Beiträge: 542
Themen: 53
Registriert seit: Mar 2013
Kennt sich damit jemand aus?
70%GdB + Merkzeichen "G" + EU-Rente bis 2035 - danach Alters(armuts)rente
Zitat:... Klagen auf Unterhaltsende wegen gesundheitlicher Gründe ... . Vielleicht, wenn du mit hohem Grad schwerbehindert bist, eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehst.
Quelle:
http://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11282
Beiträge: 1.298
Themen: 88
Registriert seit: Feb 2015
22-05-2017, 18:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-05-2017, 18:29 von Bruno.)
(22-05-2017, 14:27)Blumentopferde schrieb: Kennt sich damit jemand aus?
Da habe ich keine Ahnung von.
Trotzdem folgende Gedanken als Anmerkung:
- Soweit ich mal gelesen zu haben glaube kann man wohl auf Anpassung vom Unterhalt (evtl. erfolgreich) klagen wenn sich das Einkommen um mehr als 10 % geändert hat.
- Wenn du eine volle EU Rente bekommst bedeutet das das du amtlich hast nicht 3 oder mehr Stunden pro Tag arbeiten zu können. Wenn du ein Papier haben solltest was besagt das du 0h/Tag arbeiten kannst, wird das Gericht wohl möglich ein solches (mögliches) Einkommen fiktiv unterstellen.
- Wenn du eine EU Rente ( oder war das wegen des GdB?) bekommst, steht dir glaube ich zu deinem 800€ oder 1080€ Selbstbehalt ein Selbstbehalt erhöhender Betrag von (160 € ?) pro Monat zu. Hierbei meine ich explizit nicht den jährlichen zusätzlichen GdB bedingten Steuerfreibetrag. Wo das genau steht habe ich vergessen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(22-05-2017, 14:27)Blumentopferde schrieb: 70%GdB + Merkzeichen "G" + EU-Rente bis 2035
Das gilt nichts. Du musst auch nachweisen, dass du keine paar Stunden Arbeit hinzuverdienen kannst. Das können z.B. auch Rollstuhlfahrer. Jede Büroarbeit geht.
Beiträge: 1.298
Themen: 88
Registriert seit: Feb 2015
23-05-2017, 01:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-05-2017, 01:07 von Bruno.)
(22-05-2017, 21:49)p__ schrieb: Du musst auch nachweisen, dass du keine paar Stunden Arbeit hinzuverdienen kannst.
Der Nachweis ist bereits Bestandteil des EU Bewilligungsverfahrens und der dabei entstehenden Papiere:
Volle EU <3h/Tag
Halbe EU >=3h/Tag, jedoch <6h/Tag
Das UH Fam. Gericht kann natürlich durchaus im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung zu einem anderem Schluß kommen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Beiträge: 2.602
Themen: 165
Registriert seit: Jan 2012
Zitat:Daher entschieden die Richter, dass ihr fiktive Einkünfte anzurechnen seien, weil sie eine stundenweise Erwerbstätigkeit schuldhaft unterlassen habe. Das sei auch einer unterhaltsverpflichteten Person beim Bezug der vollen EM-Rente zuzumuten
und
Zitat:Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit müssen sie in so einem Fall gesondert beweisen, auch wenn der Rentenversicherungsträger das augenscheinlich schon getan hat. Der Rückzug auf die Bewilligung der EM-Rente genügt also nicht, um sich den Unterhaltspflichten zu entziehen
https://www.eurente.org/erwerbsobliegenheit-unterhalt/
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Derselbe Inhalt wie auch in früheren Urteilen. Kommt in Variationen immer wieder. Hier was von einem OLG, das ein Gutachten anordnen wollte:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3803
Zitat:Volle EU <3h/Tag
Sicher, nur bist du derjenige, der beweisen muss dass nicht mal 3h am Tag geht. Das würde nämlich einen Hinzuverdienst geben, der -oh Wunder der rechnenden Richter- gerade für den Unterhalt ausreicht.
Beiträge: 542
Themen: 53
Registriert seit: Mar 2013
Steigt mein SB wenn ich in diesem Rahmen "arbeitsfähig" wäre?
Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Theoretisch ja, aber das geht nach der individuellen Ansicht des Richters. Habe das Aktenzeichen nicht parat, aber ich erinnere mich an eine Entscheidung, in dem einem fiktiv Teilzeitbeschäftigten auch ein teilerhöhter Selbstbehalt zugestanden wurde. Es war aber ohnehin alles fiktiv, der zahlte keinen Unterhalt und es ging nur um die Frage, wieviel fiktives Einkommen ihm untergeschoben werden konnte.
Beiträge: 542
Themen: 53
Registriert seit: Mar 2013
Ja geil. Dann soll mir mein Anwalt fiktives Einkommen bis an die Eigenbedarfsgrenze anrechnen und damit ne Titelkürzung auf 0 anstreben.
Mittlerweile ist doch alles denkbar.
Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Spar dir doch die ganze Aktivität und die Anwaltskosten. Du hast doch eh schon Schulden, die du nicht zurückzahlen wirst und bist krank, so dass für dich nur noch Gesundheit einen Wert hat. Also ist es egal, wie hoch die Schulden noch steigen. Wer schon 100 EUR nicht zahlen kann oder will, für den ist es egal, ob daraus 100 Mille werden. Lass die ruhig Zahlen auftürmen, eifrig zusammenzählen, auflisten, auffordern, hinweisen, anmerken, pfänden versuchen. Wen interessiert das?
Sitze es aus. Deine Ex-Kinder sind doch sowieso bald volljährig. Auch wenn ein Titel weiterbesteht: Strafrechtlich ist dann nichts mehr gegen dich zu machen, weil nicht das zivilrechtliche Existenz eines alten Titels zählt (dessen Löschung sich die Unrechtsjustiz verweigert), sondern die aktuelle tatsächliche Situation, die unabhängig davon zu ermitteln ist.