14-02-2017, 12:03
Dienstag, den 7. Februar 2017 Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Az.: 28768/12.
"Ein getrennt lebender Vater kann gegen den Willen seines Kindes faktisch keinen Umgang erzwingen. Auch wenn das Kind letztlich nur aus Loyalität gegenüber der Mutter den Kontakt zu seinem Vater ablehnt, ist für Behörden und Gerichte bei der Durchsetzung des Umgangsrechts das Kindeswohl und der Kindeswille entscheidend."
http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpra...0207219053
Leider eine Adelung von Kindesentfremdung. Siehe auch Az. 23280/08 und 2334/10, ähnliches Urteil.
"Ein getrennt lebender Vater kann gegen den Willen seines Kindes faktisch keinen Umgang erzwingen. Auch wenn das Kind letztlich nur aus Loyalität gegenüber der Mutter den Kontakt zu seinem Vater ablehnt, ist für Behörden und Gerichte bei der Durchsetzung des Umgangsrechts das Kindeswohl und der Kindeswille entscheidend."
http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpra...0207219053
Leider eine Adelung von Kindesentfremdung. Siehe auch Az. 23280/08 und 2334/10, ähnliches Urteil.