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Berechnung Volljährigenunterhalt
#1
Hallo zusammen,

meine Tochter wird im Oktober Volljährig. Ich habe nur erfahren das sie die 10 Klasse wiederholen möchte.
Mein Unterhaltstitel endet mit der Volljährigkeit.

Mir stellt sich die Frage was der beste Weg zur Berechnung des Unterhalts ist.
Die Anfrage bei einen Anwalt ergibt Kosten von ca 600 Euro.

Laut meiner Berechnung des bereinigten Nettolohns würde ich in Stufe 3 D-Tabelle landen.
Bei nicht anerkennen meiner Kosten für die doppelte Haushaltsführung/Altersvorsorge Stufe 5.Streitwert wäre 636 Euro was dann überschaubare Gerichtskosten erzeugen würde.

Ich denke das die Gegenseite vor allen Probleme mit meiner doppelten Haushaltsführung haben wird. Ich habe 2013 berufsbedingt meinen Arbeitgeber wegen zu viel Kurzarbeit/Lohnkürzung gewechselt.Das Finanzamt erkennt diese an. Durch denn Wechsel hat auch das Kind einen höhren Unterhalt da ich besser verdiene.


Die Frage ist der Gerichtsweg eher mit Risiken behaftet?
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#2
Du kannst es doch drauf ankommen lassen.

Es ist insbesondere wichtig, dass du das Kind aufforderst, die Einkommensverhältnisse der mitverpflichteten Mutter vorzulegen.

Bis diese Daten vorliegen, würde ich nur einen geminderten Betrag überweisen. Damit zeigst du guten Willen und gehst eigentlich kein Risiko ein.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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