29-11-2018, 18:27
Hallo,
kurze Frage, weil ich immer noch nicht schlauer bin. Habe ab Januar einen neuen Job. War eine weile Arbeitslos und hatte einen Nebenjob gemacht. Dieser wurde natürlich mit den SGB2 Leistungen verrechnet. Nun sind UHV Leistungen angefallen. Eigentlich war ich ja in der zeit nicht Leistungsfähig. Das JA hat mir dies aber nicht bescheinigt und antwortet nur schwammig auf meine Nachfragen. Bislang haben Sie nur die Einkommensnachweise vom Nebenjob und JC verlangt.
Mein Familienanwalt konnte mir nicht sagen ob ich etwas zurück zahlen muss, da es sich hier wohl um Sozialrecht handelt.
Ein Titel existiert nicht.
Muss ich jetzt den UHV zurück zahlen Wer kann hier Auskunft geben die verbindlich ist? Soll ich das einen Sozialanwalt übergeben?
Ich will vermeiden das mein Gehalt beim neuen Arbeitgeber gepfändet wird. Sonst ist der Job nämlich weg. Außerdem will ich mich auf meinen neuen Job konzentrieren und nicht die ganze Zeit Stress mit der UHV haben. Was würdet Ihr mir raten?
Danke Euch
Grüße
rockx
kurze Frage, weil ich immer noch nicht schlauer bin. Habe ab Januar einen neuen Job. War eine weile Arbeitslos und hatte einen Nebenjob gemacht. Dieser wurde natürlich mit den SGB2 Leistungen verrechnet. Nun sind UHV Leistungen angefallen. Eigentlich war ich ja in der zeit nicht Leistungsfähig. Das JA hat mir dies aber nicht bescheinigt und antwortet nur schwammig auf meine Nachfragen. Bislang haben Sie nur die Einkommensnachweise vom Nebenjob und JC verlangt.
Mein Familienanwalt konnte mir nicht sagen ob ich etwas zurück zahlen muss, da es sich hier wohl um Sozialrecht handelt.
Ein Titel existiert nicht.
Muss ich jetzt den UHV zurück zahlen Wer kann hier Auskunft geben die verbindlich ist? Soll ich das einen Sozialanwalt übergeben?
Ich will vermeiden das mein Gehalt beim neuen Arbeitgeber gepfändet wird. Sonst ist der Job nämlich weg. Außerdem will ich mich auf meinen neuen Job konzentrieren und nicht die ganze Zeit Stress mit der UHV haben. Was würdet Ihr mir raten?
Danke Euch
Grüße
rockx