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Ich hoffe ich kann mir hier einen schlauen Rat abholen. Ich habe nämlich einen Fehler gemacht...
Erklärtes Ziel ist, dass die Frau meine Wohnung verlässt. Und bevor ich in noch mehr Fettnäpfchen trete frage ich lieber vorher mal nach wie man am besten vorgeht.
Aber der Reihe nach. Vor etwa einem Jahr bin ich mit einer Arbeitskollegin eine Beziehung eingegangen (Fehler 1). Kurz darauf ist sie zu mir gezogen (Fehler 2). Zu allem Überfluss ist sie nun auch dort gemeldet (Fehler 3). Der einzige Lichtblick: Der Mietvertrag läuft auf mich alleine.
Wie bekomme ich sie "sauber" raus ohne das mir was fieses passiert?
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Wechsel das Schloss aus und fertig.
Wenn sie nicht im Mietvertrag steht hat sie keine Rechte dort zu wohnen und das sie bei dir gemeldet ist ändert daran auch nichts.
Also, du hast keine Fehler gemacht.
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Nicht verheiratet, nicht im Mietvertrag, das ist wenigstens rechtlich eindeutig. Hast du Grund zur Annahme, dass es Ärger geben könnte? Wie steht denn die Dame zu deiner Auszugsforderung? Wenn die Beziehung zu Ende ist, müsste sie doch selber ein Interesse haben, da wegzukommen.
Nach so kurzer Zeit eine Affäre in die Wohnung zu holen, wie kam es zu diesem äusserst fahrlässigen Fehler?
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Im Grunde einfach durch die Aussage: "Liebe Eugenia, um ehrlich zu sein, ist mir das mit uns einfach zu eng. Ich brauche einfach meinen Freiraum. Bitte such dir eine eigene Wohnung. Wenn du willst, helfe ich dir gerne beim Umzug."
Wenn Du in der Zwischenzeit nicht mehr mit ihr unter einem Dach leben möchtest (und es Dir leisten kannst), ist die smarteste Lösung, ein kleines, aber stylisches möbliertes Apartment für zwei Monate für Sie anzumieten. Dann hat sie genug Zeit, sich etwas zu suchen, und Du hast Deine Bude sofort wieder für Dich
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(15-03-2019, 14:39)Bitas schrieb: Wechsel das Schloss aus und fertig.
Nur weil man eine Beziehung nicht mehr will, muss man nicht gleich zum Charakterschwein mutieren
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@Theo,
das war etwas hart von mir ausgedrückt und sollte so nicht laufen. Ich will damit sagen, wenn er so machen sollte, hat er nichts zu befürchten.
Davon mal abgesehen, befürchtet er ja Probleme......
Mercedes_AMG
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Das Frauen regelmässig die ganze Wohnungseinrichtung während Trennungsverbrechen stehlen und im Schizo-Anfall auch noch die Wasserhähne aufdrehen ist ja wohl eine wohlbekannte Tatsache. Warum man Frauen schonen soll, keine Ahnung? Sie kann ja im Frauenhaus oder bei Disco-Freddie übernachten, den Sie in der Trinkhalle aufgegabelt hat.
Tu Dir den Gefallen und sei konsequent beim Rauswerfen. Am besten ist in der Tat, wenn die Tante nicht mehr in die Wohnung bzw. das Haus kommt.
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Das klingt doch gar nicht so schlecht. Also könnte ich sie prinzipiell von jetzt auf gleich vor die Türe setzen?
Angst habe ich in erster Linie vor einem: Und zwar dass sie in dem Moment in dem ich ihr sage sie soll raus die Polizei ruft. Und diese mich dann wegen diesem Gewaltschutz-Ding für 2 Wochen von meiner Wohnung verweist.
Sie ist immerhin dort Gemeldet. Das muss doch irgendwas bedeuteten.
Mercedes_AMG
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Ich sehe da kein Problem, wenn Du das so machst wie ich das geschrieben hatte.
Nutze den Überraschungsmoment und zieh die Aktion konsequent in Ihrer Abwesenheit durch. Ihr Eigentum kannst Du ihr entweder unter Anwesenheit Deiner Zeugen übergeben oder durch einen Kurier zustellen lassen.
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Machs doch so wie es eine Frau machen wuerde. Waehrend die Holde nicht zuhause ist, wechselst Du das Schloss aus und teilst ihr per Whatsap mit, dass es aus ist und sie nicht mehr in die Wohnung zu kommen hat. Ihren Kram packst Du in der Zeit in Kartons und hast mehrere NEUTRALE Zeugen in der Huette und wenn sie dann aufschlaegt, schiebst Du ihr die Kartons rueber. Macht sie einen Lauten, rufst DU die Polizei und machst einen auf Gewaltschutz.
