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Mehrbedarf
#1
Mehrbedarf in Form eines Kindergartenbeitrages darf man doch auch direkt an den Kindergarten überweisen?
Jetzt sagte ein Steuerberater zu mir, man könne ihn aber trotzdem nicht absetzen, da dass nur das betreuende Elternteil dürfe.
Ich war da anderer Meinung und nun suche ich nach der entsprechenden steuerlichen Gesetzgebung. Hat da Jemand solches schon erlebt und weiß da was?
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#2
Du bist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, nicht dem Kindergarten. Schulbefreiend kann deshalb nur an das Kind gezahlt werden. Das wird vom betreuenden Elternteil vertreten.
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