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Rechtliche Grauzone "Samenspende"
"Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?" wird der Staat sagen, bevor er Samenspendern die Düsseldorfer Tabelle unter die Nase hält.
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Beim Unterhalt macht er das jedenfalls immer schon exakt so.
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Manchmal gehts schief: https://www.dailymail.co.uk/news/article...oceed.html
Tja, Samenspender sind eben anonym. Aber nun etwas weniger, wenn nun Samenbanken so früh verklagt werden können, sobald Mutti meint, der Nachkomme hätte komische Eigenschaften.
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(29-09-2020, 11:06)p__ schrieb: Manchmal gehts schief: https://www.dailymail.co.uk/news/article...oceed.html
Tja, Samenspender sind eben anonym. Aber nun etwas weniger, wenn nun Samenbanken so früh verklagt werden können, sobald Mutti meint, der Nachkomme hätte komische Eigenschaften.
Tja, wenn menschliche Reproduktion zum shopping-Event wird und biologische Vaterschaft zu einem kosmetischen Überbleibsel menschlicher Evolution verkommt, dann löst ein erkranktes Kind eben eine Produkthaftungsklage aus und es mutet nicht einmal seltsam an, wenn das klagende Menschenpaar dadurch seine Elternschaft vor aller Welt zu einem Akt des Konsums und das "eigene" Kind zur defekten Ware erklärt. Prost!  Undecided

VM Cool
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Moin.

Von mir aus sollen die " Spender " per Unterhalt bluten bis es kracht.

Wer so mit seinem Erbgut umgeht um ein paar Kampflesben ihren Vermehrungswunsch
zu erfüllen - oder wer die paar Euronen einsacken will, - oder sich gern dupliziert sieht - der hat es nicht besser verdient...  Idioten...

Auch hier hat sich im Ergebnis seit der Erstellung dieses Threads 2011 im Ergebnis nichts geändert... aber ganz lustig wenn man sich mal die fast
10 Jahre alten Beiträge ansieht...

Gruss
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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(24-07-2018, 21:15)Pfanne schrieb: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?" wird der Staat sagen, bevor er Samenspendern die Düsseldorfer Tabelle unter die Nase hält.

Angesichts dessen, dass hier gar nicht spezifisch das Kernstück der neuen Rechtslage auch nur erwähnt wurde, würde ich mir mehr rechtlichen Tiefgang an dieser Stelle wünschen anstatt Stammtisch-Parolen-Stil.

Der 2018 in Kraft getretene § 1600d Abs. 4 BGB soll ja dafür sorgen, dass der Samenspender nicht als rechtlicher Vater gelten kann und nicht unterhaltspflichtig ist. Seitdem sind nun fast 6 Jahre vergangen. Meint ihr, dass der Staat irgendwann für Inseminationen nach dieser Rechtslage rückwirkend doch eine Unterhaltspflicht annimmt, also das Recht bricht? Wenn ja, inwiefern kann eine Parallele zum normalen Unterhaltsrecht gezogen werden?
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Alter Thread. Eigenes gutes Niveau ist immer willkommen, jammern wegen Niveau weniger, wenn die Leute schon lange weg sind,

Ob der Staat (oder die Gerichte, die sind da viel gefährlicher) etwas ändert mit rückwirkender Wirkung, keine Ahnung. Das Risiko ist jedenfalls speziell im Familienrecht immer vorhanden, wo ständig rückwirkend geändert wurde. Musterbeispiel sind Eheverträge, deren wichtigen Elemente für ungültig erklärt wurden. Genehmigt, unterschrieben, Jahrzehnte drauf verlassen, dann furzt der BGH rein und ein weiterer Punkt fliegt rückwirkend aus allen Verträgen. Das hat absurde Formen angenommen bis hin zum kippen der salvatorischen Klausel.
Ausser, es hätte mal einen Vorteil für Väter und Kinder. Dann nicht. Davon können z.B. die Väter ohne Sorgerecht ein Lied singen.

Bei Erbschaften wurde auch z.B. kräftig rückwirkend geändert. Nichteheliche Kinder., ausdrücklich auch Altfälle wurden gleichrangig. So manche Nachlassplanung wurde da komplett hinfällig. Da gehts um viel Geld, was eine kräftige Motivation für die Kinder selbst und ein ein kräftiger Antrieb für "Reformen" ist. Die Kenntnis des leiblichen Vaters ist bereits eingerichtet, sie wissen heute also, wer ihr leiblicher Vater ist. Das ist generell ein Problem für die Spender. Wenn die leiblichen Väter mal wichtiger genommen werden, ein Trend der langsam aber stetig stattfindet, dann kann das auch mal Samenspenderväter mehr erfassen, ganz besonders wenns was zu holen gibt.
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