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Hallo zusammen,
habe ich ein Anrecht darauf zu erfahren wie der Ausbildungsweg meiner jetzt 18 jährigen Tochter aussieht. Kontakt besteht zurzeit nur über das Jugendamt zu Berechnung ihres Volljährigenunterhalts.
Ich weiß nur das sie die 10 Klasse wiederholen tut( Schulbescheinigung liegt vor). Mich interessiert vor allem die Zeit danach. Muss sie über ihren weiteren Ausbildungsweg Auskunft geben.
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07-12-2018, 15:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-12-2018, 15:05 von Austriake.)
Wenn sie was von dir will, muss sie Auskunft geben. Und die Auskunft auch mit entsprechenden Dokumenten belegen.
Also Schulbescheingung, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag.
Wenn sie nichts mehr von Dir will, dann nicht.
Und das Einkommen der Mutter muss sie dir gegenüber offenlegen, da ab Volljährigkeit beide Eltern unterhaltspflichtig seid. Solange Tochter dazu nichts vorlegen kann, kann dein Anteil am Unterhalt nicht berechnet werden. Besser nichts zahlen, dann geht es schneller mit der Auskunft.....
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Mir geht es vor allen darum was nach der Schule ab Juli/August folgt. Ein wenig planen will und muss ich ja auch.
Was sie gerade nacht weiß ich ja.
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Da deine Tochter volljährig ist, plant sie alleine. Sie muss dich auch nicht mehr um Erlaubnis fragen.
Wenn sie beschliesst, Abitur zu machen und noch ein paar Jahre zu studieren, dann zahlst Du eben so lange, bis sie entweder eigenes Einkommen in ausreichender, bedarfsdeckender Höhe (also über 900.- € monatlich) generiert. Oder geheiratet wird. Oder sonstwas passiert.
Deshalb heisst es ja auch Zahlvater.
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Ich will ihr ja keine Vorschriften machen. Ich will ja nur eine Auskunft was nach der zehnten Klasse kommt. Abitur und Studium ist galube nicht mehr zu erwarten.
Das ich bis zum Abschluss einer Ausbildung zahlen muss ist klar.
Bewerbungsfristen fürs nächtse Jahr sind ja nun fast vorbei.
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Leider hast du kein Recht auf Information über ihre Pläne.