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EX Schwanger im Ausland
#1
Hallo allerseits! Ich habe gerade mit einem Freund geredet, der erzählte mir folgenden Sachverhalt:


Mann und pot. Vater ist gerade etwas am Durchdrehen, da seine Ex wohl Schwanger zu sein scheint. Die EX ist im Ausland und das Kind wird dort geboren. Potentieller KV ist in CH. Lt Gesetz würden für den Vater 25% des Einkommes als KU anfallen.  Gerichtsstand Ausland (ausserhalb EU)

Das Kind ist nicht anerkannt und wird es auch nicht. Keine Ehe.
EX ist nicht bereit ein angemessen KU anzunehmen (statt zb 500EUR was dort sehr viel ist (Durchsch monatliches Einkommen), ganz klar die 25% was dann auf ca 1500 EUR hinausläuft 3faches durchschnittliches monatliches Einkommen für ein Kind mit 0 -10 Jahren? Ist natürlich besser nur fair, weil es die Regeln so sagen). 
Grund warum kein Agreement geht ist, weil es ja nicht um Geld sondern um Personen geht und nach den Regeln gehen sollte...genau. 
Deshalb möchte diese Frau auch, dass Freund die Vaterschaft direkt bestätigt.
 
Was ist zu erwarten? Über UN Übereinkommen von 1956 ist von beiden Ländern gedeckt. Kann man dadurch zum Vaterschaftstest gezwungen werden? Ist es besser mal umzuziehen in ein unbekanntest Land bevor überhaupt eine Aufforderung kommt zum Testen lassen (Und somit schon der Unterhaltsanspruch "reserviert" ist)

Warum ich Frage ist, da diese SW wohl nur durch gewisse Praktiken (zb danach im Bad) und ohne Mitwissen des potentiellen Vaters herbeigeführt wurde. Er traut dieser Person absolut nicht mehr und möchte die Vaterschaft nicht anerkennen. Er wollte sowieso mal in ein anderes Land gehen.

SWW 8 aktuell.

Was meint ihr dazu? Wie kann man Vaterschaftstest verzögern und ist es besser vor der Geburt schon das Weite gesucht und gefunden zu haben? Smile

Herzlichen Dank für eure Hinweise Smile
Gruß Geraldo!

Kurze Anpassung, die EX weiß noch nicht, dass sie seine EX ist. Aber der Vertrauensbruch hat innerlich schon dazu geführt. Er möchte nur keine Fehler durch Kurzschlussreaktionen machen.

Frau geht davon aus Vaterschaft wird anerkannt.
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#2
Wenn er wirklich sowieso das Land wechseln will, wäre das jetzt der richtige Zeitpunkt. Wie gross die Durchsetzungsmöglichkeiten von Drittland zu Drittland sind, kann ich nicht beurteilen, aber generell laufen die internationalen Fälle oft in festen, gut ausgebauten Pfaden.

Je früher im Vorgang er sich verweigert, desto besser. Besser die rechtliche Vaterschaft vermeiden wie später nur den Unterhalt. Besser den Unterhalt vermeiden wie später nur die Vollstreckung.

Gegen unzulässige Entnahmen aus gebrauchten Kondomen hilft übrigens eine Vasektomie.
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#3
@Geraldo123
Dass sie sich aus dem gebrauchten Kondom bedient hat, ist Spekulation. So, wie Du das schilderst, kann die Schwangerschaft auch zufällig entstanden sein. Dann macht es keinen Sinn jetzt noch einen Vertrauensbruch seitens Deines Freundes hinterher zu schieben. Wenn sie aber, wie Du schreibst, schon vom Goldfieber gepackt wurde und praktisch nicht mehr Gesprächsbereit ist, kann man es auch vergessen.

Um welches Land handelt es sich bei ihr, wo ein durchschnittliches Monatseinkommen 500 EUR beträgt? Klar ist auf jeden Fall, dass das Kind die Schweizer Staatsbürgerschaft beanspruchen kann, wenn es erstmal da ist und die Vaterschaftsverhältnisse geklärt sind:
https://www.eda.admin.ch/countries/germa...eburt.html
Wenn er also beabsichtigt, sich das Problem grundsätzlich vom Leib zu halten, sollte er es nie zur Klärung der Vaterschaft kommen lassen.

