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Anwälte fordern Unterhaltsrechtsreform
#1
Witzig, nun halten sogar die Anwälte das deutsche Unterhaltsrecht für schwachsinnig und dringend reformbedürftig. Der Deutsche Anwaltsverein stellt konkrete Reformvorschläge vor, was geändert werden soll.

Der nacheheliche Ehegattenunterhalt soll auf die drei Grundtatbestände der
  • Betreuung eines gemeinsamen Kindes,
  • den Kompensationsunterhalt sowie
  • einen auf zwei Jahre befristeten Übergangsunterhalt reduziert werden.
Sämtliche weiteren Unterhaltstatbestände sollen entfallen.

"Nach Auffassung des DAV muss die Unterhaltsdebatte in Deutschland die stark veränderten gesellschaftlichen Bedingungen und die veränderte Einstellung der Gesellschaft zu Ehe und Familie in Rechnung stellen und das geltende Unterhaltsrecht komplett überarbeiten. Der DAV kritisiert, dass das geltende Unterhaltsrecht unentschlossen zwischen dem Prinzip der Eigenverantwortung und dem altbundesrepublikanischen Leitbild der Hausfrauenehe hin und her laviert. Ein modernes Unterhaltsrecht müsse am Leitbild der personalen Eigenverantwortlichkeit jedes Ehepartners orientiert sein."

Die langjährigen, lebenslangen Verpflichtungen, die zudem nicht planbar sind seien überfrachtet, kaputt. "Das deutsche Unterhaltsrecht ist nicht nur eines der teuersten, sondern vor allem eines der kompliziertesten in Europa"

https://www.haufe.de/recht/familien-erbr...97484.html
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/na...er-werden/

Ich hätte noch einen einfacheren Vorschlag. Maximal ein Jahr Trennungsunterhalt für Verheiratete wie bisher, den gesamten Rest an Unterhalt zwischen Erwachsenen zum Teufel. Auch, wenn ein Kind da ist. Es gibt schliesslich gemeinsame Betreuung, Elterngeld und eine staatliche Betreuungsgarantie ab 12 Monaten Kindesalter. Ach ja, und auch kein Anwaltsunterhalt, d.h. Scheidung beim Standesbeamten ohne Anwalts- und Gerichtspflicht, Zugang zum Gericht bei Streit nur nach einem Pflicht-Schlichtungsversuch. Damit wären die Anwälte freilich weniger einverstanden.

Warum nun der Reformvorschlag? Offenbar haben es die Anwälte mit immer mehr Mandanten zu tun, die ihre Meinung unangenehm deutlich kund tun und vielleicht sind auch Zahlungsausfälle angestiegen nach dem Wirken unserer hochqualifizierten Juristen.
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#2
Zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
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#3
Dann sollen sie Unterhalt komplett regeln:

Unterhalt für Kinder nicht mehr staffeln, allenfalls nach Alter. Der Unterhalt für ein Kind ist für alle einheitlich hoch und verbindlich. Egal ob für ALG II, Unterhaltsvorschuss oder bei der Berechnung von VKH o.ä.. Wenn für den Unterhalt das Geld fehlt, hilft derselbe Weg, wie jetzt auch.

Wie in einer laufenden Gemeinschaft entscheidet der, der mehr leisten kann, wann und in welchem Maß seine Kinder davon abbekommen. Dazu darf der Staat ihn nicht zwingen.

Das würde ganz viele heutige Streitereien befrieden!
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#4
An die Konstruktionsfehler des Kindesunterhalts traut sich keiner ran. Aber der DAV-Vorschlag bietet auch dafür einen Ansatz. Was die fordern, ist eine Entkopplung von den "eheprägenden Verhältnissen". Nicht mehr Unterhalt wie ein Zombie, der auf längst untergegangener Vergangenheit wandelt. Sie wollen dagegen Unterhalt als Sozialversicherung, der nur verhindert dass der Staat zahlen muss.