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at Kai, niemals irgendwelche Geschichten mit Kartonübergabe an der Wohnungstüre. Niemals. Verpacke ihre Sachen in Kartons und stelle sie irgendwo im Treppenhaus hin mit nem Zettel dran.
Wechsel das Schloss aus und gehe eventuell, also wenn Eskalatinspotential entstehen solle, vorher noch zum Arzt und erzähle ihm, dass du total fertig bist wegen dieser Frau.
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Ich hatte mit meiner Ex eine ähnliche Situation und mich daher erkundigt.
Da gab es irgend ein Urteil, dass der Austausch des Schlosses bereits als häusliche Gewalt gewertet wird mit dem Ergebnis, dass die mit der Polizei zurück kommen kann und die Dich ganz legal aus der Wohnung entfernen darf. Ich habe das auch mit einem Anwalt am Rande besprochen gehabt.
Deine Holde ist dort gemeldet. Ihr wohnt zusammen und ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Der Vermieter darf die Aufnahme in den Mietvertrag auch nicht verweigern
Sorry mit dem Schloss ist das in dunkler Erinnerung und ggf. liege ich in Deinem Fall daneben. Ggf. hing das mit Kind zusammen. Keine Ahnung. Sei da aber vorsichtig und erkundige Dich besser noch mal. Sonst sitzt Du am Ende mit einem Karton auf der Straße.
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Nochmal, Schloss austauschen und fertig.
Lass dich nicht verunsichgern.
Goggle gibt viele antworten auf diese frage.......
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(18-03-2019, 02:22)Alles-durch schrieb: Ich hatte mit meiner Ex eine ähnliche Situation und mich daher erkundigt.
Da gab es irgend ein Urteil, dass der Austausch des Schlosses bereits als häusliche Gewalt gewertet wird mit dem Ergebnis, dass die mit der Polizei zurück kommen kann und die Dich ganz legal aus der Wohnung entfernen darf. Ich habe das auch mit einem Anwalt am Rande besprochen gehabt.
Deine Holde ist dort gemeldet. Ihr wohnt zusammen und ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Der Vermieter darf die Aufnahme in den Mietvertrag auch nicht verweigern
Sorry mit dem Schloss ist das in dunkler Erinnerung und ggf. liege ich in Deinem Fall daneben. Ggf. hing das mit Kind zusammen. Keine Ahnung. Sei da aber vorsichtig und erkundige Dich besser noch mal. Sonst sitzt Du am Ende mit einem Karton auf der Straße.
Es kann ja andererseits aber auch nicht sein, dass ich in meiner Wohnung jemanden dulden muss, den ich dort nicht haben will. Ich habe den Mietvertrag unterschrieben, ich zahle die Miete, ich habe das Hausrecht.
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Thema mündlicher Vertrag steht tatsächlich im Raum. Hat die Holde Ex denn nachweislich einen Anteil an der Miete gezahlt? Wenn sie regelmäßig Geld überwiesen oder gegen Quittung bar gezahlt hat, ist die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Ich würde sie nur ohne Frist rauswerfen, wenn ich mir sicher wäre, dass sie mir diesbezüglich nicht an den Karren fahren kann. Keine Lust auf Schadenersatz, zB Kostenübernahme für möbliertes Appartment/Hotel. Ansonsten Fehler 2 temporär ins Haus holen und schauen, wie lange Fehler 1 sich das mit anguckt. (Der Tip ist natürlich nur für waschechte Masochisten gedacht).
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18-03-2019, 09:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-03-2019, 09:44 von Alles-durch.)
Rechtlich gesehen ist ein gemeinsamer Mietvertrag zustande gekommen (mündlich). Der Vermieter muss die Aufnahme des Partners in den Mietvertrag auch zustimmen. Er kann es gesetzlich nicht verweigern.
Bei mündlichen Verträgen ist es mit dem Nachweis immer schwierig. Die Holde ist aber gemeldet, hat ihre Klamotten dort, die Nachbarn wissen bescheid..... Mag ja sein, dass er nur eine Obdachlose als Gast aufgenommen hat. Ob ihm das einer abkauft, kann ich nicht sagen.
Bei der Anmeldung benötigt man doch die Zustimmung vom Vermieter. Wie ist das gelaufen?
Wie die Miete bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Innenverhältnis geregelt wird ist deren Sache. Die Anwältin meiner Ex meinte sogar, dass es völlig unüblich sei, dass die Partnerin Mietfrei wohnt. Also was ich mich erdreistet hätte eine Miete zu nehmen Der Mann als Versorger. Kennen die Meisten wahrscheinlich aus dem Unterhaltsrecht.
Bei mir war es allerdings Eigentum, für das ich den Kredit abbezahlt habe - also was ähnliches wie Miete.
