17-05-2017, 11:18
Tach.
Wie ich gerade anderswo gelesen habe, ist eine kostenfreie Unterhaltstitulierung auch am Amtsgericht in der Rechtspflege möglich. Das wußte ich bisher nicht. Ein Rechtspfleger ist auch immer Urkundsbeamter.
Man kann sich also aussuchen, ob man zum Jugendamt, Notar oder Amtsgericht geht. Einschränken dazu ergeben sich nicht aus
§ 62 des Beurkundungsgesetzes (
aber man kann durchaus darauf bestehen. Jugendämter versuchen mitunter, eine Befristung von Titeln, z. B. auf 1 Jahr oder bis zur Volljährigkeit des Kindes, außen vor zu lassen. Obwohl sie das titulieren sollten, was man möchte.
Wie ich gerade anderswo gelesen habe, ist eine kostenfreie Unterhaltstitulierung auch am Amtsgericht in der Rechtspflege möglich. Das wußte ich bisher nicht. Ein Rechtspfleger ist auch immer Urkundsbeamter.
Man kann sich also aussuchen, ob man zum Jugendamt, Notar oder Amtsgericht geht. Einschränken dazu ergeben sich nicht aus
§ 62 des Beurkundungsgesetzes (
Zitat:Unbeschadet der Zuständigkeit sonstiger Stellen sind die Amtsgerichte zuständig für die Beurkundung von..). Damit wird man vermutlich die Rechtspfleger völlig überraschen, weil die das heutzutage 1x in einer Million Jahre machen,
aber man kann durchaus darauf bestehen. Jugendämter versuchen mitunter, eine Befristung von Titeln, z. B. auf 1 Jahr oder bis zur Volljährigkeit des Kindes, außen vor zu lassen. Obwohl sie das titulieren sollten, was man möchte.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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