13-01-2019, 17:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-01-2019, 18:01 von Geraldo123.)
Hallo allerseits! Ich habe gerade mit einem Freund geredet, der erzählte mir folgenden Sachverhalt:
Mann und pot. Vater ist gerade etwas am Durchdrehen, da seine Ex wohl Schwanger zu sein scheint. Die EX ist im Ausland und das Kind wird dort geboren. Potentieller KV ist in CH. Lt Gesetz würden für den Vater 25% des Einkommes als KU anfallen. Gerichtsstand Ausland (ausserhalb EU)
Das Kind ist nicht anerkannt und wird es auch nicht. Keine Ehe.
EX ist nicht bereit ein angemessen KU anzunehmen (statt zb 500EUR was dort sehr viel ist (Durchsch monatliches Einkommen), ganz klar die 25% was dann auf ca 1500 EUR hinausläuft 3faches durchschnittliches monatliches Einkommen für ein Kind mit 0 -10 Jahren? Ist natürlich besser nur fair, weil es die Regeln so sagen).
Grund warum kein Agreement geht ist, weil es ja nicht um Geld sondern um Personen geht und nach den Regeln gehen sollte...genau.
Deshalb möchte diese Frau auch, dass Freund die Vaterschaft direkt bestätigt.
Was ist zu erwarten? Über UN Übereinkommen von 1956 ist von beiden Ländern gedeckt. Kann man dadurch zum Vaterschaftstest gezwungen werden? Ist es besser mal umzuziehen in ein unbekanntest Land bevor überhaupt eine Aufforderung kommt zum Testen lassen (Und somit schon der Unterhaltsanspruch "reserviert" ist)
Warum ich Frage ist, da diese SW wohl nur durch gewisse Praktiken (zb danach im Bad) und ohne Mitwissen des potentiellen Vaters herbeigeführt wurde. Er traut dieser Person absolut nicht mehr und möchte die Vaterschaft nicht anerkennen. Er wollte sowieso mal in ein anderes Land gehen.
SWW 8 aktuell.
Was meint ihr dazu? Wie kann man Vaterschaftstest verzögern und ist es besser vor der Geburt schon das Weite gesucht und gefunden zu haben?
Herzlichen Dank für eure Hinweise
Gruß Geraldo!
Kurze Anpassung, die EX weiß noch nicht, dass sie seine EX ist. Aber der Vertrauensbruch hat innerlich schon dazu geführt. Er möchte nur keine Fehler durch Kurzschlussreaktionen machen.
Frau geht davon aus Vaterschaft wird anerkannt.
Mann und pot. Vater ist gerade etwas am Durchdrehen, da seine Ex wohl Schwanger zu sein scheint. Die EX ist im Ausland und das Kind wird dort geboren. Potentieller KV ist in CH. Lt Gesetz würden für den Vater 25% des Einkommes als KU anfallen. Gerichtsstand Ausland (ausserhalb EU)
Das Kind ist nicht anerkannt und wird es auch nicht. Keine Ehe.
EX ist nicht bereit ein angemessen KU anzunehmen (statt zb 500EUR was dort sehr viel ist (Durchsch monatliches Einkommen), ganz klar die 25% was dann auf ca 1500 EUR hinausläuft 3faches durchschnittliches monatliches Einkommen für ein Kind mit 0 -10 Jahren? Ist natürlich besser nur fair, weil es die Regeln so sagen).
Grund warum kein Agreement geht ist, weil es ja nicht um Geld sondern um Personen geht und nach den Regeln gehen sollte...genau.
Deshalb möchte diese Frau auch, dass Freund die Vaterschaft direkt bestätigt.
Was ist zu erwarten? Über UN Übereinkommen von 1956 ist von beiden Ländern gedeckt. Kann man dadurch zum Vaterschaftstest gezwungen werden? Ist es besser mal umzuziehen in ein unbekanntest Land bevor überhaupt eine Aufforderung kommt zum Testen lassen (Und somit schon der Unterhaltsanspruch "reserviert" ist)
Warum ich Frage ist, da diese SW wohl nur durch gewisse Praktiken (zb danach im Bad) und ohne Mitwissen des potentiellen Vaters herbeigeführt wurde. Er traut dieser Person absolut nicht mehr und möchte die Vaterschaft nicht anerkennen. Er wollte sowieso mal in ein anderes Land gehen.
SWW 8 aktuell.
Was meint ihr dazu? Wie kann man Vaterschaftstest verzögern und ist es besser vor der Geburt schon das Weite gesucht und gefunden zu haben?
Herzlichen Dank für eure Hinweise
Gruß Geraldo!
Kurze Anpassung, die EX weiß noch nicht, dass sie seine EX ist. Aber der Vertrauensbruch hat innerlich schon dazu geführt. Er möchte nur keine Fehler durch Kurzschlussreaktionen machen.
Frau geht davon aus Vaterschaft wird anerkannt.