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Fiktives Einkommen bei Volljährigenunterhalt
#1
Hallo zusammen,

mein Kind ist  nun volljährig besucht eine allgemeinbilde Schule und lebt im Haushalt von Mutter. Der Unterhaltstitel den ich bedient habe ist ausgelaufen .Nun steht eine Neuberechnung des Unterhalts an. Mutter arbeitet Teilzeit und hat keine weiteren Kinder zu betreuen. Ihr einkommen liegt leicht unter dem Selbstbehalt .

Kind fordert aber nur von mir Unterhalt. Auf welchen Weg ist es mir möglich das Muttis Einkommen auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet wird und in die Berechnung mit einfließt. Mutti  entzieht ja durch Teilzeit ihrer Unterhaltspflicht. Das Kind  selbst hat kein Interesse Mutti in Haftung zu nehmen.
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#2
(05-10-2018, 11:39)Velocat schrieb: Kind fordert aber nur von mir Unterhalt. Auf welchen Weg ist es mir möglich das Muttis Einkommen auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet wird und in die Berechnung mit einfließt. Mutti  entzieht ja durch Teilzeit ihrer Unterhaltspflicht. Das Kind  selbst hat kein Interesse Mutti in Haftung zu nehmen.

Du direkt kannst das nicht.

Aber Du kannst ausrechnen, was die KM bei Vollzeit verdienen würde und wieviel sie dementsprechend an KU zu zahlen hätte. Dieser Betrag mindert Deine KU-Pflicht.

Wichtig: Die KM hat jetzt auch eine erhöhte KU-Pflicht!

Ob das Kind von der KM den KU einfordert oder nicht, das ist nicht Dein Bier.

Simon II
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#3
(05-10-2018, 11:39)Velocat schrieb: Kind fordert aber nur von mir Unterhalt. Auf welchen Weg ist es mir möglich das Muttis Einkommen auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet wird und in die Berechnung mit einfließt. Mutti  entzieht ja durch Teilzeit ihrer Unterhaltspflicht. Das Kind  selbst hat kein Interesse Mutti in Haftung zu nehmen.

Fehlen dir die genauen Konditionen, die gearbeitete Stundenzahl der Ex? Müsste eigentlich auf dem Gehaltszettel stehen. Aufgabe des Kindes ist es, diese Informationen (Steuererklärung, Gehaltsnachweise) vor dir und von der Mutter einzufordern und jeweils dem Anderen vorzulegen. Direkte Verpflichtungen oder Rechte zwischen Dir und der Mutter existieren nicht mehr. Das Kind muss die Nachweise verlangen und plausibel nachvollziehbar Unterhalt fordern. Berechnet, wie es Simon schon beschrieben hat.

Eine Unterhaltsforderung des Kindes, die ausser acht lässt dass die Mutter unbegründet Freizeitvergnügen statt Verdienst betreibt, würde ich ablehnen, aber keine Gegenrechnung aufmachen wenn dir die Beschäftigungsquote der Mutter verheimlicht wurde. In diesem Fall wird dich das Kind verklagen müssen oder die Nachweise dafür bringen, so dass korrekt unter Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens der Mutter berechnet werden kann. Dann fragt der Richter und es wird teuer für alle, denn es herrscht Anwaltspflicht.

Leider wirst du wahrscheinlich auch erleben, wie unglaublich weich ganz plötzlich der Begriff der gesteigerten Erwerbsobliegenheit vor Gericht wird, wenn ab 18 auch die liebe Mutter zu zahlen hätte. Was vorher mit Strafanzeigen und Gefängnisdrohung bis hin zur wirtschaftlichen Totalvernichtung gnadenlos gegen den Vater durchgeprügelt wird, wird zum süssen, leisen zwitschern sobald es an die neu in die Pflicht eingetretene Mutter gerichtet werden müsste. Ein typischer Sachverhalt, in dem der verlogene, mütterbevorzugende Sexistenscheiss der Juristen besonders deutlich zu Tage tritt.
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#4
(05-10-2018, 16:05)p__ schrieb: Eine Unterhaltsforderung des Kindes, die ausser acht lässt dass die Mutter unbegründet Freizeitvergnügen statt Verdienst betreibt, würde ich ablehnen, aber keine Gegenrechnung aufmachen wenn dir die Beschäftigungsquote der Mutter verheimlicht wurde. In diesem Fall wird dich das Kind verklagen müssen oder die Nachweise dafür bringen, so dass korrekt unter Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens der Mutter berechnet werden kann. Dann fragt der Richter und es wird teuer für alle, denn es herrscht Anwaltspflicht.

Leider wirst du wahrscheinlich auch erleben, wie unglaublich weich ganz plötzlich der Begriff der gesteigerten Erwerbsobliegenheit vor Gericht wird, wenn ab 18 auch die liebe Mutter zu zahlen hätte. Was vorher mit Strafanzeigen und Gefängnisdrohung bis hin zur wirtschaftlichen Totalvernichtung gnadenlos gegen den Vater durchgeprügelt wird, wird zum süssen, leisen zwitschern sobald es an die neu in die Pflicht eingetretene Mutter gerichtet werden müsste. Ein typischer Sachverhalt, in dem der verlogene, mütterbevorzugende Sexistenscheiss der Juristen besonders deutlich zu Tage tritt.

Wenn ich freiwillig dem erst einmal Kind ein oder zwei  Stufen der Düsseldorfertab. weniger bezahle hält sich der Streitwert ja in Grenzen. Laut Prozesskostenrechner aus meiner Sicht verkraftbar. So bin ich ja nicht im Verzug mit dem kompletten Unterhalt  und der Streitwert ist ja theoretisch die Differenz zwischen gezahlten und dan errechneten Unterhalt mal 12 Monate . Ein Anwalt will für die Berechnung des Unterhalts fast genau so viel.   Oder habe ich da einen Denkfehler?
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#5
Der Gedanke ist richtig und es ist auch auf jeden Fall sinnvoll, unstrittige Beträge weiterhin zu überweisen.
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