04-02-2019, 17:28
Nächstes Problem
Eine Behörde tritt meine Frau im EU Mitgliedsstaat wegen fehlendem Kindesunterhalt für
die Stiefkinder auf die Füsse !!!
Die Stiefkinder sind von 2 verschiedenen Vätern
Als Arbeitnehmer ist ein Mindest Familieneinkommen notwendig um hier dauerhaft leben zu können,
wenn das nicht erreicht wird, muss ihre Frau das belegen und die Differenz wird erstmal 6 Monate als Unterstützung gezahlt.
In der Zeit benötigt Sie
1. Aus dem Heimatland, das Sie keine Unterhaltszahlung bekommt
2. Da Sie kein Urteil aus dem Heimatland hat und niemals dort auf Unterhalt geklagt hat
ist Sie aufgefordert worden hier in dem EU Wohnsitzstaat Klage vor Gericht einzureichen, der Anwalt wird kostenlos gestellt, das Urteil geht dann an über das Aussenministerium und die Botschaft an das Heimatland.
Die Kindesväter werden über die Botschaften geladen vor Gericht zu erscheinen.
Ob die kommen oder nicht kommen, zahlen können oder nicht ist egal, solange meine Frau mitarbeitet, dass ein Urteil erwirkt werden kann, wird dann Ersatzunterhalt/ Differenz gezahlt.
Wenn meine Frau nicht mitarbeitet und kein Urteil erwirkt werden kann, gibts nach 6 Moanten keinen Erstazunterhalt / Differenzzahlung mehr.
Was sin eure Erfahrungen in dem Fall ?
Eine Behörde tritt meine Frau im EU Mitgliedsstaat wegen fehlendem Kindesunterhalt für
die Stiefkinder auf die Füsse !!!
Die Stiefkinder sind von 2 verschiedenen Vätern
Als Arbeitnehmer ist ein Mindest Familieneinkommen notwendig um hier dauerhaft leben zu können,
wenn das nicht erreicht wird, muss ihre Frau das belegen und die Differenz wird erstmal 6 Monate als Unterstützung gezahlt.
In der Zeit benötigt Sie
1. Aus dem Heimatland, das Sie keine Unterhaltszahlung bekommt
2. Da Sie kein Urteil aus dem Heimatland hat und niemals dort auf Unterhalt geklagt hat
ist Sie aufgefordert worden hier in dem EU Wohnsitzstaat Klage vor Gericht einzureichen, der Anwalt wird kostenlos gestellt, das Urteil geht dann an über das Aussenministerium und die Botschaft an das Heimatland.
Die Kindesväter werden über die Botschaften geladen vor Gericht zu erscheinen.
Ob die kommen oder nicht kommen, zahlen können oder nicht ist egal, solange meine Frau mitarbeitet, dass ein Urteil erwirkt werden kann, wird dann Ersatzunterhalt/ Differenz gezahlt.
Wenn meine Frau nicht mitarbeitet und kein Urteil erwirkt werden kann, gibts nach 6 Moanten keinen Erstazunterhalt / Differenzzahlung mehr.
Was sin eure Erfahrungen in dem Fall ?