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		https://muttermorphose.de/wp-content/upl...wärzt2.pdf
Das Kind ist 3 Jahre alt und die offensichtlich bekloppte Mutti begründet Ihre Verweigerungshaltung damit, dass dem "Wille" des Kindes Folge geleistet werden muss. Keine gute Idee. 
Die Begründung auf Seite 3 hat es in sich.
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Guter Beschluss, bring es doch noch ausführlicher gemäss 
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3977
1000 EUR Ordnungsgeld ist auch nicht mehr so eine Pillepallenummer wie in anderen Beschlüssen, wo das in der Regel zwischen 50 und 200 EUR liegt. War übrigens eine Richterin.
	
 
 
	
	
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		Ok gerne.
Die Begründung ist auch deswegen sehr interessant, weil das Gericht den Artikel 89 Abs. 4 FamFG näher erwähnt. Aus der Sicht des Gerichts wird ein Verschulden des Umgangspflichtigen grundsätzlich vermutet, es sei denn er trägt substanziert Gründe vor dass der die die Zuwiderhandlung für das Scheitern des Umgangs nicht zu verantworten hat.
Der Verpflichtete ( also immer der Vater ) hat dieses auch im Einzelnen darzulegen. Offensichtlich ist dies dem Vater gut gelungen, oder die bekloppte Mutter hat sich durch Ihre Ausführungen bei der Richterin ziemlich unbeliebt gemacht.
Hinweise darauf erlaubt die Formulierung des Gerichts, dass mit dem Ordnungsgeld der Mutter "klar gemacht werden musste" das Sie die Verantwortung für einen reibungslosen Umgang hat. 
Unter dem Link findet sich auch noch der Beschluss des OLG. Wer mutterverursachte Probleme mit dem Umgang eines kleien Kindes hat und eine gerichtliche Lösung mit Verdonnerung der Mutter anstrebt, sollte also in seinen Schreiben an das Gericht ruhig schon darauf Bezug nehmen.