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Wieder mit Ex zusammen - Frage zum laufendem Unterhaltsvorschuss
#1
Guten Abend

Nach zig Jahren Trennung, null Kontakt, 2 Anzeigen §170 mit 1x 3 Monate staatlicher Vollpension, und Kindesboykott von Anfang an, bin ich wieder mit meiner Ex zusammen! Grund zu ihrer Geistesänderung war, dass unser Kind den Vater vermisste, den es niemals kennen gelernt hat! Die Alte ist über die ganzen Jahre niemals darüber weg gekommen, dass ich sie kurz vor der Geburt sitzen lassen hab und sofort eine andere Braut geangelt hab. Jetzt liebt die mich offiziell wieder und für mich gibt es nichts schöneres, als aktiver Vater meines Kindes zu sein! Ich war eh schon lange darüber weg, was sie mir angetan hat und ich selber hab auch richtigen Mist gebaut, den ich grad aufgezählt habe. Zudem hab ich niemals Unterhalt bezahlt, die Ex ging kurze Zeit nach der Geburt wieder arbeiten und hat sich weitergebildet. Das gibt es auch nicht oft, dass alleinerziehende Mütter, ihr Leben so auf die Kette bringen. Dies nur mal zur Info, denn es wird immer Leute geben, die den Kopf schütteln, wenn die erfahren, dass ich die Ex zurück genommen hab, nachdem was alles passiert ist. Das ist Vergangenheit, der Krieg ist vorbei, jetzt ist sie die Frau, die ich mir damals gewünscht hätte. Letztendlich hat ihr Verhalten mir gegenüber eine große Portion unfreiwillige Freiheit gebracht, mich auf eine bessere Bewusstseinsstufe katapultiert, die Sichtweise zum Leben positiv verändert und schließlich auch den Persilschein für alle Ewigkeit beschert. Ich hoffe, dass es so bleibt, denn ich denke immer an mein Kind, und für ihn ist es wert, dass ich auch mal meine eigene kalte Kotze runterschlucke, wenn die Zukunftsaussichten erfolgsversprechend sind.

Nun zur Frage, die mir am Herzen liegt. Meine Wieder-Partnerin bezieht nach wie vor Unterhaltsvorschuss und ich baue weiter Schulden auf, die mich aber nicht interessieren, der Staat soll ruhig schön weiter zahlen. Wir sind und waren nie verheiratet, wohnen nicht zusammen und haben auch beides nicht vor. Ich verdiene zu wenig um Unterhalt zu bezahlen, bin grad so an der Grenze, meine Partnerin hat eine 3/4 Stelle und verdient deutlich mehr als ich. Wenn das Jugendamt erfahren sollte, dass wir wieder zusammen sind, bekommt sie dann den Unterhaltsvorschuss gestrichen? Muss sie mich wieder anzeigen, wenn das Jugendamt es fordert, als Bedingung sozusagen?

P.S. Ich habe kein Sorgerecht, interessiert mich auch nicht. Ich sehe meinen Sohn wann immer er oder ich will und da Reisen meine Leidenschaft ist, will jetzt mein Sohn nur mit mir alleine ohne Mama in den Urlaub. Wir waren letzten Sommer das erste mal zu dritt am Reisen. Wenn er neben mir im Bett liegt und er sich im Schlaf an mich ran kuschelt, kommen mir vor Freude die Tränen. Er ist das beste, was ich jemals zustande bekommen hab und wir sind nicht nur Sohn und Papa, sondern auch Freunde, die immer zusammen spielen, in die Natur gehen, zusammen für die Schule lernen, alles ohne Fernseher (den ich ohnehin schon seit 20 Jahren nicht mehr hab) und ohne Computer. Vergangenheit ist Vergangenheit, wir leben im jetzt und denken an die Zukunft. Unser Kind hat unschuldig sehr gelitten, da ihm der Vater fehlte und das war ihm eine wichtige Lektion, zu was Streit führt. Meine Partnerin hat ein so schlechtes Gewissen, dass sie mir öfters wiederholt anbietet, mir sämtlichen Schulden zu bezahlen und voll arbeiten zu gehen, damit ich Zuhause bleiben kann. Beides hab ich abgelehnt. Wir hoffen alle 3, dass sowas nie mehr passiert und in Zukunft immer der gegenseitige Respekt vorherrscht.

MfG
Karl
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#2
@Karl,

Ich kann deine Frage nicht beantworten.
Ich finde es super, das du und dein Sohn so eng miteinander seit, wie alt ist er denn?
Wenn deine nicht mehr Ex das so mitmacht ist doch alles bestens.
Hier im Forum sind einige die versuchen ihre Kinder zu kaufen, du bist der lebhafte Beweis dass das nicht nötig ist, wenn man es richtig anpackt, super!
Schei ß drauf was andere denken, Hauptsache ihr seit glücklich.
Ich drücke euch die Daumen dass das niemand zerstören kann.
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#3
Interessante Story, deine Chance nun! Sehs mal aus ner anderen Perspektive, geb doch deine Stelle ganz auf und kümmere dich ums Kind so als GanztagsJob und deine Freundin geht arbeiten. Wenn du dich sozusagen um dein Kind in Vollzeit kümmerst, sie geht arbeiten, muss Sie dir theoretisch Unterhalt bezahlen. "Liebt" sie dich dann immernoch Smile
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#4
Zitat:Nach zig Jahren Trennung, null Kontakt, 2 Anzeigen §170 mit 1x 3 Monate staatlicher Vollpension, und Kindesboykott von Anfang an, bin ich wieder mit meiner Ex zusammen!

So eine unglaubliche Wendung der Dinge. Wirklich cool.

Aber: Du bist ein mgtow-er und solltest von daher wissen, wie beständig solche Aussagen sind:

Zitat:Wir hoffen alle 3, dass sowas nie mehr passiert und in Zukunft immer der gegenseitige Respekt vorherrscht.


Der grösste Fehler von uns Männern ist, dass wir denken, dass eine Frau so funktioniert wie wir. Wenn wir unser Wort geben ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass es gehalten wird. Bei einer Frau kann sich alles wandeln. Sie ändert dann ihr Wesen und ist dann anders! , so wie wir es nie für möglich gehalten hätten. Sie merken das selbst gar nicht so wirklich ....

Ich will jetzt nicht schwarmalen, aber: Wenn du jetzt eine Bindung zum Sohn aufbaust, hat sie dich damit an der Angel. ....
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