absetzen, da dass nur das betreuende Elternteil dürfe.
Ich war da anderer Meinung und nun suche ich nach der entsprechenden steuerlichen Gesetzgebung. Hat da Jemand solches schon erlebt und weiß da was?