Das entspricht bei Kindesunterhalt der Abschaffung der richterausgedachten Düsseldorfer Tabellenstufen, die sich schwachsinnigerweise ausschliesslich an der angeblichen Lebensstellung des Abwesenden orientieren, an der das Kind oft nie teilgenommen hat. Für die Teilnahme an der Lebensstellung gibts es aber eine viel einfachere Lösung wie die Düsseldorfer Tabelle: Gemeinsame Betreuung.

Der DAV-Vorschlag ist freilich ein Schritt in die richtiger Richtung, leider ebenfalls inkonsequent. Man erfindet nämlich einen "Kompensationsunterhalt", wenn einer in der Ehe den Beruf aufgibt. Damit wird dieselbe Willkür wie bisher betrieben und dieselben Negativanreize geliefert, den Berufsstress sausen zu lassen und dafür vom Ex später dicke zu kassieren. Ich würde sagen: Gerne, aber nur wenn das schon während der Ehe schriftlich vereinbart wurde.
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#5
Rechtsstaatlich korrekt wären sowieso nur Regelungen, die einfach herausfindbar und anwendbar sind und auf fast alle Fälle passen.
Wenn sich Leute mit Kindern trennen muss für alle vorher eindeutig klar sein können, in welche Situation sie sich begeben.

Jeder noch so kleine Spielraum führt zu abenteuerlicher geistiger Selbstbefriedigung der Juristen, die mit den betroffenen Menschen nichts mehr zu tun hat. Dadurch erfährt man erst nach der Entscheidung, welche Folge diese Entscheidung hat. Wenn sich dann ergibt, dass regelmäßig eine Partei bevorzugt wird, entsteht genau die Situation, die wir jetzt bekommen haben.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#6
Den Beweis dafür findet man in Ländern mit konkreten Regelungen statt der ewigen Kaugummi-"Billigkeit" und Freiheit für richterlichen Oberschwachsinn wie der Düsseldorfer Tabelle.
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#7
(16-02-2017, 11:31)p__ schrieb: Den Beweis dafür findet man in Ländern mit konkreten Regelungen statt der ewigen Kaugummi-"Billigkeit" und Freiheit für richterlichen Oberschwachsinn wie der Düsseldorfer Tabelle.

Welche Länder würdest du da anführen?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#8
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=420
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#9
Die Norweger scheinen überhaupt ein relativ pragmatisches Völkchen zu sein:

Sie probieren etwas aus und wenn es nicht funktioniert, schaffen sie es wieder ab oder verändern es!

Die Frauen-Quote für Vorstände haben sie meines Wissens wieder abgeschafft; dito den Gender-Schwachsinn.

Undenkbar in der BRD!

Simon II
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#10
(16-02-2017, 09:50)p__ schrieb: Für die Teilnahme an der Lebensstellung gibts es aber eine viel einfachere Lösung wie die Düsseldorfer Tabelle: Gemeinsame Betreuung.
Daran hat es schon immer gescheitert, weil in D nicht akzeptiert.

Der heiligen Kuh "Mutter" darf an nichst fehlen. Schon gar nicht, wenn das Kind das eigene Leben anfängt zu leben.
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#11
(16-02-2017, 09:21)karlma schrieb: Dann sollen sie Unterhalt komplett regeln:

Unterhalt für Kinder nicht mehr staffeln, allenfalls nach Alter. Der Unterhalt für ein Kind ist für alle einheitlich hoch und verbindlich. Egal ob für ALG II, Unterhaltsvorschuss oder bei der Berechnung von VKH o.ä.. Wenn für den Unterhalt das Geld fehlt, hilft derselbe Weg, wie jetzt auch.

Wie in einer laufenden Gemeinschaft entscheidet der, der mehr leisten kann, wann und in welchem Maß seine Kinder davon abbekommen. Dazu darf der Staat ihn nicht zwingen.

Das würde ganz viele heutige Streitereien befrieden!

Ich meine, dass noch einfacher und gerechter ginge.

Komplette Abschaffung von Unterhaltspflichten gegen Volljährige. Wir haben ein durchgängiges System an sozialer Absicherung, jeder Volljährige in Deutschland ist für sich selber verantwortlich und hat sich um seinen Lebensunterhalt zu kümmern. Wo er das nicht kann, springen die sozialen Sicherungssysteme ein.

