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Rechtsanalye bzgl. Durchsetzung Besuchsrecht
#1
http://www.cf-law.ch/wp-content/uploads/...s-2017.pdf

Vielleicht braucht es hier auch einfach mal Väter, die konsequent die strafrechtliche Schiene gegen die Umgangsverweigerin fahren, auch wenn es möglicherweise aufgrund der Gesetzeslage zu keiner echten Konsequenz führt.

Allerdings ist das Ende recht interessant, weil der Anwalt! indirekt dazu auffordert keinen Unterhalt zu zahlen. Wie immer wird dieses die gerichtliche Praxis klären. 
Bemerkenswert ist jedoch, dass auch vermeintlich benachteilende Gesetzesänderungen in Bezug auf Betreuungsunterhalt möglicherweise ganz neue Perspektiven bieten.

.....Auch wenn diese Möglichkeit bis anhin ein Schattendasein fristete, sollte die Möglichkeit der Verweigerung oder Sistierung nachehelichen Unterhalts vermehrt in Betracht gezogen werden. Das in diesem Zusammenhang bis anhin oft gehörte Argument, dass mit einer Kürzung der finanziellen Mittel auch dem Kind weniger Geld zur Verfügung steht, wird mit der Änderung des Unterhaltsrechts per 1.1.2017 dahin gehend relativiert, dass der nacheheliche Unterhalt zu Gunsten des Betreuungsunterhalts für das Kind nun kleiner ausfällt und der Unterhaltsanspruch des Kindes von einer Verweigerung bzw. Sistierung nicht berührt würde. In diesem Zusammenhang müsste aber auch die herrschende Lehre überdacht werden, wonach eine nachträgliche Abänderung bzw. Sistierung des nachehelichen Unterhalts im Sinne von Art. 129 Abs. 1 ZGB lediglich bei einer Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse möglich ist und eine andauernde Verweigerung des Besuchsrechts eine Abänderung des nachehelichen Unterhalts nicht rechtfertigt.
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#2
Auch in unserem Fall hier gab es zwar ein paar Bußgelder wegen Umgangs-Boykott (immerhin), aber letztlich hat es die BL/KM doch geschafft, die Kinder komplett zu entfremden und den Vater zum Feind zu machen... in D kommen solche Mütter grundsätzlich damit durch! Und der Unterhalt darf hier leider nicht als Druckmittel eingesetzt werden. Armes Deutschland - arme Kinder (und arme Väter, aber um die schert sich ja eh keiner).
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#3
Ich würde das nicht so schwarzweiss sehen. Rechtssprechung ist einem stetigen Wandel unterlegen und manche Sachen lassen sich eben auch nicht juristisch lösen.
In Fällen von hartnäckiger Umgangsverweigerung würde ich konsequent ( und wirklich konsequent ) die Unterhaltszahlungen komplett einstellen oder auf das Minimum reduzieren. Das ganze ist ganz legal möglich und wird von mir seit knapp 1,5 Jahren praktiziert.
Die KESB in der Schweiz habe ich auch recht erfolgreich abgeschüttelt, die melden sich alle paar Monate mal bei mir, erkundigen sich nach meinem Gesundheitszustand ( das geht die nichts an ) , ich teile denen dann mit dass ich die Kinder gerne dann treffen würde wenn Sie in ein paar Jahren ihre eigene Wohnung haben und nicht mehr unter dem Einfluss von nahen Angehörigen stehen. Und wenn sich die Kinder mit irgendwelchen Anliegen an mich wenden möchten, bin ich gerne bereit mir das anzuhören.
Die Kesb hatte verfügt, dass es begleiteten Umgang geben soll. Alles easy. Das wurde von mir verweigert und das ist jetzt der Status Quo.
Wo kein Umgang, keine Verantwortung, keine Kohle.
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#4
(14-01-2018, 17:38)Bodenseebursche schrieb: In Fällen von hartnäckiger Umgangsverweigerung würde ich konsequent ( und wirklich konsequent ) die Unterhaltszahlungen komplett einstellen oder auf das Minimum reduzieren. Das ganze ist ganz legal möglich und wird von mir seit knapp 1,5 Jahren praktiziert.

Das mag in der Schweiz legal möglich sein, in Deutschland hat der Vater ratzfatz ein Strafverfahren nach §170 StGB an der Backe und wird auch todsicher verurteilt, wenn er keine anderen Argumente hat als die Umgangsverweigerung der Mutter.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Das ist in der Schweiz genauso und möglicherweise auch noch strafverschärfend.
Die anderen Argumente gilt es herauszuarbeiten.
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#6
In Deutschland definitiv nicht möglich!

Es ist keine Leistung(Umgang)/Gegenleistungsverhältnis (Unterhalt) sondern zwei separat bestehende Ansprüche.

Die Verpflichtung von Papa wiegt wesentlich schwerer, denn geht es der Mama gut geht es auch den Kind gut (Vorsicht Ironie).
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
Wenn dem so wäre, warum sind dann die Foren voll von Alleinerziehenden Müttern die darüber jammern dass Sie und die KInder keinen Unterhalt vom Ex kriegen? Es gibt Gesetze und die Realität. Deswegen verlieren mehrheitlich die Männer vor Gericht und ich ( und viele Andere ) gehen nicht ins Gefängnis.
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#8
@Flo

Gut beschrieben!

Fiktive Einkünfte gibt es nur im Familienrecht und nicht im Strafrecht
remember
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(Donovan)
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#9
Die Kesb hat das bei mir auch probiert mit der Strafandrohung. Als der erste Brief kam, habe ich mich selber angezeigt ( Verdacht einer Straftat ) und ziemlich viel Aufwand verursacht. Das Verfahren wurde dann eingestellt, da gar keine Beweise vorlagen.
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