Wenn es doch soweit kommt, dass Vaterschaft und Unterhaltspflichten in der Schweiz geklärt sind, ist die Schweiz eines der schlechtesten Länder für einen weiteren Aufenthalt. Andererseits haben Schweizer Anwälte und Behörden nur wenig Möglichkeiten, im Ausland zu recherchieren oder einem Vater international hinterherzujagen. Solange sich also alle Beteiligten nicht in der Schweiz aufhalten, ist man gut beraten, es auch dabei zu belassen.
https://t.me/GenderFukc
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#4
Mich wundert, dass er gar nicht erst davon auszugehen scheint, dass er nicht der Vater ist. Ich kann es aber auch verstehen, da man natürlich erst mal vom Worst-Case ausgeht.
Mein Bauch sagt mir, dass die noch mit anderen rumgemacht hat und jetzt denjenigen sucht, von dem die meiste Kohle zu erwarten ist. Man kann es ja mal probieren...

Wenn er jetzt das Land verlässt, wird man ihn suchen. Wir gehen ja vom schlechtesten Fall aus. Das ist nicht schön. Ich würde es auf einen Test ankommen lassen. Er glaubt doch nicht ernsthaft, dass die in Takatukaland enthaltsam war?

Sollte er doch der Vater sein, kann er es mit einem "Umzug" immernoch "versuchen". ;-) ...
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#5
Auch wenn mehrere Männer in Frage kommen, sollte er sich möglichst früh aus diesem Suchkreis verabschieden. Ein Test wäre nicht gut, denn dann ist das Kind bereits da und damit steht auch die übliche Helfergarde bei Fuss. Wenn er eh weg will, wieso dann nicht jetzt?

Ich würde auch nicht automatisch annehmen, dass die Dame mit jedem rumgemacht hat. Die suchen sich ihre Fahrkarte und den Versorger schon aus, die Kombination aus Geld, Staatsbürgerschaft und der (sorry) Dummheit, sich mit Habenichts-Goldsucherinnen aus kaputten Ländern überhaupt über einen Zeitraum einzulassen, der eine Schwangerschaft ermöglicht.

Dass es seit 50 Jahren Vaterschaftstests gibt, wissen die auch. Vielleicht hatte sie tatsächlich mehrere Eisen im Feuer, aber das waren dann alles welche aus der Kategorie des Geraldofreundes.
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#6
Immerhin macht er es richtig, sich frühzeitig hier im Forum zu melden. Ich würde mir das gut überlegen, sich aus der Schweiz abzumelden.
Unpfändbar kann man sich auch in der Schweiz machen. Soll doch die Tante mit Ihrem Kind in die CH kommen und ordentlich Sozialhilfe absaugen. Genau das mache ich gerade auch. In keinem Land der Erde ist die Sozialhilfe ( auch für alleinstehende und entsorgte Männer ) so komfortabel ausgebaut wie in der Schweiz.
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#7
Hallo,

ja ein Unfall mag sein, aber der Freund weiß ja auch wie sie tickt. (Gefühl war schon da)...Fehler kann man nicht mehr ändern. Freigrenzen kommen nicht für ihnin Frage zu hohes Einkommen (aber zu dumm Menschen zu verstehen).
Er möchte mal anderes von der Welt sehen...evtl sogar besser ausserhalb der EU.
Ich glaube Gerichtsstand ist das Land in welchem der gewöhnliche Ort des Kindes ist. In diesem Fall ein osteuropäisches.

Mutter kann nicht nach CH einreisen nur weil das Kind CH wäre. Aber soweit kommt es nicht, da er ja nicht der Vater ist und aus persönlichem Informationsschutz keinen Test machen wird.

Danke für eure Hilfe!

Gruß
Geraldo
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#8
(14-01-2019, 12:50)Bodenseebursche schrieb: ...
Unpfändbar kann man sich auch in der Schweiz machen. Soll doch die Tante mit Ihrem Kind in die CH kommen und ordentlich Sozialhilfe absaugen. Genau das mache ich gerade auch. In keinem Land der Erde ist die Sozialhilfe ( auch für alleinstehende und entsorgte Männer ) so komfortabel ausgebaut wie in der Schweiz.

Das kann ein Spiel mit dem Feuer werden. Zwar verhungert niemand in der Schweiz. Aber wenn man sich dann den Behörden und eigentlich allen anderen nicht bedinungslos unterwirft, kann schnell eine Situation entstehen, in der man dem paranoiden Behördenterror immer direkter ausgesetzt ist. Wer also nicht unauffällig und pflegeleicht ist, sollte das lieber sein lassen.

Wie es tatsächlich aussieht, kann man hier nachlesen (der Artikel ist alt, aber nicht weit von der Gegenwart entfernt):
Entziffert: Eine Einzelperson bekommt 2800 Franken Sozialhilfe
https://t.me/GenderFukc
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#9
In Ruhe gelassen werden besonders die wenig pflegeleichten. Ist zumindest meine Erfahrung. 3x vor Gericht wegen Sozialhilfe gegangen, 3x gewonnen.
Aber wie immer gilt auch hier. Konsequent durchziehen und nicht die Strategie ändern.
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