Unterhalt für Kinder: da vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, haben auch alle Kinder denselben Bedarf, egal in welchem Umfeld sie leben. Kindesunterhalt zahlt der Staat, für jedes Kind deutscher Eltern das in Deutschland lebt. Dieser Kindesunterhalt setzt sich zusammen aus dem bisherigen Mindestunterhalt/UVG in Höhe von 133.- Euro und dem bisherigen Kindergeld von 185.- €uro, noch ein bißchen was draufgelegt bis zur Grundsicherung von ca. 370.- € monatlich. Gegenfinanzierung aus Zusammenstreichen der Mittel des Familienministeriums für schwachsinnige Förderprogramme (die ohnehin nur einen stetigen Rückgang der Geburtenrate zur Folge hatten) sowie der Streichung der Planstellen in Jugendämtern und Familiengerichten.

Aber dazu wird es einen politischen Wandel in Deutschland brauchen, vergleichbar mit der Oktoberrevolution in Russland.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
und hier noch ein weiteres Argument:

(17-02-2017, 09:59)p__ schrieb: Heftig. Deutschland hat 160-mal die Einwohnerzahl von Dresden, hochgerechnet auf das Land wären das 1600 Stellen. Dresden rechnet mit eine Stelle pro 500 Fälle. Das ist meiner Erfahrung nach eher wenig, 300 Fälle pro Stelle wäre normal.
Hinzu kommen Sachkosten. Die arbeiten ja nicht ohne Büro in der Fussgängerzone.

Wenn man die Personal- und Sachkosten eines Mitarbeiters im Jugendamt / Unterhaltsjäger runterbricht je Fall, den dieser Mitarbeiter betreut, so sind das bei 500 Fällen und 100.000 Personalkosten p.a. genau 22.700 Euro je Kind und Jahr. Einfach, indem man den Jugendamtsbeamten mit sinnvoller, ehrenhafter Tätigkeit beschäftigt (z.B. als Hilfspolizist des Ordnungsamtes mit Knöllchen schreiben...), dann kann man jedem dieser Kinder monatlich 1.891.67 Euro zukommen lassen.
Nun sind nicht alle Kinder in Deutschland "Fälle" des Jugendamtes - aber man sieht schon, wo die Potentiale liegen. Nach meinem Vorschlag in Post #11 könnte man pro eingesparten JA-Mitarbeiter sechs Kindern den Unterhalt zahlen...

eigentlich sind es noch viel mehr, weil ja das Kindergeld noch berücksichtigt werden muss.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
(17-02-2017, 17:14)Austriake schrieb: Wenn man die Personal- und Sachkosten eines Mitarbeiters im Jugendamt / Unterhaltsjäger runterbricht je Fall, den dieser Mitarbeiter betreut, so sind das bei 500 Fällen und 100.000 Personalkosten p.a. genau 22.700 Euro je Kind und Jahr.

Also bei mir sind 100000 EUR pro Jahr/500 Fälle = 200 EUR pro Fall und Jahr

Was jetzt nicht so wirklich viel ist.

Simon II
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#14
(17-02-2017, 18:10)Simon ii schrieb:
(17-02-2017, 17:14)Austriake schrieb: Wenn man die Personal- und Sachkosten eines Mitarbeiters im Jugendamt / Unterhaltsjäger runterbricht je Fall, den dieser Mitarbeiter betreut, so sind das bei 500 Fällen und 100.000 Personalkosten p.a. genau 22.700 Euro je Kind und Jahr.

Also bei mir sind 100000 EUR pro Jahr/500 Fälle = 200 EUR pro Fall und Jahr

Was jetzt nicht so wirklich viel ist.

Simon II

Stimmt, habs auch später dann gemerkt.

Trotzdem - sehr wahrscheinlich zahlt der deutsche Statt über diverse Töpfe und Etats und Programme dasselbe Geld pro Kind. Dann kann man es auch direkt auszahlen - allerdings bräuchte man nur noch halb so viele Anwälte und fast keine Familienrichter mehr.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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