Schlösser austauschen und jemanden aus seiner Wohnung auf die Straße werfen ist häusliche Gewalt. Wenn das mit mir jemand macht, würde ich das ebenfalls als Gewalt empfinden. Wo kein Kläger da kein Richter. Aber wenn seine Holde etwas macht, dann ist sie das Opfer.
Hausrecht war früher - Helferindustrie ist heute. Ich würde bei frag-einen-Anwalt posten. Kostet knapp 100, aber mir wäre es das wert.
* Kleiner Schreibfehler. Ich meinte natürlich "üblich" statt unüblich:
Die Anwältin meinte, dass es "üblich" sei, dass die Partnerin mietfrei wohnt.
* Kleiner Schreibfehler. Ich meinte natürlich "üblich" statt unüblich:
Die Anwältin meinte, dass es "üblich" sei, dass die Partnerin mietfrei wohnt.
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Fakten schaffen statt nach Paragraphen zu suchen hat einen unschätzbaren Vorteil: Mann stellt den Zustand her, den er haben will.
Notfalls muss der Mann eben mit einem blauen Auge bei der Polizei aufmarschieren, seine Mitbewohnerin wegen Körperverletzung anzeigen und sie sofort aus der Wohnung schmeissen - alleine, ohne Polizei, und unverzüglich. Auch wenn die Exe nie wegen der Körpervereltzung belangt werden sollte - sis ist draussen aus der Bude, und darauf kommt es an.
Also- nicht auf besseres Wetter warten und mutmaßen, was wohl passieren könnte. Fakten schaffen.
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Zur Absicherung könntest ja beim Amtsgericht sowie Polizei eine Schutzschrift hinterlegen mit dem Hinweis "Frau hat mir gedroht mich wg. Gewaltenschutz anzugreifen, wenn ich sie der Wohnung verweise".
Meine Holde rotiert, weil ich per se nicht mit ihr zusammenziehen will und immer sorgfältig verhüte.
Frauen sagen unisono immer, sie wollten einen Mann, der "zu ihnen steht". Dürfte hinlänglich bekannt sein, was sie damit meinen...
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Der einvernehmliche Weg sollte erst mal das Ziel sein. Sprich hinsetzten und mit ihr reden. An ihrer Reaktion wirst du schon sehen, wo es hinläuft.
Parallel Plan B vorbereiten und ggf. auch schon Papiere, Geld, etc. wo sie drauf Zugriff haben könnten, sichern und dann Tatsachen schaffen. Und sich vielleicht auch schon mal damit vertraut machen, an der Arbeit Schadensbegrenzung zu vollziehen.
Und aufpassen, dass sie nicht doch noch plötzlich schwanger wird!
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Versuch doch erstmal eine gütliche Einigung.
Wie wäre es mit: Ich möchte, dass du ausziehst und zwar bis.......xyz.
Danach kannst du immer noch weiterschauen. Muss ja nicht gleich die Holzhammermethode sein, vllt schiesst du sonst mit Kanonen auf Spatzen.
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19-03-2019, 00:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-03-2019, 00:06 von Karl.)
Ekle die Alte doch einfach raus. Z.B. bestelle paar Prostituierte nach Hause und lad die Alte zum Gruppenmatch ein, schiffe ins Bett, furze sie an, betätige nicht die Klospülung, lass die Bartstummel im und am Waschbecken liegen, usw. Die Phantasie kennt da keine Grenzen. Wenn du Ärger minimieren willst, dann bringe sie dazu, dass sie freiwillig abhaut. Bring nur vorher deine Sachen in Sicherheit, Vorbereitung ist das A und O.
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Also bei mir - einer Frau - würde es ausreichen, mir zu sagen, dass der Mann die Beziehung beenden/nicht mehr weiterführen möchte. Dann bräuchte ich eine gemeinsame Vereinbarung, wie/wie lange die Übergangszeit ist wegen Wohnungssuche und Umzug ...
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(20-03-2019, 18:18)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Also bei mir - einer Frau - würde es ausreichen, mir zu sagen, dass der Mann die Beziehung beenden/nicht mehr weiterführen möchte. Dann bräuchte ich eine gemeinsame Vereinbarung, wie/wie lange die Übergangszeit ist wegen Wohnungssuche und Umzug ...
Du hast ja auch Anstand und Ehre, und auch eine Erziehung genossen.
Meine Exe hätte ich an den Haaren aus dem Haus schleifen müssen.
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Im Grund gehts bei sowas nur darum, sich vor Racheaktionen zu schützen. Rauswerfen kann man Jeden, der nicht einsieht, von selbst zu gehen - Schloss austauschen bei Abwesenheit. Aber dann gibts bei einigen Personen eben Racheakte. Und die sind seitens Frauen besonders gefährlich - Stichwort Falschbeschuldigung, Gewalt, Sex.
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